Wölfin im Spreewald erschossen

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Danke für die Info, Lausitzer. Interessanter Artikel.

Wenn eine Wildart dem Jagdrecht unterstellt wird, heißt es nicht automatisch, daß sie auch bejagt werden darf, sie kann auch, wie z.B. der Auerhahn, ganzjährig keine Jagdzeit bekommen - es kann aber dann regional entschieden werden, ob die betreffende Art im jeweiligen Bundesland bejagt werden darf, oder nicht. Insofern eine Vereinfachung der Prozedur.

Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz, als die nur der Naturschutzgesetzgebung unterstellten. Insofern wäre es wünschenswert, alle Wirbeltiere dem Jagdrecht zu unterstellen. Das dies nicht gemacht wird beruht lediglich auf dem Kompetenzgerangel zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzministerium - und auf der Feigheit der Politiker, die das Aufjaulen der Naturschutzchaoten vom Vogelmörderkommittee und Geistervewandten nicht hören wollen ...

Gruß,

Mbogo
 
A

anonym

Guest
Das dies nicht gemacht wird beruht lediglich auf dem Kompetenzgerangel zwischen Landwirtschafts- und Naturschutzministerium - und auf der Feigheit der Politiker, die das Aufjaulen der Naturschutzchaoten vom Vogelmörderkommittee und Geistervewandten nicht hören wollen ...
1.Würden die Wölfe dem Jagdrecht unterstellt, wären sofort alle am geifern diese auch zu bejagen und das wäre auch dann einfacher durchzusetzen.
2. Der Wolf braucht sicherlich keine Hege durch Jäger, mit Büchse, Flinte und Falle :shock:
Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz
Wer glaubt das :?
Nutria
 
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Duncan schrieb:
Nutria schrieb:
Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz
Wer glaubt das :?
Nutria

jeder der ein Gesetz nicht nur lesen kann, sondern auch verstehen :wink:


Moin,

dann beleg' das bitte mal. Als ich das letzte mal geschaut habe, waren die Strafen für Wilderei und für Verstöße gegen die NatSchG bezüglich der besonders geschützten Arten GLEICH! Einzige Ausnahme: Bei Wilderei kann iirc auch das "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Ob das aber einen "deutlich besseren Schutz" darstellt?? Früher war das NatSchR als Schutzinstrument viel weniger wert als das BJG, aber heute gilt das nicht mehr.

Viele Grüße,

Joe
 
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Mohawk schrieb:
Duncan schrieb:
Nutria schrieb:
Davon abgesehen genießen dem Jagdrecht unterstellte Arten einen besseren juristischen Schutz
Wer glaubt das :?
Nutria

jeder der ein Gesetz nicht nur lesen kann, sondern auch verstehen :wink:


Moin,

dann beleg' das bitte mal. Als ich das letzte mal geschaut habe, waren die Strafen für Wilderei und für Verstöße gegen die NatSchG bezüglich der besonders geschützten Arten GLEICH! Einzige Ausnahme: Bei Wilderei kann iirc auch das "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Ob das aber einen "deutlich besseren Schutz" darstellt?? Früher war das NatSchR als Schutzinstrument viel weniger wert als das BJG, aber heute gilt das nicht mehr.

Viele Grüße,

Joe

§66 I NatSchG nur gewerbs-u. gewohnheitsmäßig
II vergl.bar 293 StGB

aber beachte auch die Hegepflicht - Wölfe kann ich auch ausrotten nach dem System "Indianer" - unsere "Naturschützer" machen das ja gerade so ähnlich in den sog. "Naturschutzgebieten" mit den Lemikolen

desweiteren finde einen Richter der nach StGB verurteilt und einen der nach BNatSchG verurteilt und sieh dir die Strafmaße an

und wenn der "Täter" nicht zu oft gegen den Baum gelaufen ist, siehe auch §66 IV NatSchG.

Aber warum nicht auch ins Jagdrecht, siehe Greife und Falken, Fischotter usw. - tut ihnen doch sichtlich gut.
 
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Joe,

dreh' und wende es wie Du möchtest, es hilft Dir nichts. Das Naturschutzgesetz hat keinerlei Auswirkung auf das Wohlergehen irgendeiner Art, es dient lediglich dem Selbstbewußtsein derjenigen, die in dem entsprechenden Ministerium arbeiten. Das Bundesjagdgesetz & angeschlossene Gesetze reicht völlig aus. Es ist gereifter -weil älter- und durchdachter, weil es nicht aus einer Ideologie heraus entwickelt wurde, sondern aus der Praxis heraus. Die von Dir angesprochene Möglichkeit, das Tatwerkzeug einzuziehen ist nur ein Beispiel.

Dafür besteht natürlich mit dem Naturschutzgesetz die Möglichkeit, Oma Schmidt ein Strafverfahren anzuhängen, weil sie ein Eefantenhaararmband aus Kenia mitgebracht hat, was natürlich einen echter Fortschritt auf dem Schritt zum wirksamen Artenschutz darstellt... :shock:

Abgesehen davon ist jedes Gesetz nur soviel wert, wie die Möglichkeit, seine Einhaltung zu überwachen. Erst wenn für jeden Wolfswelpen ein 24-Stunden Wachdienst durch das Büro Lupus organisiert ist, wird der Vollschutz Wirklichkeit... Ob es gegen den Verkehr hilft, ist allerdings fraglich. Dem fallen immer noch die meisten geschützten Arten zum Opfer. Vielleicht solltet ihr erwägen, Michelin abzuschafen :?:

Gruß,

Mbogo
 
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Moin!

