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Danke für die Info, Lausitzer. Interessanter Artikel.
Wenn eine Wildart dem Jagdrecht unterstellt wird, heißt es nicht automatisch, daß sie auch bejagt werden darf, sie kann auch, wie z.B. der Auerhahn, ganzjährig keine Jagdzeit bekommen - es kann aber dann regional entschieden werden, ob die betreffende Art im jeweiligen Bundesland bejagt werden darf, oder nicht. Insofern eine Vereinfachung der Prozedur.
Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz, als die nur der Naturschutzgesetzgebung unterstellten. Insofern wäre es wünschenswert, alle Wirbeltiere dem Jagdrecht zu unterstellen. Das dies nicht gemacht wird beruht lediglich auf dem Kompetenzgerangel zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzministerium - und auf der Feigheit der Politiker, die das Aufjaulen der Naturschutzchaoten vom Vogelmörderkommittee und Geistervewandten nicht hören wollen ...
Gruß,
Mbogo
Wenn eine Wildart dem Jagdrecht unterstellt wird, heißt es nicht automatisch, daß sie auch bejagt werden darf, sie kann auch, wie z.B. der Auerhahn, ganzjährig keine Jagdzeit bekommen - es kann aber dann regional entschieden werden, ob die betreffende Art im jeweiligen Bundesland bejagt werden darf, oder nicht. Insofern eine Vereinfachung der Prozedur.
Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz, als die nur der Naturschutzgesetzgebung unterstellten. Insofern wäre es wünschenswert, alle Wirbeltiere dem Jagdrecht zu unterstellen. Das dies nicht gemacht wird beruht lediglich auf dem Kompetenzgerangel zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzministerium - und auf der Feigheit der Politiker, die das Aufjaulen der Naturschutzchaoten vom Vogelmörderkommittee und Geistervewandten nicht hören wollen ...
Gruß,
Mbogo