7 Jagdhunde in Frankreich erschossen

z/7

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Ich komme eher selten in die beschriebene Situation, da meine Hunde gesundes Wild nur anjagen und dann wieder in Treiben zurückkommen. Krankes Wild wird hartnäckig verfolgt, da bleiben sie aber am kranken Wild dran und verlustieren sich nicht mit gesundem Weidevieh.
Und Du meinst, Deine sind die einzigen, die das so machen?
 
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O mein Gott, wird hier ein unqualifizierter Mist verbreitet.

Eigentum IST notwehrfähig.

Es wurde auch schon alles genannt: Nur das krasse Missverhältnis zwischen Notwehr und verteidigtem Rechtsgut ist strafbewehrt, seit rund 100 Jahren Standardbeispiel: Der Kirschendieb darf NICHT aus dem Baum geschossen werden.
Die Höhe des Mindestwertes, ab wann selbst ein Schuß auf den mit Beute flüchtenden Täter gerechtfertigt ist wird nicht einheitlich gesehen, in diversen Urteilen schwankt das zwischen 50 und ca. 200 Euro. Im Lauf der Zeit ist der Trend, die Grenze höher zu bewerten.

Der bekannte Rentner in Sittensen wurde im ersten Verfahren freigesprochen, nachdem er den Jugendlichen Täter, der seine Börse dabei hatte, erschossen hat. Von hinten.
Erst als er in der Revision zugegeben hat daß er gar nicht wusste(!) daß der Täter die Beute dabei hatte war er fällig, und ist verurteilt worden.

Es ist SEHR ERMÜDEND, diese grottenfalschen Äußerungen zur Notwehr immer und immer wieder im Brustton der Überzeugung lesen zu müssen.

Das wurde hier schon zur Genüge durchgekaut, die Forumssuche hilft da gerne weiter.
 
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O mein Gott, wird hier ein unqualifizierter Mist verbreitet.

Eigentum IST notwehrfähig.

Es wurde auch schon alles genannt: Nur das krasse Missverhältnis zwischen Notwehr und verteidigtem Rechtsgut ist strafbewehrt, seit rund 100 Jahren Standardbeispiel: Der Kirschendieb darf NICHT aus dem Baum geschossen werden.
Die Höhe des Mindestwertes, ab wann selbst ein Schuß auf den mit Beute flüchtenden Täter gerechtfertigt ist wird nicht einheitlich gesehen, in diversen Urteilen schwankt das zwischen 50 und ca. 200 Euro. Im Lauf der Zeit ist der Trend, die Grenze höher zu bewerten.

Der bekannte Rentner in Sittensen wurde im ersten Verfahren freigesprochen, nachdem er den Jugendlichen Täter, der seine Börse dabei hatte, erschossen hat. Von hinten.
Erst als er in der Revision zugegeben hat daß er gar nicht wusste(!) daß der Täter die Beute dabei hatte war er fällig, und ist verurteilt worden.

Es ist SEHR ERMÜDEND, diese grottenfalschen Äußerungen zur Notwehr immer und immer wieder im Brustton der Überzeugung lesen zu müssen.

Das wurde hier schon zur Genüge durchgekaut, die Forumssuche hilft da gerne weiter.

Danke, dass Du das hier richtgestellt hast, die Diskussion hatten wir ja schon häufiger.

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es - neben dem krassen Missverhältnis - im privaten Notwehrrecht kein Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die mir bekannte Formulierung lautet: Zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs darf das Mittel verwendet werden, das geeignet erscheint.

Soweit ich mich weiterhin richtig erinnere, gehört die Flucht mit dem Eigentum des Angegriffenen als Teil des gegenwärtigen Angriffs/ der Bedrohung.


grosso
 
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Danke, dass Du das hier richtgestellt hast, die Diskussion hatten wir ja schon häufiger.

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es - neben dem krassen Missverhältnis - im privaten Notwehrrecht kein Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die mir bekannte Formulierung lautet: Zur Abwehr eines gegenwärtigen Angriffs darf das Mittel verwendet werden, das geeignet erscheint.

Soweit ich mich weiterhin richtig erinnere, gehört die Flucht mit dem Eigentum des Angegriffenen als Teil des gegenwärtigen Angriffs/ der Bedrohung.


grosso
Alles richtig!

Wenn ich den Täter tags darauf mit meinem geklauten sauteuren Edelfahrrad antreffe muß ich die Polizei rufen, darf selbst nicht tätig werden, da die Tat nicht mehr gegenwärtig, sondern vollendet ist.
Fährt er damit aber gerade von meinem Hof weg darf ich hinterherschießen.

Ein weiteres krasses Mißverhältnis: Ein 2m-Mann mit Bus Spencer-Statur darf den 1,50m-Hänfling mit Schwindsucht nicht niederschießen weil der ihm eine Ohrfeige verpassen will.
Bei gleichwertigen Gegnern sieht das aber anders aus, man muß sich explizit NICHT auf einen unsicheren Ausgang der Verteidigung einlassen.
 
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Ich komme eher selten in die beschriebene Situation, da meine Hunde gesundes Wild nur anjagen und dann wieder in Treiben zurückkommen. Krankes Wild wird hartnäckig verfolgt, da bleiben sie aber am kranken Wild dran und verlustieren sich nicht mit gesundem Weidevieh.

