Führerschein Klasse T als Jäger?

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Habe seit ca. 28 Jahren kein Klasse 2 Fz. mehr geführt aber wer weis wozu es noch mal gut ist.
Ärztl./ Augenärztliche Untersuchungsbescheinigung beigefügt und anstandslos umgeschrieben.
Die nächsten 5 Jahre dürfte ich also wieder - ohne irgendeinen Nachweis
Aber nur privat, gewerblich brauchst du noch Module / Berufskraftfahrerqualifikation.
 
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Ich habe das schon verstanden, was ihr mir zum Aufbau der FE-Klassen sagen wollt.Wir reden aber einander vorbei.
Ich hätte dann gerne eine Erklärung, wozu dieser Satz (kursiv) in §6 der FE-Verordnung steht:

Klasse C1E:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug–
der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,

der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.


Der wäre doch völlig überflüssig, wenn das so einfach wäre, wie die Mengenlehre das angeblich darstellt.
 
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Der Führerschein C1E ist im Prinzip der (ganz) alte Führerschein der Klasse 3 mit dem du Fahrzeuge bis 7,5 t inklusive Anhänger fahren durftest. Mit dem B darf das Fahrzeug nur 3,5 t haben.
 
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Ich hätte dann gerne eine Erklärung, wozu dieser Satz (kursiv) in §6 der FE-Verordnung steht:
,
Klasse C1E:
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Du darfst etwas schwerer als mit Klasse B (B96, BE) fahren, nämlich Zugfahrzeug unter 3500 kg und Anhänger schwerer als 3500 kg bei Zuggesamtmasse bis 12000 kg und weniger als mit CE, welche notwendig für Zugfahrzeug über 3500 kg und/oder Gesamtzugmasse über 12000 kg notwendig ist.

Leichtere mehrspurige KfZ darfst Du natürlich auch mit den "höheren" FS-Klassen fahern, da dies inkludiert ist, wie Dir schon mehrfach erklärt wurde.
 
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Ich sehe da keine Übereinkunft in unseren Interpretationen der Verordnungstexte. Wir haben da verschiedene (juristische) Ansichten zur "Inklusion".
 
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Wenn du überzeugende Argumente hast, folge ich gerne deiner Interpretation.
 
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Stimmt schon, kommt aber doch nur selten vor. Gerüstbauer oder ähnliches.

Nö, kommt oft vor. Habe ich selbst schon gemacht .
Ein Handwerker darf sein "eigenes" Material auf die Baustelle mitnehmen , ohne Module .
Das passiert in ganz vielen Firmen noch so . Habe ich selbst auch schon gemacht .
 
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Wenn du überzeugende Argumente hast, folge ich gerne deiner Interpretation.
Es wurde Dir von verschiedenen Leuten schon mehr fach erläutert.
Es wurde Dir mehrfach mit entsprechenden Quellen verlinkt.

Aber einmal versuche ich es noch:

Dein hypothetischer Unimogbesitzer überprüft an Hand der Fahrzeugscheine:

Hat das Zugfahrzeug solo unter 3500 kg zGM?
Ja: darf ich mit Klasse B fahren
Nein: Klasse C erforderlich.

Wenn Zugfahrzeug solo unter 3500 kg zGM und ein Anhänger soll dahinter?
Anhänger unter 750 kg zGM? Klasse B
Anhänger bis max. 3500 kg? KLasse BE
Anhänger über 750 kg zGM und zGM der Kombination bis max. 4250 kg? Klasse B96
Anhänger über 3500 kg zGM und zGM der Kombination bis unter 12000 kg: Klasse C1E

Zugfahrzeug solo über 3500 kg und unter 7500 kg zGM? Klasse C1
mit Anhänger bis 750 kg zGM: Klasse C1
mit Anhänger und zGM der Kombination bis 12000 kg: Klasse C1E
mit Anhänger und zGM der Kombination über 12000 kg? Klasse CE

Zugfahrzeug solo über 7500 kg zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM? Klasse C

Zugfahrzeug solo über 7500 kg zGM mit Anhänger? Klasse CE


Wenn er fertig ist mit Fahrzeugscheine überprüfen, dann weiß er, was er mit seiner Führescheinklasse und seinem Unimog so machen darf bzw. welche Führerscheinklasse für sein Vorhaben noch benötigt wird.

Die max. zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist natürlich auch zwingend zu beachten.
 
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Ich vermisse den Fall, der Stein des Anstoßes war:
Zugfahrzeug hat 3.500kg und Anhänger größer 8.500kg

Hier beginnt die unterschiedliche Interpretation:
CE ist nur für Zugfahrzeuge über 3.500kg spezifiziert (das steht da wörtlich so).
Ein Zug mit den oben beschriebenen Eigenschaften fällt nicht unter CE.
Und meiner Meinung nach auch unter keine andere FE-Klasse.
 
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CE ist nur für Zugfahrzeuge über 3.500kg spezifiziert (das steht da wörtlich so).


Alter Falter :alien::devilish: :evil::alien:

Lies doch mal mehr als Absatz 1 :rolleyes:

>>
§6, Abs. 3, Sätze 5-7 FeV
...
(3) Außerdem berechtigt
...
5.
die Fahrerlaubnis der Klasse C zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1,
6.
die Fahrerlaubnis der Klasse CE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist,
7.
die Fahrerlaubnis der Klasse C1E zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist,
....
<<


Also darf er in o.g. Kombination nur mit CE fahren, da über 12000 kg.
 
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Ich vermisse den Fall, der Stein des Anstoßes war:
Zugfahrzeug hat 3.500kg und Anhänger größer 8.500kg

Hier beginnt die unterschiedliche Interpretation:
CE ist nur für Zugfahrzeuge über 3.500kg spezifiziert (das steht da wörtlich so).
Ein Zug mit den oben beschriebenen Eigenschaften fällt nicht unter CE.
Und meiner Meinung nach auch unter keine andere FE-Klasse.
Und das durfte man damals mit Klasse 3 fahren?
 

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