Lies mal die Position des ÖJV Brandenburg.Ausgerechnet Eckhard Fuhr vom ÖJV. Bisher war er immer strikt gegen die Bejagung des Wolfes. Wie der gesamte ÖJV. Der Wind dreht sich und damit auch Fuhrs Fähnchen...........
Per Selbstermächtigung.Wieso ist er "Wolfsexperte", wie wird man das?
Und es hat bei Verstößen andere Bestrafung zur Folge.Mir fällt auf, daß fast alle beim Thema "Wolf im Jagdrecht" sofort und ausschließlich anfangen, von toten Wölfen zu faseln. Jagdbares Wild ist nicht nur Beute ohne jede Rücksicht. Etwas weniger Emotionen würden der Diskussion bestimmt nicht schaden. So groß ist der Unterschied zwischen einer Tierart im Jagdrecht zu einer Tierart im Naturschutzrecht in der Landschaft erstmal nicht, es ist lediglich eine andere Behörde zuständig.
Du meinst die Riege unserer Bundesverkehrsminister.Andere werden so sogar Minister. ..
Du hast so was von RechtZum Wildschadensersatz für den Wolf: das in Deutschland geltende Recht nach dem BGB verknüpft den Ersatz eines Schadens immer mit der Möglichkeit, den Schaden abzuwenden (als Ersatzpflichtiger). Wer den Jäger zu Schadensersatz verpflichten will, muss ihm die Möglichkeit einräumen, den Schaden vorher abzuwenden. Beispiel: wenn mir ein Landwirt untersagt, einen Hochsitz an den wildschadensgefährdeten Acker zu stellen, dann verwirkt er damit seinen Anspruch auf Wildschadensersatz, sollte an diesem Acker ein Schaden eintreten. Eben weil er mir die Möglichkeit genommen hat, den Schaden abzuwenden.
So viel zur Rechtslage. So lange dem Jäger nicht gestattet wird, den durch den Wolf angerichteten Schaden abzuwehren, so lange kann der Jäger nicht ersatzpflichtig gemacht werden.
So viel zur Rechtslage. So lange dem Jäger nicht gestattet wird, den durch den Wolf angerichteten Schaden abzuwehren, so lange kann der Jäger nicht ersatzpflichtig gemacht werden.
Oder musste hier schonmal jemand die Hühner ersetzen die ein bejagbarer Fuchs oder Marder geholt hat ?