Wenn du überzeugende Argumente hast, folge ich gerne deiner Interpretation.
Es wurde Dir von verschiedenen Leuten schon mehr fach erläutert.
Es wurde Dir mehrfach mit entsprechenden Quellen verlinkt.
Aber einmal versuche ich es noch:
Dein hypothetischer Unimogbesitzer überprüft an Hand der Fahrzeugscheine:
Hat das Zugfahrzeug solo unter 3500 kg zGM?
Ja: darf ich mit Klasse B fahren
Nein: Klasse C erforderlich.
Wenn Zugfahrzeug solo unter 3500 kg zGM und ein Anhänger soll dahinter?
Anhänger unter 750 kg zGM? Klasse B
Anhänger bis max. 3500 kg? KLasse BE
Anhänger über 750 kg zGM und zGM der Kombination bis max. 4250 kg? Klasse B96
Anhänger über 3500 kg zGM und zGM der Kombination bis unter 12000 kg: Klasse C1E
Zugfahrzeug solo über 3500 kg und unter 7500 kg zGM? Klasse C1
mit Anhänger bis 750 kg zGM: Klasse C1
mit Anhänger und zGM der Kombination bis 12000 kg: Klasse C1E
mit Anhänger und zGM der Kombination über 12000 kg? Klasse CE
Zugfahrzeug solo über 7500 kg zGM mit Anhänger bis 750 kg zGM? Klasse C
Zugfahrzeug solo über 7500 kg zGM mit Anhänger? Klasse CE
Wenn er fertig ist mit Fahrzeugscheine überprüfen, dann weiß er, was er mit seiner Führescheinklasse und seinem Unimog so machen darf bzw. welche Führerscheinklasse für sein Vorhaben noch benötigt wird.
Die max. zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ist natürlich auch zwingend zu beachten.