Und Du meinst, Deine sind die einzigen, die das so machen?
Wenn ich hier so lese, wie leicht man mit Entschuldigungen an der Hand ist, dann komme ich zu der Überzeugung, die Jagd mutet anderen Mitbürgern einiges zu.
 
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Doch, meine Hunde haben auch schon Mist gebaut, aber ich entschuldige den Mist nicht, sondern ich entschuldige mich bei bei den Geschädigten.
das will ich sehen dass du dich beim Geschädigten auch noch entschuldigst wenn dein Hund, nachdem er Mist gebaut hat, tot vor dir liegt.

Kleine Korrektur, um den Hundes willen will ich das doch nicht sehen.
 
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O mein Gott, wird hier ein unqualifizierter Mist verbreitet.

Eigentum IST notwehrfähig.

Es wurde auch schon alles genannt: Nur das krasse Missverhältnis zwischen Notwehr und verteidigtem Rechtsgut ist strafbewehrt, seit rund 100 Jahren Standardbeispiel: Der Kirschendieb darf NICHT aus dem Baum geschossen werden.
Die Höhe des Mindestwertes, ab wann selbst ein Schuß auf den mit Beute flüchtenden Täter gerechtfertigt ist wird nicht einheitlich gesehen, in diversen Urteilen schwankt das zwischen 50 und ca. 200 Euro. Im Lauf der Zeit ist der Trend, die Grenze höher zu bewerten.

Der bekannte Rentner in Sittensen wurde im ersten Verfahren freigesprochen, nachdem er den Jugendlichen Täter, der seine Börse dabei hatte, erschossen hat. Von hinten.
Erst als er in der Revision zugegeben hat daß er gar nicht wusste(!) daß der Täter die Beute dabei hatte war er fällig, und ist verurteilt worden.

Es ist SEHR ERMÜDEND, diese grottenfalschen Äußerungen zur Notwehr immer und immer wieder im Brustton der Überzeugung lesen zu müssen.

Das wurde hier schon zur Genüge durchgekaut, die Forumssuche hilft da gerne weiter.
Den Richter möchte ich sehen, der den Schützen freispricht, nachdem dieser dem flüchteten Einbrecher in den Rücken geschossen hat!
Das hat mit Notwehrrecht nichts zu tun!
 
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Sorry, hat es doch, je nach den Umständen.

Warum glaubst Du nicht den hier dann doch aufgetretenen Juristen? Ginge es um Nachsuchen würdest Du das von denen Dir gegenüber doch auch erwarten?
 
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Den Richter möchte ich sehen, der den Schützen freispricht, nachdem dieser dem flüchteten Einbrecher in den Rücken geschossen hat!
Das hat mit Notwehrrecht nichts zu tun!
Hast du einen Jagdschein? Ich meine da ist auch Notwehrrecht mal erwähnt wurden.
Es findet bei keine Güterabwägung statt. Wenn der Einbrecher mit Beute flieht, ist der Taterfolg noch nicht gesichert, demnach ist der Angriff auf Eigentum noch gegenwärtig. => Notwehr!
Ob man sich nur wehrt, wenn Leib und Leben in Gefahr ist, das ist und bleibt eine moralische Entscheidung.
Und der Rechtsweg wird teuer, weil, die unteren Gerichte die Gesetze sehr kreativ auslegen.
Wenn die Beute sechsstellig ist und das letzte was man hat, ist das sicher anders als bei fünf Hundertern.
 
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Hat mit dem Fall hier eh nix zu tun da kein Notwehr sondern Notstand/Sachbeschädigung.

Hätten die Schweinehalter nix gemacht, hätten die von den Jägern Schadensersatz fordern können.

Evtl. Können sie das auch immer noch und vielleicht jetzt auch die Jäger für die toten Hunde.
Das muss aber ein Gericht entscheiden, da fehlen uns hier ohnehin die Informationen.

Kleiner off topic: Notwehr kennt keine Verhältnismässigkeit. Es soll das mildeste Mittel gewählt werden aber wenn ich nur eins habe, dann ist das immer erforderlich.

Das ist aber kein Freihfahrtsschein und am Ende wird das Gericht entscheiden ob die Handlung angemessen war. Man kann das also ohnehin nicht pauschal beantworten.
 
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Hast du einen Jagdschein? Ich meine da ist auch Notwehrrecht mal erwähnt wurden.
Es findet bei keine Güterabwägung statt. Wenn der Einbrecher mit Beute flieht, ist der Taterfolg noch nicht gesichert, demnach ist der Angriff auf Eigentum noch gegenwärtig. => Notwehr!
Ob man sich nur wehrt, wenn Leib und Leben in Gefahr ist, das ist und bleibt eine moralische Entscheidung.
Und der Rechtsweg wird teuer, weil, die unteren Gerichte die Gesetze sehr kreativ auslegen.
Wenn die Beute sechsstellig ist und das letzte was man hat, ist das sicher anders als bei fünf Hundertern.
Du wirst es nicht glauben, ich habe den Jagdschein ( ich wage mal zu behaupten sicherlich länger als Du), habe im Rahmen meiner Berufsausbildung als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft auch Polizeiausbildung genossen, da war der Notwehrparagraph sehr wichtig! Da passt der Fall Sittensen genau so hin wie der Fall des Juweliers aus Celle! Für mich beide eindeutig!
 

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