7 Jagdhunde in Frankreich erschossen

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Ich versuche die Aussage
So schwer kann das nicht zu verstehen sein.
nicht als beleidigend oder provokativ zu interpretieren.

Ihre Ansichten zu diesem Thema haben sie ja ausreichend zum besten gegeben.
Das sie das am liebsten selbst so handhaben würden wurde mehrfach erwähnt.
Die Anzahl derer welche diese teilen empfinde ich als ebenso befremdlich wie ihre Ansichten an sich.
 
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Halten wir fest, Jagdhunde dürfen Haus und Nutztiere ungestraft aufmischen. Konsequenzen sind nicht erforderlich.
 
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Halten wir fest, Jagdhunde dürfen Haus und Nutztiere ungestraft aufmischen. Konsequenzen sind nicht erforderlich.
Nein, halten wir fest das ein Konsens hier nicht erreichen werden kann.

Es wurde versucht die Notwehr §32 StGB zu bemühen welche hier nicht anwendbar ist dann wurde es mit Notstand §34 StGB versucht welche eine Abwägung der Rechtsgüter kennt. Dann wurde der Vergleich mit dem Wolf bemüht.
Alles nicht halt und belastbar.

Was ich aber sehr ehrlich finde ist das es endlich einer sagt um was es eigentlich geht.
Es geht um Strafe evtl. auch Rache.
Nach dem Motto: "dem werde ich's zeigen seinen Hund nicht im Griff zu haben".
Eine Eindruck welcher sich mir schon ein paar Seiten aufdrängt.
Ich kann verstehen das man sich als Geschädigter ärgert wenn so etwas vorkommt, wer aber hier einen solch starken Impuls verspürt das auf eigene Faust "regeln" zu wollen sollte einmal in sich gehen.
Es ist nicht eure Aufgabe und nicht euer Recht in diesem Fall für Strafe zu sorgen.
Schon gar nicht durch Einsatz von (Schuss) Waffen.
Dafür gibt es Gesetze und Gerichte. Selbstjustiz hat keinen Platz in einer zivilisierten Gesellschaft.


Konsequenzen sind nicht erforderlich
Das hat niemand gesagt und auch niemand gefordert.
Diese können aber nicht durch Gewalt bestimmt sein.
 
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@Weatherby Mauserer

nochmal für dich. Die Tötung der Jagdhunde ist durch nichts gerechtfertigt, das Aufmischen der Weideschweine aber auch nicht. Der Wille so etwas zu verhindern ist hier eher schwach ausgeprägt.
 
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Der Wille so etwas zu verhindern ist hier eher schwach ausgeprägt.
Tut mir leid falls ich diesen Eindruck erweckt haben sollte.

Mein Wille das zu verhindern ist sogar sehr ausgeprägt!
Zum einen weil ich so gut es geht verhindern möchte einem Mitmenschen in irgendeiner Form Schaden zuzüglich. Zum anderen weil die Risiken für meinen Hund, wenn möglich, gering halten möchte.
Mein Hund kennt sämtliche hier in Weidehaltung gehaltenen Nutztiere und weiß das ihn diese nichts angehen.
Das habe ich von klein an mit ihm geübt und solange er in meinem Einflussbereich ist funktioniert das auch ohne Probleme. Bei Katzen leider nicht ganz so gut aber ich arbeite dran.

Was ich aber nicht kann, ist das völlig ausschließen wenn er nicht in meinem Einflussbereich ist. Was beim Stöbern unweigerlich passiert.

Wenn jemand eine Möglichkeit kennt wie ich das gesetzeskonform und anwendbar 100% verhindern kann.
Bitte lasst es mich wissen ich setze es umgehend um.

Mich stört das relativieren das praktiziert wird.
 
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Ich versuche die Aussage

nicht als beleidigend oder provokativ zu interpretieren.

Ihre Ansichten zu diesem Thema haben sie ja ausreichend zum besten gegeben.
Das sie das am liebsten selbst so handhaben würden wurde mehrfach erwähnt.
Die Anzahl derer welche diese teilen empfinde ich als ebenso befremdlich wie ihre Ansichten an sich.
Das Sie kann man getrost bei mir hier im Forum weglassen.

Ich habe meinen Standpunkt bewusst ein „wenig“ überspitzt vertreten. Ich bin mit Haushunden, Herdenhunden, Jagdhunden, Katzen und allerlei Nutztier aufgewachsen.
Ich liebte meine Hunde, aber auch andere Tiere waren mir nicht weniger wichtig.

