77 jähriger Jäger erschießt 16 jährigen Einbrecher

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:? Schade nur, dass es den Jungen ewischt hat, der hat sich nämlich durch die anderen Idioten verführen lassen! Hätte es einen der anderen erwischt, wäre der Bengel für den Rest seines Lebens kuriert gewesen und hätte vielleicht doch noch Aussicht auf ein ehrliches Leben gehabt! Vielleicht! Aber jetzt das Opfer zum Täter machen zu wollen, finde ich schon unverschämt. Vielleicht spricht dort aber noch mehr der Schmerz der Angehörigen.

Gruß

AccuBond
 
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nicht ganz. der erschossene einbrecher war bereits vor der tat als intensivtäter polizeilich bekannt

"Der 16 Jahre alte gebürtige Albaner war bereits ein sogenannter Intensivtäter.

Bei der Polizei in seinem Wohnort Neumünster (Schleswig-Holstein) ist er wegen zahlreicher Eigentumsdelikte, gefährlicher Körperverletzung oder Raub bekannt. „Er galt auch als äußerst gewaltbereit und bewaffnet“, sagt Breas. Ermittler gehen davon aus, dass er mit „guten Bekannten“ aus seinem kriminellen Umfeld den Überfall in Sittensen beging."

quelle: welt.de
 
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Die einfache Tatsache bleibt bestehen. Was macht eine Person um 21:30 Uhr ohne Einladung in einem fremden Haus ? Kann es sein das diese fremde Person einfach auch mal davon ausgehen kann, dass der Hauseigentümer auch mal sauer - falsch - wie auch immer reagieren kann ? Ich bin mit Sicherheit gegen jede Gewalt - aber manchmal wundert es einen doch wie befremdlich manche Dinge/ Taten abgehandelt werden. Dem Eigentümer macht man Vorwürfe - zieht ihn mit Sicherheit vor Gericht ( was ja für die eigentliche Klärung wichtig und richtig ist ) - und spinnt 1000 Möglichkeiten aus, um ihm etwas ans Zeug zu flicken. Beim Einbrecher geht man davon aus, dass er ordnungsgemäß eingebrochen ist und er in seiner dienstlichen Tätigkeit vom Eigentümer gestört wurde. Vermute mal, das er noch einen begründeten Anspruch auf Verdienstausfall erheben kann. Bin mal gespannt wie verrückt das Ganze endet ?! Trotzdem das Traurige: ein Toter - unnötig wie ein Kropf. Und wieder Feuer für die hirnverbrannte Debatte um die Waffenaufbewarung.
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Sehe ich anders. Genau wegen solcher Situationen sind unsere Aufbewahrungsvorschriften nachteilig für den Bürger und ein Schutz für die kriminellen Aktivitäten möglicher Eindringlinge. Man macht da Unrecht zu Recht.

Niemand hat ohne Grund in eine fremde Wohnung einzudringen, schon gar nicht mit krimineller Intention. Ich finde es völlig in Ordnung wenn so wie das in anderen, zivilisierteren Ländern der Fall ist, der Wohnungsinhaber das Recht und dir Pflicht hat, sich mit allen Mitteln dagegen zu wehren.

Dass die Eltern und Verwandten jetzt jammern sind doch Krokodilstränen. Hätten sie sich besser rechtzeitig um diesen jungen Menschen gekümmert.
 
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Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
FlorianK schrieb:
Ich bin mit Sicherheit gegen jede Gewalt - ...
Warum das denn? Gewalt kann gelegentlich das einzige Mittel sein, um sich gegen gewalttätige Aggression zu schützen.

Deshalb haben wir ja auch eine Bundeswehr, nicht um in Afghanistan oder Libyen gutmenschliche Kolonialkriege zu führen sondern um mögliche Aggressoren abzuschrecken und ggf. mit Gegengewalt zu bekämpfen.
 
