Wolf in Deutschland: Fakten-Check, keine Meinungsmache, oder Wolf in den Medien!

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Außer seiner Forderung steht bei Wikipedia nichts zum Thema Wolf bei Fuhr, auch seine Ausbildung (Studium der Geschichte und Soziologie) geht nicht in diese Richtung. Wieso ist er "Wolfsexperte", wie wird man das?

 
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Wieso ist er "Wolfsexperte", wie wird man das?
Per Selbstermächtigung.

Bei uns im Gemeinderat trat mal ein "Fahrradexperte" auf, der uns erzählen wollte wie man Radwege plant und anlegt. Mich haben ein paar Aussagen von ihm stutzig gemacht, und so habe ich nachgebohrt und seine Qualifikation hinterfragt. Ergebnis: der war für gar nix Experte. Der war Mitglied bei den Grünen und konnte Fahrrad fahren. Das wars.
 
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Mir fällt auf, daß fast alle beim Thema "Wolf im Jagdrecht" sofort und ausschließlich anfangen, von toten Wölfen zu faseln. Jagdbares Wild ist nicht nur Beute ohne jede Rücksicht. Etwas weniger Emotionen würden der Diskussion bestimmt nicht schaden. So groß ist der Unterschied zwischen einer Tierart im Jagdrecht zu einer Tierart im Naturschutzrecht in der Landschaft erstmal nicht, es ist lediglich eine andere Behörde zuständig.
 
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Mir fällt auf, daß fast alle beim Thema "Wolf im Jagdrecht" sofort und ausschließlich anfangen, von toten Wölfen zu faseln. Jagdbares Wild ist nicht nur Beute ohne jede Rücksicht. Etwas weniger Emotionen würden der Diskussion bestimmt nicht schaden. So groß ist der Unterschied zwischen einer Tierart im Jagdrecht zu einer Tierart im Naturschutzrecht in der Landschaft erstmal nicht, es ist lediglich eine andere Behörde zuständig.
Und es hat bei Verstößen andere Bestrafung zur Folge.😁
Über Wildschaden wurde noch gar nix entschieden. 😁
Nicht das dann die Jäger für tote Schafe zahlen , hätte der Staat bestimmt gerne.

Gruß Seppel
 
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Die Wildkatze unterliegt auch dem Jagdrecht und steht unter besonderem Schutz. Wer da eine wissentlich über den eigenen Haufen schießt, hat jagdrechtlich das geringere Problem.
Dass der "Wildschaden" durch Wölfe ersatzpflichtig wird, halte ich für Utopie. Zuerst wäre die Jagdgenossenschaft ersatzpflichtig und kein Jäger dürfte sich das per Vertrag aufs Auge drücken lassen. Auch würde eine Ersatzpflicht m E auch bedeuten, dass der Jäger sich mit jagdlichen Mitteln wehren darf und wie das ausgehen würde, brauche ich hier nicht näher zu beschreiben.
 
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Zum Wildschadensersatz für den Wolf: das in Deutschland geltende Recht nach dem BGB verknüpft den Ersatz eines Schadens immer mit der Möglichkeit, den Schaden abzuwenden (als Ersatzpflichtiger). Wer den Jäger zu Schadensersatz verpflichten will, muss ihm die Möglichkeit einräumen, den Schaden vorher abzuwenden. Beispiel: wenn mir ein Landwirt untersagt, einen Hochsitz an den wildschadensgefährdeten Acker zu stellen, dann verwirkt er damit seinen Anspruch auf Wildschadensersatz, sollte an diesem Acker ein Schaden eintreten. Eben weil er mir die Möglichkeit genommen hat, den Schaden abzuwenden.
So viel zur Rechtslage. So lange dem Jäger nicht gestattet wird, den durch den Wolf angerichteten Schaden abzuwehren, so lange kann der Jäger nicht ersatzpflichtig gemacht werden.
 
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Zum Wildschadensersatz für den Wolf: das in Deutschland geltende Recht nach dem BGB verknüpft den Ersatz eines Schadens immer mit der Möglichkeit, den Schaden abzuwenden (als Ersatzpflichtiger). Wer den Jäger zu Schadensersatz verpflichten will, muss ihm die Möglichkeit einräumen, den Schaden vorher abzuwenden. Beispiel: wenn mir ein Landwirt untersagt, einen Hochsitz an den wildschadensgefährdeten Acker zu stellen, dann verwirkt er damit seinen Anspruch auf Wildschadensersatz, sollte an diesem Acker ein Schaden eintreten. Eben weil er mir die Möglichkeit genommen hat, den Schaden abzuwenden.
So viel zur Rechtslage. So lange dem Jäger nicht gestattet wird, den durch den Wolf angerichteten Schaden abzuwehren, so lange kann der Jäger nicht ersatzpflichtig gemacht werden.
Du hast so was von Recht 👍👍
Und wenn der Wolf im Jagdrecht ist und du hast eine Abschußzahl dann zahlst du , ist wie bei Verbiss.
Aber so weit sind wir noch lange nicht. 😁😁
Beachtet die Gesichter.

Gruß Seppel
 
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So viel zur Rechtslage. So lange dem Jäger nicht gestattet wird, den durch den Wolf angerichteten Schaden abzuwehren, so lange kann der Jäger nicht ersatzpflichtig gemacht werden.

Kann er sowieso nicht. Ansprüche bestehen nur bei Schäden an land- und forstwirtschaftlich genutzen Flächen.
Oder musste hier schonmal jemand die Hühner ersetzen die ein bejagbarer Fuchs oder Marder geholt hat ?
 

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