Führerschein Klasse T als Jäger?

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Ich hatte bei der Umschreibung auch die Klasse T vergessen .
Habe ihn aber problemlos später mit der Option " muss eine großen Traktor im Revier fahren " als Jagdscheininhaber erhalten .
Aber nur so problemlos , weil ich die Damen auf dem Amt gut kenne .
Sie sagten, daß es einfacher ist , ihn gleich bei der Umschreibung über den Jagdschein zu begründen , als später .
Ich hätte aber zur Not auch noch die Bescheinigung vom JAB ( (de auch den entsprechenden Trecker besitzt ) erhalten , das ich damit fahre .
 
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Ich musste einen Nachweis erbringen, habe dann T eingetragen bekommen.

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Moin!

Ich habe noch einen alten Klasse 3 Führerschein, den ich jetzt umschreiben lassen muss.

Habt Ihr Erfahrung mit der Mitbeantragung der Klasse T?

Ich habe:
Führerschein Klasse 3
Einen Jahres-Jagdschein
Einen unentgeltlichen Begehungsschein im Jagdrevier eines Nebenerwerbsbauern.

Geht das?

Danke und Gruß,

frogger
Als Jäger hast du bei der Umschreibung Anspruch auf Erteilung der Klasse T da Jagd nach Paragraf 6 Abs. 5 FEV als landwirtschaftliche Nutzung gilt.

Kopie vom Jagdschein und Bescheinigung vom Jagdherren beilegen, dass du regelmäßig solche Macherinnen bedienst. In BY reicht das völlig.
 
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Für die Beantragung der Klasse T gibt es Formularvordrucke z.B. hier
Ich habe den neuen Schein auch vor kurzem brantragt und den Vordruck von meinem Pächter unterzeichnen lassen.
Das passte dann auch. Nur würde ich als Tipp darauf achten, dass auch z.B. das Jagdrevier ausgewiesen steht und der Pächter als solcher erkennbar ist.
Ich hatte nur die Unterschrift drauf.
Da ich beim Bürgeramt beantragt habe, meinte die SBine, sie wisse nicht, ob das ausreichend sei, aber die Kollegen von der Fahrerlaubnisbehörde würden sich dann melden. Ich sollte noch Telefonnummer und Mailadresse für Rückfragen draufschreiben.
Dreimal dürft ihr raten, wer sich nicht gemeldet hat. Erst nachdem ich nach 7 Wochen an drei Tagen hintereinander nachgefragt hatte, bekam ich mal einen zuständigen Kollegen ans Telefon und da kam dann durch, dass die anscheinend mit der reinen Unterschrift nix anfangen konnten und den Antrag dann erstmal beiseite gelegt hatten. Als dann alles geklärt war, hatte ich den neuen FS mit allen Erlaubnissen innerhalb einer Woche im Briefkasten.
 
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Für die Beantragung der Klasse T gibt es Formularvordrucke z.B. hier
Ich habe den neuen Schein auch vor kurzem brantragt und den Vordruck von meinem Pächter unterzeichnen lassen.
Das passte dann auch. Nur würde ich als Tipp darauf achten, dass auch z.B. das Jagdrevier ausgewiesen steht und der Pächter als solcher erkennbar ist.
Ich hatte nur die Unterschrift drauf.
Da ich beim Bürgeramt beantragt habe, meinte die SBine, sie wisse nicht, ob das ausreichend sei, aber die Kollegen von der Fahrerlaubnisbehörde würden sich dann melden. Ich sollte noch Telefonnummer und Mailadresse für Rückfragen draufschreiben.
Dreimal dürft ihr raten, wer sich nicht gemeldet hat. Erst nachdem ich nach 7 Wochen an drei Tagen hintereinander nachgefragt hatte, bekam ich mal einen zuständigen Kollegen ans Telefon und da kam dann durch, dass die anscheinend mit der reinen Unterschrift nix anfangen konnten und den Antrag dann erstmal beiseite gelegt hatten. Als dann alles geklärt war, hatte ich den neuen FS mit allen Erlaubnissen innerhalb einer Woche im Briefkasten.
Ich habe vorher bei der Führerscheinstelle angerufen, mit der für meinen Nachnamen zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen (sehr hilfsbereit und freundlich - München Land). Sie hat sich in meiner Akte einen Vermerk gemacht.

Nach der Abgabe im Bürgeramt nochmals angerufen, sie konnte sich sofort an das vorherige Telefonat erinnern - lief alles reibungslos (bis auf das Bürgeramt, das hat kassiert, obwohl das nur die Führerscheinstelle macht - also 25€ doppelt bezahlt).
 
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Moin,
bei mir LK Celle war die Eintragung von T auch ohne Nachweis kein Problem, ich hätte ggf nur den Besitz einiger ha Wald nachweisen können, sonst nix, war aber auch nicht notwendig…..
 
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Da unser Fendt nicht schneller als 40kmh fährt, langt mir L.
 
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Ich habe 1998 Klasse 3 gemacht und das wurde dann nach dem Motorradführerschein 2000 in u.a. B/C/BE/C1E, M und L umgetragen.

