standhauer schrieb:Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord
barry08 schrieb:Hatte der Wolf einen Steckschuss? - Sonst wird es echt schwierig...Amadeus schrieb:„Die Polizei könnte die hier gemeldeten Waffen einsammeln und mit Schussproben Vergleiche anstellen. Wir kriegen den Täter“, sagt der Oberförster.
Wunschdenken.
WH
Amadeus
barry08 schrieb:n***e Ria und der Deckel :lol:
Varmi, das hätte eigentlich "grobe Sau" so reinstellen müssen. Und es wird ein "interner" Joke bleiben :wink:
standhauer schrieb:Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord dann frage ich mal die Runde ob es so etwas wie eine Meldepflicht für derlei Vorkommnisse gibt. Oder wo die Grenzen festgelegt sind.
Als Beispiele führe ich mal an:
Ich erschlage drei Hornissen die mich attackieren.
Ich erschlage eine Schlange die mich beissen will
Ich erschlage einen Hund der mich attackiert
Ich erschlage einen Wolf der mich fressen will.
Ich erschlage einen Räuber oder Mörder der mir Böses will
Das Waffengesetz habe ich bewusst aus dem Spiel gehalten. Ich will nur die Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit den betroffenen "Opfern", der sündteuren Ermittlungsarbeit und der Meldepflichtsgrenzen klargestellt haben.
Mohawk schrieb:standhauer schrieb:Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord
Moin,
komisches Rechtsverständnis was hier manche haben. Es handelt sich um eine Straftat. Punkt. Da braucht es keinen "Mord", da "reichen" Betrug, Steuerhinterziehung, Kindesmisbrauch, Drogenhandel, Diebstahl, gewisse Verkehrssünden mit dem PKW, ... "Täter" gibt es da überall und überall hat der Staat (sprich: wir alle) den Anspruch, das die Tat verfolgt wird. Wer das nicht will, soll Parteien wählen, die das Abschiessen von Wölfen nicht unter Strafe stellen, was derzeit wegen EU-Recht nicht geht. Also: ihr müßt es akzeptieren (ob ihr es mögt oder nicht) oder ihr wandert aus. :?
Und sooo viel "tax money" fliesst hier nicht rein, wie einige glauben wollen.
Joe
Amadeus schrieb:standhauer schrieb:Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord dann frage ich mal die Runde ob es so etwas wie eine Meldepflicht für derlei Vorkommnisse gibt. Oder wo die Grenzen festgelegt sind.
Als Beispiele führe ich mal an:
Ich erschlage drei Hornissen die mich attackieren.
Ich erschlage eine Schlange die mich beissen will
Ich erschlage einen Hund der mich attackiert
Ich erschlage einen Wolf der mich fressen will.
Ich erschlage einen Räuber oder Mörder der mir Böses will
Das Waffengesetz habe ich bewusst aus dem Spiel gehalten. Ich will nur die Verhältnismässigkeit im Zusammenhang mit den betroffenen "Opfern", der sündteuren Ermittlungsarbeit und der Meldepflichtsgrenzen klargestellt haben.
Niemand muß an seiner eigenen Strafverfolgung aktiv mitwirken. Du darfst als auch verschweigen wenn Du jemand ermordet hast.
WH
Amadeus
framic schrieb:@ Varminter:
Ad eins: nein
Ad zwei: Wenn keine weiteren Beweise vorliegen, werden beide nicht angeklagt / verurteilt.
Und drittens, nicht jeder der ein Jurist zu sein scheint, ist auch einer.
Horrido,
Framic
Amadeus schrieb:ad 1 Zeugnisverweigerungsrecht in gerader Linie und in der Seitenlinie bei verwandten bis zum dritten Grad.
ad 2 in dubio pro reo - Freispruch.
WH
Amadeus
Mohawk schrieb:standhauer schrieb:Wenn man hier schon von "Täter" spricht als handle es sich um Mord
Moin,
komisches Rechtsverständnis was hier manche haben. Es handelt sich um eine Straftat. Punkt. Da braucht es keinen "Mord", da "reichen" Betrug, Steuerhinterziehung, Kindesmisbrauch, Drogenhandel, Diebstahl, gewisse Verkehrssünden mit dem PKW, ... "Täter" gibt es da überall und überall hat der Staat (sprich: wir alle) den Anspruch, das die Tat verfolgt wird. Wer das nicht will, soll Parteien wählen, die das Abschiessen von Wölfen nicht unter Strafe stellen, was derzeit wegen EU-Recht nicht geht. Also: ihr müßt es akzeptieren (ob ihr es mögt oder nicht) oder ihr wandert aus. :?
Und sooo viel "tax money" fliesst hier nicht rein, wie einige glauben wollen.
Joe
Fritz1 schrieb:1. Du willst ernsthaft behaupten, daß für sämtliche Straftaten, unabhängig von ihrer Schwere, jeder erdenkliche Ermittlungsaufwand zu treiben ist?
2. Autoradio geklaut, DNA-Spuren sichern und in der ganzen Umgebung Speichelproben nehmen?