77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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My Home is my Castle.

Ist leider nicht mehr oberster Grundsatz, sollte es aber meines Erachtens sein. Wer unberechtigt in mein Haus eindringt, hat mit dem Leben abgeschlossen. Fertig!

Heute musst du gefesselt zusehen, wie deine Frau und Tochter vergewalltigt werden und du wirst vor Gericht gestellt wegen abartig seelischer Grausamkeit, wenn Du dem Verbrecher nicht den Zugang zu deinen Kondomen und Pornos ermöglichst. Für den Straftäter findet sich ein Psychologe, für dich eine Zelle.

Wahrscheinlich sind meine Gene zu archaisch, Neandertal oder so!?

Der erschossene Täter war erst 17Jahre alt?!!? Vielleicht ist wenigen bewußt, dass von ihm wahrscheinlich die größte Gefahr ausging. Kindersoldaten auf dieser entsetzlichen Welt beweisen täglich wie radikal eben Jugendliche handeln können. Mir sind auch U-Bahnschläger jenseits der Twenties nicht bekannt.
 
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anonym

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Nur weil mich das an etwas erinnert...ich habe einen Bekannten beim LKA...dieser erzählte mir folgendes:

Einbrecher steigt in Haus ein, im Flur eingesperrt der Dobermann des Hausherren. Einbrecher öffnet Tür und Dobermann, Not very Amused macht Brotzeit mit dem Einbrecher. Ende vom Lied...der Hausbesitzer und Halter des Doberanns wurde vom Einbrecher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt und der Einbrecher hat recht bekommen, Begründung: Der Hundehalter hatte keine Warnschilder auf einen Hund an seinem Grundstück angebracht. Armes Deutschland...
 
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Hm das erinnert mich an einen Spruch vom Arbeitskollegen. "Am besten einen Stummen Rottweiler im Haus" :lol:
 
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anonym

Guest
Da komm ich grad nicht mit. Was meinst du mit stummem Rottweiler?
 
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Tja schätz mal das die Überraschung für den Eindringling größer ist
wenn er vorher vom Wachhund nichts mitbekommt.
Ein Freund von mir hatte über Jahre einen Landseer, ließ jeden in die Wohnung hinein , aber heraus nur auf Befehl des Herrchens.
War schon imposant mit ca. 80 cm Schulterhöhe und gut 70 kg Gewicht.
Und trotzdem verdammt flink. :x
 
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anonym

Guest
Ohne den tröt verschandeln zu wollen...aber ich denke bei entsprechender Veranlagung würde da auch ein Teckel oder Terrier reichen...hab meinen KIM jetzt 2 Jahr, ein total kuscheliger und friedlicher Geselle, aber wenn er mal pelzig wird...er hat da einen besonders befreundeten Rüden aus der Nachbarschaft, da will ich nicht als Unbekannter vor dem Hund stehen wollen.

Hab mir auch schon oft die Frage gestellt, was wäre wenn...mein Waffenschrank steht im Schlafzimmer...
 
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Wie sagte jemand so treffend:

" Lieber die Hauptperson im Gerichtsaal, als die Hauptperson auf dem Friedhof ! "
 
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eichenlaub80 schrieb:
Nur weil mich das an etwas erinnert...ich habe einen Bekannten beim LKA...dieser erzählte mir folgendes:

Einbrecher steigt in Haus ein, im Flur eingesperrt der Dobermann des Hausherren. Einbrecher öffnet Tür und Dobermann, Not very Amused macht Brotzeit mit dem Einbrecher. Ende vom Lied...der Hausbesitzer und Halter des Doberanns wurde vom Einbrecher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt und der Einbrecher hat recht bekommen, Begründung: Der Hundehalter hatte keine Warnschilder auf einen Hund an seinem Grundstück angebracht. Armes Deutschland...


Mit unserm Land ist es schon weit gekommen.
 
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eichenlaub80 schrieb:
Nur weil mich das an etwas erinnert...ich habe einen Bekannten beim LKA...dieser erzählte mir folgendes:

Einbrecher steigt in Haus ein, im Flur eingesperrt der Dobermann des Hausherren. Einbrecher öffnet Tür und Dobermann, Not very Amused macht Brotzeit mit dem Einbrecher. Ende vom Lied...der Hausbesitzer und Halter des Doberanns wurde vom Einbrecher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt und der Einbrecher hat recht bekommen, Begründung: Der Hundehalter hatte keine Warnschilder auf einen Hund an seinem Grundstück angebracht. Armes Deutschland...

Glaube ich nicht.
 
