2000€ wegen Jagdstörung

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Claas schrieb:
Die Berufung wurde zurückgewiesen.

Besser wär´s, wenn er statt einer Geldstrafe im Knast gelandet wäre.

So sammeln die FB´s aus dem rotgrünen "Tierrechtslager" nur für ihn Geld.

Wäre er ein paar Wochen in einer Gemeinschaftszelle mit ein paar Neubürgern, würde sich seine Gedanken nur mehr auf das wunde Weidloch konzentrieren... :roll:
 
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Wenn ein Mann für seine Sache eintritt soll er das machen.
Allerdings muss er auch die Konsequenzen tragen.
Was allerdings der ÖJV und die beiden "Naturschutzverbände" mal wieder vom Stapel lassen grenzt an Hetze !
Ach übrigens: Ich hab vergessen zu fordern, dass in FFH Gebieten die Jagd auf Schalenwild eingestellt wird. :roll:
Der Sprecher hat das mit dem Wald schön beschrieben.

Allerdings sollten die Jäger sich auch mal über ihr Treibe bewusst werden, sofern Ihnen denn Verfehlungen angelastet werden können !
Und wenn man vernünftig miteinander umgehen WÜRDE würde sich auch sicherlich ein Konsenz finden lassen, der den Gänsen ruhige Äsungsoptionen eröffnet und den Jäger Jagdmöglichkeiten.
 
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Ich finde bei dem Begriff Vogelschutzgebiet sollte man differenzieren.
 
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Nutria schrieb:
[quote
Das Urteil ist eigentlich nebensächlich und war doch bei den Zuständen und Beziehungen der Jäger in der Gegend zu erwarten.
Nutria

Erklär uns das doch einmal genauer mit den Beziehungen der Jäger
. Du bist ja anscheinend Insider.


Was hat das mit den Beziehungen genau auf sich?
Ich kann mir darunter gerade nichts Vorstellen.
 
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mauser_66 schrieb:
Moin mauser_66 !
Kann es sein das deine Ansichten wechseln ?
Ich erinnere an Deinen Beitrag vom 2.3 11. Unter Vermischtes und dem Thema "Endlich mal eine gute Nachricht".
Da gefiehl die das Urteil aber gar nicht. :oops:
 
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Nutria schrieb:
Besser wär´s, wenn er statt einer Geldstrafe im Knast gelandet wäre.

So sammeln die FB´s aus dem rotgrünen "Tierrechtslager" nur für ihn Geld.
Wieso :roll: Vielleicht geht er ja in den Knast und sitzt die Strafe ab, wäre noch ein drauf gesetzt :lol: :lol:
Das Urteil ist eigentlich nebensächlich und war doch bei den Zuständen und Beziehungen der Jäger in der Gegend zu erwarten. Der Schaden für die kondervative Jägerschaft ist jedenfalls enorm groß. Die ganze Presse war doch nur auf der Seite von Voß und das mit Recht. Selbst die Nachbarn bei mir können den Mann sehr Gut verstehen und das heist was.
Wer die Verhältnisse dort oben kennt kann nur den Kopf schütteln bei dieser Gänsejagd in einem V O G E L S C H U T Z G E B I E T
Nutria
Moin !
Also Nienburg liegt nun an der Ems und deine Nachbarn schüteln den Kopf.
Wenn dein jagdliches Wissen so gut ist wie deine Geographie .Na Ja.
 
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varminter schrieb:
Claas schrieb:
Die Berufung wurde zurückgewiesen.

Besser wär´s, wenn er statt einer Geldstrafe im Knast gelandet wäre.

So sammeln die FB´s aus dem rotgrünen "Tierrechtslager" nur für ihn Geld.

Wäre er ein paar Wochen in einer Gemeinschaftszelle mit ein paar Neubürgern, würde sich seine Gedanken nur mehr auf das wunde Weidloch konzentrieren... :roll:

Hallo Varmi,
wir werfen der Presse (gern auch "Journaille") häufig vor, sich in jagd- und/oder waffenbezogenen Themen weder auszukennen noch offenbar sich ein Minimum an Wissen aneignen zu wollen.
Deshalb sollten wir versuchen, nicht den gleichen Quark zu rühren. Also:

1. Es hat eine einstweilige Verfügung durch das Amtsgericht (Zivilprozess !!!) gegeben, die ein bestimmtes Verhalten untersagt hat.
2. Der Betroffene hat diese eV nicht prozessual angegriffen sondern ihr zuwider gehandelt.
3. Das Amtsgericht (Zivilproess) hat auf Antrag der Gegenseite die in der eV angedrohte Maßnahme = Zwangsgeld auf 2000 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung gegen dieses Urteil ist vom LG (Zivilkammer) abgewiesen worden.

Da ist weder Raum für "Strafe", Knast noch sonstige strafprozessuale Sichtweisen und Ergebnisse.

Teddy
 
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Gibt es dazu einen Link wo die gesamte Story ab gedruckt ist.
Von Anfang bis ende?

Lille
 
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checkinthedark schrieb:
wir werfen der Presse (gern auch "Journaille") häufig vor, ... Teddy
Na ja, zur "Journaille" gehört aber nicht nur die Presse, sondern auch Fernsehen, Hörfunk, Online-Medien ... :wink:
BTW : Bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro ist der Typ mit einer Strafe von 2000 Euro ja wohl viel zu billig davongekommen ....
 
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spezialist schrieb:
...
BTW : Bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro ist der Typ mit einer Strafe von 2000 Euro ja wohl viel zu billig davongekommen ....

Zum einen ist das, was in der einstweiligen Verfügung angedroht wird, keine "Strafe", sondern ein Zwangsmittel. Und es ist gängige Praxis, Beträge von 250000 oder 5000000 anzudrohen, egal, ob sich um Interessen von Caroline von Hannover oder um besagten "Gänseschützer" handelt.
Was festgesetzt wird, richtet sich immer u.a. auch nach den Verhältnissen dessen, der zahlen muss. Die Bunte musste im Streit mit Caroline deutlich stärker bluten. Das Ganze soll aber nicht in Existenzvernichtung ausarten.

Teddy
 
A

anonym

Guest
@Krengel http://www.wattenrat.de/tag/eilert-vos/
Ist zwar sehr einseitig, gibt aber einen kleinen Eindruck wieder

@Nutria: Wie bitte darf die Äußerungen verstehen?
Wir Ostfriesen mögen in den Augen der restlichen Republik etwas rückständig sein. D. h. aber noch lange nicht, dass hier nur Vollidioten rumrennen. Und Deine Unterstellung, "dass bei den "Zuständen und Beziehungen der Jäger" empfinde ich als eine grobe Beleidigung! Also erläutere bitte Deine "Erkenntnisse" oder nehme die Bemerkung zurück!
 
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Was für ein Konstrukt. :lol: :lol: Die Weltverschwörung ist ja gar nichts dagegen. :lol: :lol: Und Jagdstörung hat nie stattgefunden :lol: :lol: . Gut, das die (Weltverschwörungs-) Richterin das anders gesehen hat. :roll:

In Ostfriesland ist die Welt noch in Ordnung, lese ich bei Anser heraus, lauter naturverbundene Menschen, die mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehen, weiter so :D :D .
 

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