Wieso brauche ich Hilfe, wenn ich eine einfache Frage stelle? Ich hatte vor ca. 6 Jahren genau diese Frage mal recherchiert und die möglichen Strafmaße waren damals gleich - egal ob Wilderei oder Verstoß gegen NatSchG. Wie das durch die Rechtsprechung dann umgesetzt wird - na, das ist "variabel".

Vielleicht solltest Du das NatSchG als das anerkennen, was es IST: Ein Gesetz zum Schutz der Natur, nicht nur einzelner Arten, und zum Schutz von Arten, die nicht dem BJG unterliegen. Was der eine oder andere Sachbearbeiter damit / daraus für Blödsinn ableitet - solche Fälle hast Du überall! Du klammerst zum Beispiel auch den ganzen WA-Bereich aus. Willst Du die Arten alle ins BJG übernehmen? Viel Spass!! ;) Ob es sinnvoll ist, "der Oma" ihr Elefantenarmband madig zu machen - je nachdem, woher es kommt: JA. Ob ein Gesetz ausreicht, etwas wirklich zu bewegen: in den seltensten Fällen, da sind wir uns wohl einig. Es setzt aber Signale. In manchen Fällen ist es sicher richtig, darüber zu streiten, welche Art im JG und welche im NatSchG stehen soll, aber da sind noch andere Aspekte wichtig (welches Gesetz ermächtigt z. B. zu welchen VO?). Und Natur ganz ohne Schutz zu lassen (ohne NatSchG) - das überdenk doch bitte nochmal ...

Viele Grüße,

Joe

PS: Statt wie Schäuble eine Totalüberwachung zu verlangen reicht mir ganz persönlich die Möglichkeit, eine festgestellte eklatante Rechtsverletzung ex post ahnden zu können. Ob dann der SUV nach JG oder NatSchG oder StGB eingezogen wird ist mir letztlich egal.
 

I

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Mbogo schrieb:
Unterstellt den Wolf dem Jagdrecht, laßt ihn sich ausbreiten und wenn es Konflikte gibt, kann man die lösen, so what? Diese typisch deutsche Manie, alles im Vorfeld regeln und planen zu wollen, ist wider die Natur. Die kommt auch ohne Pläne klar, einfach so.
Diese typisch deutsche Manie, alles managen, kontrollieren und regulieren zu wollen, ist wider die Natur. Die kommt auch ohne Kontrolle klar, einfach so.

Ist der Wolf erst einmal dem Jagdrecht unterstellt, haben Nichtjäger kaum Einflussmöglichkeiten auf die Festlegung der Jagdzeiten und wenn mir Jäger erzählen, sie würden den Wolf ja ganz bestimmt ganzjährig unter Schutz stellen und es wäre ja nur zu seinem besten, dann höre ich die Worte sehr wohl, allein fehlt mir der Glaube. Und wie Jäger Konflikte lösen, ist ja hinlänglich bekannt.
 
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Mohawk schrieb:
Moin!

...Und Natur ganz ohne Schutz zu lassen (ohne NatSchG) - das überdenk doch bitte nochmal ...

Viele Grüße,

Joe

PS: Statt wie Schäuble eine Totalüberwachung zu verlangen reicht mir ganz persönlich die Möglichkeit, eine festgestellte eklatante Rechtsverletzung ex post ahnden zu können. Ob dann der SUV nach JG oder NatSchG oder StGB eingezogen wird ist mir letztlich egal.

Der Naturschutz braucht lediglich kein zweites Ministerium, im Landwirtschaftsministerium war er gut aufgehoben. Es ist unsinnig, 2 Ministerien zu unterhalten, deren Aufgabenbereiche sich derart stark überschneiden. Da wir bei uns ausschließlich Kultur-, aber keine Naturlandschaften haben, ist es angebracht, diesen Aufgabenbereich von Land- und Forstwirtschaft abdecken zu lassen. Eine Ergänzung der entsprechenden Gesetze hätte voll und ganz ausgereicht und wäre billiger gewesen. Das kleinliche politisch-eile Kompetengerangel unserer Poly-tikker in Fraktionen und Fraktiönchen ist schon lähmend genug, da muß man nicht auch noch Zukunftsentscheidungen, die wichtig sind, von denen vermerkeln und zerschrödern lassen.

Das betrifft selbstverständlich auch Bestimmungen, die den Handel mit international geschützten Arten betreffen. Angesichts der aktuellen Entwicklungen - der Änderung der Abnehmerkreise von Produkten solcher Arten - nutzen unsere bürokratisch feingetunten Regelungen leider überhaupt nichts mehr, weil die gewilderten Tierkörperteile nach Asien und Arabien gehen, sofern sie nicht in Afrika -z.B.- selbst verbraucht werden.

Allerdings wurden ganze Populationen natürlich von und mit der Natur lebender Menschen im Umfeld dieser dilettantischen Gesetzgebung unwideruflich sukzessive in die Erwerbslosigkeit, in die Armut, in den Alkoholismus und an den Rand der Bevölkerung in ihren jeweiligen Ländern gedrängt. Darüber hinaus bleibt die alte Ideologie bestehen -die einstmals selbsernannten Apologeten des Fortschritts sind heute die Ewig-Gestrigen- und mit ihr die sinnlos gewordenen, weil aus einer Ideologie heraus geschaffenen Gesetze. Die wenigen Anfangserfolge wurden und werden verspielt und die Liste der bedrohten Arten wird lang und länger, weil nicht auf nachhaltige Nutzung, sondern auf blindwütigen 'Schutz' hinagitiert wird.

Würde dieses Feld den Sachkundigen, Praktikern und Pragmatikern überlassen und die Ideologen aus den Entscheidungsgremin hinausgeworfen, wäre sicherlich einiges zu retten.

Gruß,

Mbogo
 

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