O mein Gott, wird hier ein unqualifizierter Mist verbreitet.
Eigentum IST notwehrfähig.
Es wurde auch schon alles genannt: Nur das krasse Missverhältnis zwischen Notwehr und verteidigtem Rechtsgut ist strafbewehrt, seit rund 100 Jahren Standardbeispiel: Der Kirschendieb darf NICHT aus dem Baum geschossen werden.
Die Höhe des Mindestwertes, ab wann selbst ein Schuß auf den mit Beute flüchtenden Täter gerechtfertigt ist wird nicht einheitlich gesehen, in diversen Urteilen schwankt das zwischen 50 und ca. 200 Euro. Im Lauf der Zeit ist der Trend, die Grenze höher zu bewerten.
Der bekannte Rentner in Sittensen wurde im ersten Verfahren freigesprochen, nachdem er den Jugendlichen Täter, der seine Börse dabei hatte, erschossen hat. Von hinten.
Erst als er in der Revision zugegeben hat daß er gar nicht wusste(!) daß der Täter die Beute dabei hatte war er fällig, und ist verurteilt worden.
Es ist SEHR ERMÜDEND, diese grottenfalschen Äußerungen zur Notwehr immer und immer wieder im Brustton der Überzeugung lesen zu müssen.
Das wurde hier schon zur Genüge durchgekaut, die Forumssuche hilft da gerne weiter.