Wölfin im Spreewald erschossen

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n***e Ria und der Deckel :lol:
Varmi, das hätte eigentlich "grobe Sau" so reinstellen müssen. Und es wird ein "interner" Joke bleiben :wink:
 
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standhauer schrieb:
Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord

Moin,

komisches Rechtsverständnis was hier manche haben. Es handelt sich um eine Straftat. Punkt. Da braucht es keinen "Mord", da "reichen" Betrug, Steuerhinterziehung, Kindesmisbrauch, Drogenhandel, Diebstahl, gewisse Verkehrssünden mit dem PKW, ... "Täter" gibt es da überall und überall hat der Staat (sprich: wir alle) den Anspruch, das die Tat verfolgt wird. Wer das nicht will, soll Parteien wählen, die das Abschiessen von Wölfen nicht unter Strafe stellen, was derzeit wegen EU-Recht nicht geht. Also: ihr müßt es akzeptieren (ob ihr es mögt oder nicht) oder ihr wandert aus. :?

Und sooo viel "tax money" fliesst hier nicht rein, wie einige glauben wollen.

Joe
 
A

anonym

Guest
barry08 schrieb:
Amadeus schrieb:
„Die Polizei könnte die hier gemeldeten Waffen einsammeln und mit Schussproben Vergleiche anstellen. Wir kriegen den Täter“, sagt der Oberförster.
Wunschdenken.
WH
Amadeus
Hatte der Wolf einen Steckschuss? - Sonst wird es echt schwierig...




Servus Barry,

ANGEBLICH ja.

Deshalb vermute ich auch, dass es KEIN Jäger und KEIN jagdliches Kaliber war, da ich mir schwer vorstellen kann, dass ein Wolf NICHT durchschossen wird....

Das ist aber nicht alles... :mrgreen:

Selbst wenn sie eine Waffe eruieren können, wäre damit nie bewiesen, dass der BESITZER der Waffe schoss - schliesslich darfst du auch in DE deine Jagdwaffe noch an BERECHTIGTE gute Freunde und Familienmitglieder ausborgen...

:mrgreen:

Also hat Huberbauer in der Woche X. dem Hinterhuber seine R93 geborgt, weil der sie gerne mal schiessen wollte, dann gab HInterhuberr sie zurück und der Hochmoser wollte auch noch, dann hat der berechtigte Bua vom Huberbauern damit am Stand geschossen und so weiter.

Weder Huberbauer noch Hinterhubre noch Hochmoser, noch der Bua haben einen Wolf auch nur gesehen.

Jeder halbwegs clevere RA würde sich zerkugeln.

Varminter
 
A

anonym

Guest
barry08 schrieb:
n***e Ria und der Deckel :lol:
Varmi, das hätte eigentlich "grobe Sau" so reinstellen müssen. Und es wird ein "interner" Joke bleiben :wink:


Petze!

:mrgreen:

Varmi
 
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standhauer schrieb:
Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord dann frage ich mal die Runde ob es so etwas wie eine Meldepflicht für derlei Vorkommnisse gibt. Oder wo die Grenzen festgelegt sind.

Als Beispiele führe ich mal an:

Ich erschlage drei Hornissen die mich attackieren.

Ich erschlage eine Schlange die mich beissen will

Ich erschlage einen Hund der mich attackiert

Ich erschlage einen Wolf der mich fressen will.

Ich erschlage einen Räuber oder Mörder der mir Böses will

Das Waffengesetz habe ich bewusst aus dem Spiel gehalten. Ich will nur die Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit den betroffenen "Opfern", der sündteuren Ermittlungsarbeit und der Meldepflichtsgrenzen klargestellt haben.

Niemand muß an seiner eigenen Strafverfolgung aktiv mitwirken. Du darfst als auch verschweigen wenn Du jemand ermordet hast.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
standhauer schrieb:
Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord

Moin,

komisches Rechtsverständnis was hier manche haben. Es handelt sich um eine Straftat. Punkt. Da braucht es keinen "Mord", da "reichen" Betrug, Steuerhinterziehung, Kindesmisbrauch, Drogenhandel, Diebstahl, gewisse Verkehrssünden mit dem PKW, ... "Täter" gibt es da überall und überall hat der Staat (sprich: wir alle) den Anspruch, das die Tat verfolgt wird. Wer das nicht will, soll Parteien wählen, die das Abschiessen von Wölfen nicht unter Strafe stellen, was derzeit wegen EU-Recht nicht geht. Also: ihr müßt es akzeptieren (ob ihr es mögt oder nicht) oder ihr wandert aus. :?

Und sooo viel "tax money" fliesst hier nicht rein, wie einige glauben wollen.

Joe



Servus Joe,

hast du auch schon mal überlegt, wieviel totes Recht es gibt?

Wieviel Menschen, auch in deiner näheren Umgebung aus irgend einem Grund strafbar wurden, waren oder sind?

Oft, ohne es selber zu wissen.

Recht muss auch von den Betroffenen aktzeptiert werden und wie du siehst, wird das eben nicht, die Betroffenen akzeptieren lieber eine "Straftat", weil das Gesetz ein Gesslerhut für sie ist.

Daran seit ihr nicht unschuldig mit eurer Verharmlosungs - und Vertuschungsstrategie.

@ Für die Doffen: das ist keine Gutheissung einer Straftat... es ist eine Überlegung, wie die Bevölkerung denkt... ;)

Ich bin wie immer für Legalisierung des Wolfabschusses... ;)

Varmi
 
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Guest
Amadeus schrieb:
standhauer schrieb:
Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord dann frage ich mal die Runde ob es so etwas wie eine Meldepflicht für derlei Vorkommnisse gibt. Oder wo die Grenzen festgelegt sind.

