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Ich bin nicht vom Fach, aber der Notwehrparagraoh wurde uns eingetrichtert !
Eigentum ist nicht notwehrfähig!
Jedes Rechtsgut ist Notwehrfähig .
Aber es gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel .
Also Abwägung .
NUr die drei höchsten Rechtsgüter bedürfen keiner Abwägung .
Leib und Leben .
Körperliche Unversehrtheit
Freiheit .
So habe ich das gelernt.
Stimmt so auch nicht .Wenn der Einschuss im Rücken liegt, hat der Schütze MIT SICHERHEIT ein Problem.
Früher gab es speziell für Förster und Berufsjäger ein erweitertes Notwehrrecht: da durfte der Wilderer, der mit Waffe trotz Anrufs flüchtete, auch von hinten beschossen werden.
Gilt aber nicht mehr!!
Vor dir flüchtet ein Straftaten mit einer Halb-Vollautomatische Waffe in Richtung eine 50 m entfernten Mauer . Dort hat er Deckung und ka n auf dich ( ungeschützt ) schießen .
Gleiche Situation .
Der Typ fliegt mit einer Schrotflinte .
Fall eins . Notwehr wenn du ihm in den Rücken schießt.
Fall zwei . Keine Notwehr