hab was gefunden:
Anlage 1 zum waffengesetz:
4.2
Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird.
das ist beim entfernungsmesser wohl nicht...