Es ging mir explizit nicht darum diesen Fall aus Frankreich irgendwie zu rechtfertigen. Warum auch. Die Sachlage ist nach woe vor sehr dünn. Es ging mir darum was in Ordnung ist und was nicht. Wenn sich (fiktiv) ein Meute Jagdhunde „verschätzt“ und sich an meinen Dackel (meiner Katze, oder anderem Tier) vergreifen würde dann würde ich nicht ganz tatenlos zusehen. Und ich sprach auch nicht davon gleich zur Flinte zu greifen. Für den Fall, dass es so aussieht, dass mein Tier diese (fiktive) Bekanntschaft mit den Jagdhunden nicht überleben würde müsste ich eben entscheiden wie ich meine Tiere schützen könnte und welche Mittel mir zur Verfügung stehen.
 
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Und weil Hunde tun, was sie tun, muß man sie gewähren lassen? Quasi ein Freifahrtsschein für Hundehalter.
Nein.

Man muss versuchen, das unerwünschte Verhalten abzustellen, mit allen zur Verfügung stehenden und angemessenen Mitteln.

Sie aus Rache erschießen darf man nicht. Tiere sind rechtlich „Sachen“ - wenn Dir einer ans Auto fährt, darfst Du ihm auch nicht aus Rache die Windschutzscheibe einschlagen.

Mbogo
 
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Ich bin erst jetzt auf diesen Faden gestoßen und eigentlich ist mein Beitrag leicht OT, da hier schon richtig festgestellt wurde, dass es gegen Tiere kein Notwehrrecht gibt, aber ich gerade zum Notwehrrecht Einiges gerade rücken möchte. Eigentlich sollte ein Jäger darüber Bescheid wissen.
Zunächst: Das deutsche Notwehrrecht wird von Juristen als ausgesprochen schneidig bezeichnet. So weit geht meines Wissens kein anderes Land. Der Notwehr Ausübende hat hier in D fast unglaubliche Rechte. Und so äußerte sich mal ein Jurist:
"Glücklicherweise ist es dem Publikum unbekannt, wie weit das deutsche Notwehrrecht geht. Sollte sich einmal jemand in den Kopf setzen, es in vollem Umfang und in alle Konsequenzen hinein zu gebrauchen, so könnten geradezu unerträgliche Verhältnisse entstehen."

Die Grundzüge:

1) Notwehrfähig sind nicht nur Leib, Gesundheit und Leben, sondern auch Hab und Gut, Haus und Hof, sowie die Ehre.

2.) Der Bürger handelt bei der Ausübung seines Notwehrrechts nicht nur im eigenen Interesse sondern auch im Interesse der Allgemeinheit (Rechtsbewahrungsprinzip).

3.) Der Wert der notwehrfähigen materiellen Güter ist unerheblich, es gilt dafür kein Gebot der Verhältnismäßigkeit, eine Güterabwägung findet nicht statt. Es darf nur kein unerträgliches Missverhältnis bestehen: Die Grenze wird in der dt. Rechtsprechung z.Zt. bei etwa 100 € gesehen.

4.) Notwehr gilt, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, bzw. andauert, wobei als Angriff schon z.B. das unberechtigte Eindringen in die Wohnung gewertet wird. Der Angriff ist erst beendet, wenn der Täter ohne Beute flieht. Wenn er mit Beute flieht, dauert der Angriff noch an und das Opfer kann sogar zu potentiell tödlichen Mitteln greifen. In diesem Fall aber mit Warnschuss.

5.) Bei der Wahl der Abwehrmittel ist von den zur Verfügung stehenden zunächst das mildeste Mittel anzuwenden, aber nur wenn dieses verfügbar und geeignet ist und eine vollständige Beendigung des Angriffs verspricht. Das Opfer braucht sich nicht durch Wahl bzw. Ausprobieren untauglicher Mittel in Gefahr bringen:
Nicht nur Schutzwehr sondern auch Trutzwehr ist erlaubt.

6.) Die Notwehr muss geboten sein. Sie ist z.B. nicht geboten bei der Abwehr Schuldunfähiger wie kleiner Kinder oder stark Betrunkener.

Wie oben festgestellt, gilt das so nur in D. Andere Länder Europas kennen z.B. doch eine Güterabwägung. Es gibt allerdings in der Literatur Bestrebungen, eine Güterabwägung auch in Deutschland zuzulassen.
 
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"Notwehrfähig sind nicht nur Leib, Gesundheit und Leben, sondern auch Hab und Gut, Haus und Hof, sowie die Ehre."

ehre gilt vermutlich nur noch bei auseinandersetzungén innerhalb der organisierten kriminalität als grund, stichwort ganovenehre.
 

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