Als Beispiele führe ich mal an:

Ich erschlage drei Hornissen die mich attackieren.

Ich erschlage eine Schlange die mich beissen will

Ich erschlage einen Hund der mich attackiert

Ich erschlage einen Wolf der mich fressen will.

Ich erschlage einen Räuber oder Mörder der mir Böses will

Das Waffengesetz habe ich bewusst aus dem Spiel gehalten. Ich will nur die Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit den betroffenen "Opfern", der sündteuren Ermittlungsarbeit und der Meldepflichtsgrenzen klargestellt haben.

Niemand muß an seiner eigenen Strafverfolgung aktiv mitwirken. Du darfst als auch verschweigen wenn Du jemand ermordet hast.

WH
Amadeus




Servus Amadeus,

und nun hätte ich ein paar Fragen, theoretischer Natur natürlich... :mrgreen:

Es gibt zwei Brüder, oder Vater und Sohn.

Einer von Beiden hat jemand umgebracht.

Der Andere ist in Kenntnis davon.

Hat er in DE die Verpflichtung, gegen seine Verwandten auszusagen?


Zweite Version:

Einer von zwei Brüder hat jemand umgebracht.

Die Behörde hat davon Kenntnis.

Beide kommen von der Wahrscheinlichkeit her als Täter in Frage.

Bruder A sagt, er war es nicht.

Bruder B sagt, er war es nicht.

Beide bleiben stur bei dieser Aussage.

Wie geht die Geschichte aus... ?

Varmi
 
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@mohawk

OK, ich erkenne jetzt langsam Euer Rechtsverständnis. Zumindest was Selbstanzeigen (von Hornissen- bis Wolfsmord) angeht.

Gibt es auch für Eure Unantastbaren, die Beamtenschaft denen Ihr zu Füßen liegt, Grenzen ?

Oder wird demnächst nach einem Handtaschenraub ein ganzes Einkaufszentrum von Spezialeinheiten umstellt und 24 Stunden in Schach gehalten ?

Die Erhebungen im Mordfall "Wolf" sind ja schon ein Anfang zu solchen Auswüchsen.
 
A

anonym

Guest
@ Varminter:
Ad eins: nein
Ad zwei: Wenn keine weiteren Beweise vorliegen, werden beide nicht angeklagt / verurteilt.
Und drittens, nicht jeder der ein Jurist zu sein scheint, ist auch einer.
Horrido,
Framic
 
A

anonym

Guest
framic schrieb:
@ Varminter:
Ad eins: nein
Ad zwei: Wenn keine weiteren Beweise vorliegen, werden beide nicht angeklagt / verurteilt.
Und drittens, nicht jeder der ein Jurist zu sein scheint, ist auch einer.
Horrido,
Framic



Servus Framic,

siehste... ersetz den Ermordeten durch das pöse, pöse Wörtchen WOLF... :mrgreen:

Varmi
 
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ad 1 Zeugnisverweigerungsrecht in gerader Linie und in der Seitenlinie bei verwandten bis zum dritten Grad.

ad 2 in dubio pro reo - Freispruch.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Amadeus schrieb:
ad 1 Zeugnisverweigerungsrecht in gerader Linie und in der Seitenlinie bei verwandten bis zum dritten Grad.

ad 2 in dubio pro reo - Freispruch.

WH
Amadeus


@Framic und Amadeus: DANKE euch! :)

Varmi
 
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Mohawk schrieb:
standhauer schrieb:
Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord

Moin,

komisches Rechtsverständnis was hier manche haben. Es handelt sich um eine Straftat. Punkt. Da braucht es keinen "Mord", da "reichen" Betrug, Steuerhinterziehung, Kindesmisbrauch, Drogenhandel, Diebstahl, gewisse Verkehrssünden mit dem PKW, ... "Täter" gibt es da überall und überall hat der Staat (sprich: wir alle) den Anspruch, das die Tat verfolgt wird. Wer das nicht will, soll Parteien wählen, die das Abschiessen von Wölfen nicht unter Strafe stellen, was derzeit wegen EU-Recht nicht geht. Also: ihr müßt es akzeptieren (ob ihr es mögt oder nicht) oder ihr wandert aus. :?

Und sooo viel "tax money" fliesst hier nicht rein, wie einige glauben wollen.

Joe

Du willst ernsthaft behaupten, daß für sämtliche Straftaten, unabhängig von ihrer Schwere, jeder erdenkliche Ermittlungsaufwand zu treiben ist?

Autoradio geklaut, DNA-Spuren sichern und in der ganzen Umgebung Speichelproben nehmen?
 
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Fritz1 schrieb:
1. Du willst ernsthaft behaupten, daß für sämtliche Straftaten, unabhängig von ihrer Schwere, jeder erdenkliche Ermittlungsaufwand zu treiben ist?

2. Autoradio geklaut, DNA-Spuren sichern und in der ganzen Umgebung Speichelproben nehmen?

ad 1 W e n n Du jemand findest der das anordnet.......
ad 2 Das ist per Gesetz geregelt und nicht möglich.

Das "öffentliche Interesse" im Fall Wolf ist wohl eher als gering einzustufen. Deshalb haut der Förster auch so auf den Busch und versucht das "Wild" heraus zu scheuchen.

WH
Amadeus
 

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