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Berlinger schrieb:
eichenlaub80 schrieb:
Nur weil mich das an etwas erinnert...ich habe einen Bekannten beim LKA...dieser erzählte mir folgendes:

Einbrecher steigt in Haus ein, im Flur eingesperrt der Dobermann des Hausherren. Einbrecher öffnet Tür und Dobermann, Not very Amused macht Brotzeit mit dem Einbrecher. Ende vom Lied...der Hausbesitzer und Halter des Doberanns wurde vom Einbrecher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt und der Einbrecher hat recht bekommen, Begründung: Der Hundehalter hatte keine Warnschilder auf einen Hund an seinem Grundstück angebracht. Armes Deutschland...


Auf hoher See und vor deutschen Gerichten bist du allein in Gottes Hand, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, da es Gott mit aller höchster Wahrscheinlichkeit nicht gibt, befindest du dich vor deutschen Gerichten im Chaos.
Glaube ich nicht.
 
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Ich glaube das auch nicht. Zwar gibt es eine Gefährdungshaftung des Tierhalters aus § 833 BGB die kein Verschulden des Halters voraussetzt, ein Einbrecher wird aber wohl kaum in den Schutzbereich des §833 einbezogen werden können. Somit würd ich mir mal gern die Entscheidung durchlesen, bzw. eine ähnliche. Aktenzeichen nehme ich gern entgegen.
Bitte nicht mit dem Fall des unerlaubten betretens von eingezäunten Grundstücken durch Kinder oder Betrunkene usw verwechseln. Da ist man dann tatsächlich voll in der Haftung!
 
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harm schrieb:
Ich glaube das auch nicht. Zwar gibt es eine Gefährdungshaftung des Tierhalters aus § 833 BGB die kein Verschulden des Halters voraussetzt, ein Einbrecher wird aber wohl kaum in den Schutzbereich des §833 einbezogen werden können. Somit würd ich mir mal gern die Entscheidung durchlesen, bzw. eine ähnliche. Aktenzeichen nehme ich gern entgegen.
Bitte nicht mit dem Fall des unerlaubten betretens von eingezäunten Grundstücken durch Kinder oder Betrunkene usw verwechseln. Da ist man dann tatsächlich voll in der Haftung!

@Harm: Nur damit ich das richtig verstehe: Wenn ich mein Häuschen mit einem Zaun umschlossen habe und ich auf meinem Grundstück meinen Hund laufen lasse, dann bekomme ich Probleme wenn er jemandem in die Mäse beißt, der ohne meine Erlaubnis über den Zaun springt???? :-O
 
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Kommt drauf an wer das ist! Wenns ein Betrunkener, ein Behinderter, ein Kind usw.. ist dann ja! Gleich verhält es sich mit einem Gartenteinch wo einer aus der genannten Personengruppe hineinfällt! Da haftest du zivilrechtlich voll für! Du musst grundsätzlich damit rechnen, dass ein nichteinsichtsfähiger auf dein Grundstück gelangt. Klingt doof, ist aber so! Du bist in dem Falle "Überwachergarant" für die von Dir geschaffene Gefahr.
Bekannter Fall: Kind fällt in Teich und kommt zu Schaden. Beklagter (Teichinhaber) hält dem entgegen das Grundstück wäre ja eingezäunt gewesen. Leider war es ein Maschendrahtzaun, bei welchem die Kinderfüßchen genau in die Maschen passten und demnach noch ne Super Leiter darstellten. VOLLE HAFTUNG für den entstandenen Schaden!
Gleich verhält es sich beim Kind, was in die Baugrube stürzt. Da reicht ein Schild nicht aus, weil man nicht davon ausgehen kann, dass Kinder das Schild bereits lesen können oder Einsichtsfähig genug sind die Gefahr einschätzen zu können! Du musst zumindest nachweisen, dass Du alles getan hast was möglich war um die Grube zu sichern!
 
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L-Spatz schrieb:
eichenlaub80 schrieb:
Nur weil mich das an etwas erinnert...ich habe einen Bekannten beim LKA...dieser erzählte mir folgendes:

Einbrecher steigt in Haus ein, im Flur eingesperrt der Dobermann des Hausherren. Einbrecher öffnet Tür und Dobermann, Not very Amused macht Brotzeit mit dem Einbrecher. Ende vom Lied...der Hausbesitzer und Halter des Doberanns wurde vom Einbrecher auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt und der Einbrecher hat recht bekommen, Begründung: Der Hundehalter hatte keine Warnschilder auf einen Hund an seinem Grundstück angebracht. Armes Deutschland...


Mit unserm Land ist es schon weit gekommen.

In der Tat. Soweit scheinbar schon, dass einem jeder Schwachsinn geglaubt wird.

Eichenlaub, frag deinen "Bekannten beim LKA" nach Gericht und AZ und poste das dann hier. Das sollte er dir ja nennen können, wenn er sogar die Urteilsbegründung zitieren kann. Bis dahin fällt das für mich in die Rubrik "Latrinenparolen".
 
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