T ist bei mir nicht befüllt. Bis wann war T denn in B enthalten?

Aktuell scheint es ja eine separate Fahrerlaubnis zu sein.

ADAC:

Wer schon einen alten Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.1.2013 ausgestellt) hat, erhält die Klasse T nur, wenn diese schon eingetragen war. Eine Ausweitung der Fahrberechtigung von Klasse L auf die Klasse T ist beim Umtausch der Scheckkarte nicht möglich.
 
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Fährt man wirklich mit einem FE-Klasse-T-Schlepper zu jagdlichen Zwecken in der Gegend rum?
Ich meine wirklich "zu jaglichen Zwecken", keine landwirtschaftliche Aushilfe beim Nachbarn etc.

Wie sicher bekannt ist, sind die "neuen" FE-Klassen L und T an den Zweck der Fahrt gebunden. Das gibt es sonst bei keiner andere FE-Klasse. Ich finde, dass schränkt den Einsatz doch ziemlich ein.
Ich selber habe zwar die FE T aus meiner alten Umschreibung (ist schon über 15 Jahre her), real habe ich aber bisher nie die FE T gebraucht. Für meinen eigenen Schlepper reicht L und die C1E habe ich auch noch (würde bei fetten Schleppern ggf. mit Anhängern nicht reichen, kann schon sein). Wenn ich mir einen Schlepper leihen müsste, wäre T vielleicht nötig, weil die LW-Betriebe heute ziemlich groß ausgerüstet sind. Kam aber bis dato noch nicht vor.
 
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T ist bei mir nicht befüllt. Bis wann war T denn in B enthalten?
Nein, war nie enthalten, nur L. (eine der FE-Klasse T entsprechende Klasse gab es vor der Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen gar nicht, das wurde damals durch Klasse 2 abgedeckt). Und wichtig bei L aus Altbesitz Klasse 3 wäre noch die Schlüsselzahl 174, weil damit die LoF-Bindung der Klasse L entfällt. Diese Schlüsselzahl bekommen aber nur "Altbesitzer" der ehemaligen Klasse 3.
 
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Fährt man wirklich mit einem FE-Klasse-T-Schlepper zu jagdlichen Zwecken in der Gegend rum?
Ich meine wirklich "zu jaglichen Zwecken", keine landwirtschaftliche Aushilfe beim Nachbarn etc.

Wie sicher bekannt ist, sind die "neuen" FE-Klassen L und T an den Zweck der Fahrt gebunden. Das gibt es sonst bei keiner andere FE-Klasse. Ich finde, dass schränkt den Einsatz doch ziemlich ein.
Ich selber habe zwar die FE T aus meiner alten Umschreibung (ist schon über 15 Jahre her), real habe ich aber bisher nie die FE T gebraucht. Für meinen eigenen Schlepper reicht L und die C1E habe ich auch noch (würde bei fetten Schleppern ggf. mit Anhängern nicht reichen, kann schon sein). Wenn ich mir einen Schlepper leihen müsste, wäre T vielleicht nötig, weil die LW-Betriebe heute ziemlich groß ausgerüstet sind. Kam aber bis dato noch nicht vor.
Das Problem ist eher einen der neuen dicken Schlepper überhaupt bewegen zu können.
wer Hubschrauber fliegen kann, kann auch einen der modernen großen fahren.
Unser Fendt Farmer 5s ist da einfach, starten, Gang einlegen, los geht's. Im S Gang fährt er dann 40kmh.
Letzte Baustelle hatten wir Schlepper mit Mulden im Baufeld. Der größte und neueste ein Fendt Vario 1050. Dazu braucht man T.....517Ps...
 
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Nein, war nie enthalten, nur L. (eine der FE-Klasse T entsprechende Klasse gab es vor der Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen gar nicht, das wurde damals durch Klasse 2 abgedeckt). Und wichtig bei L aus Altbesitz Klasse 3 wäre noch die Schlüsselzahl 174, weil damit die LoF-Bindung der Klasse L entfällt. Diese Schlüsselzahl bekommen aber nur "Altbesitzer" der ehemaligen Klasse 3.
Damit dürfte sich das Rätsel lösen lassen.
 
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Letzte Baustelle hatten wir Schlepper mit Mulden im Baufeld. Der größte und neueste ein Fendt Vario 1050. Dazu braucht man T.....517Ps...
Das sehe ich immer häufiger. Sind die besser, günstiger, geländegängiger? Oder hat das auch mit dem Führerschein zu tun?
 
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Bis wann war T denn in B enthalten?
Nie.
Auch in 3 ist T nie enthalten gewesen, sondern nur L.

Es gibt aber die Sonderregel, dass Klasse 3 Besitzer beim Umschreiben und dem Nachweis eines LOF Einsatzzweckes die Klasse T auf Antrag zugeteilt bekommen.

Witziger Weise bekommen die Umschreiber mit Fahrerlaubniserteilung vor 1999 für die Klasse L einen zusätzlichen Eintrag mit dem die Beschränkung auf LOF Zwecke aufgehoben wird. Dies sind die Schlüsselzahlen 174 und 175.

frogger
 

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