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Da sehe ich einen großen Unterschied. Bundeswehrmaßnahmen werden durch viele Leute im Rahmen von Gesprächen und Verhandlungen überlegt, geplant und durchgeführt.Grundsatz ist und bleibt: Gewalt erzeugt nur Gegengewalt. Aber wenn du meine Ausführung oben gelesen hast - ich spreche ja einem Menschen - wie im Fall geschildert - keine Notwehrmaßnahmen ab. Das meinte ich genau in meiner Ausführung. Was hat diese fremde Person in meinem Haus / Wohnung usw zu suchen ?
Und Gefahr empfindet jede Person anders - bei einem Rentner im Alter von 77 Jahren sind da andere Level anzusetzten als bei jüngeren Menschen. Aber : trotzdem - was hat diese fremde Person in meinem Haus zu suche ? Damit meine ich nicht Freibrief auf Schußwaffeneinsatz - aber - dieses Gerede dann - hätte man nicht auch ....... ist in meinen Augen falsch am Platz.Auf der anderen Seite fallen zB in den USA und auch anderen Ländern immer wieder um, weil sie verwechselt wurden - weil sie einen Scherz machen wollten usw.Aus dem Grund ist die Aufbewahrungsregelung in meinen Augen - wie sie in Deutschland ist - gut so.Selbst die Denkweisen, das die Schränke noch stabiler ausgeführt werden sollten , halte ich für Schwachsinn.
Der Einrecher war zur falschen Zeit an falscher Stelle. Was aber durch eine Verhandlung zu würdigen ist - klar.
 
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Moin!

FlorianK schrieb:
Beim Einbrecher geht man davon aus, dass er ordnungsgemäß eingebrochen ist und er in seiner dienstlichen Tätigkeit vom Eigentümer gestört wurde. Vermute mal, das er noch einen begründeten Anspruch auf Verdienstausfall erheben kann. Bin mal gespannt wie verrückt das Ganze endet ?!

Das kannst Du bei Terry Pratchett nachlesen: Diebesgilde, nach dem Motto "if you have crime it should at least be ORGANIZED crime", Quoten, In-Sure-Ance, ... ;)

Viele Grüße,

Joe
 
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Welche Vorgehensweise mag ein gewaltbereiter Intensivtäter planen, wenn er vom Eigentümer belästigt wird?

Allein wegen des entstanden Ärgers und evtl. Angst innerhalb seiner eigenen 4 Wände, empfinde ich für den Rentner mehr Mitgefühl als für die Angehörigen des Toten.
 
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DUK schrieb:
Dass die Eltern und Verwandten jetzt jammern sind doch Krokodilstränen. Hätten sie sich besser rechtzeitig um diesen jungen Menschen gekümmert.

Das ist jetzt aber ungerecht von Dir!
Die haben so viel Zeit und Mühe in die Ausbildung des Jungen gesteckt, haben sich so sehr abrackern müssen, das der Junge in Ihrem Sinne sozialisiert wird und jetzt, wo der ganze Mühe Lohn zu erwarten war, kommt so ein alter Mann daher und macht die ganze Zukunftsplanung zu nichte.
Da kann man doch schon mal sauer sein.
 

tar

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Tja, anders als bei unserem Jäger hatte die Verbrecherlobby z.B. hier Dusel und traf auf ein willfähriges Opfer.
Einfach klingeln und dann alles mitnehmen was recht ist - irre!
 
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DUK schrieb:
Dass die Eltern und Verwandten jetzt jammern sind doch Krokodilstränen. Hätten sie sich besser rechtzeitig um diesen jungen Menschen gekümmert.

Normal sagt man da ja sind die Eltern doch jetzt genug gestraft.
Ich bin mir da aber da garnicht so sicher ob man bei solcher Dreistigkeit nicht noch eins drauf setzen müsste. Die Verantwortung der Eltern für den Tod des Jungen bleibt leider unberücksichtigt, die Unverschämtheit jetzt den Rentner dafür noch zu belangen schreit doch förmlich nach der Frage inwieweit das Elternhaus hier wissentlich die Fürsorgepflicht vernachlässigt hat.
 
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Zumindest sagte heute ein Sprecher der StA Stade, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner wohl wegen Notwehr eingestellt werde.

Wenns so kommt, ist das doch schon mal was. Wenn die Enstellung(sverfügung) auch noch gut begründet wird, wird auch eine Beschwerde der Eltern des Getöteten keinen Erfolg haben.

Teddy
 
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