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Sein Problem, wer besoffen fährt soll auch die Konsequenzen tragen. Da halt ich mich raus.Hin und wieder möchte der Fahrer da auch nicht direkt mit der Polizei zu tun haben…
Sein Problem, wer besoffen fährt soll auch die Konsequenzen tragen. Da halt ich mich raus.Hin und wieder möchte der Fahrer da auch nicht direkt mit der Polizei zu tun haben…
Nein, habe das nur mal gelesen und in jagdlichen Kreisen wird immer wieder mal darauf hingewiesen.Hast Du da Rechtsprechung oder Kommentierung dazu?
Da würde ich nachts schön im Bett liegenbleibenMeines Wissens dürfen wir in Bayern nur 15€ verlangen
Scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Hier nehmen die 25 € aktuell, wir nehmen 50 €.Moin,
bei uns kostet Polizei gar nichts, ich würde gar nicht auf die Idee kommen den jeweiligen Pächter ausfindig zu machen und dem ggf. sogar noch Geld zu bezahlen….
Das Finanzamt wird sich hüten. Hier handelt es sich um eine Aufwandentschädigung (steht so auch auf der Wildunfallbescheinigung) und wenn ich dem FA meinen tatsächlichen Aufwand vorrechnen und in Abzug bringen würde, würden die bitterlich weinen.Ja lach nicht, das ist eine Einnahme. Da läuft man auf einem sehr schmalen Brett, sobald man die Einnahme bescheinigt.
Ich dachte, Wild ist herrenlos...denn den Schaden des Wildpretverlustes
Erstens ist das nur eine Einzelfallentscheidung und zweitens ist es eine Entscheidung von 1995, deren DM Betrag in Euro umgerechnet wurde. Mit einfacher, allgemeiner Inflation sind das heute schon 26,- Euro. Es geht aber beim Aufwand vor allem auch um Fahrtkosten, die überproportional gestiegen sind. Ist natürlich hübsch, wenn man mit so einem Aktenzeichen wedeln kann. Es verfehlt bei vielen nicht die gewünschte Wirkung, z.B. bei Dir.Diese Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel max. 15 Euro (Amtsgericht Weilburg, Aktenzeichen 5 C 364/95).
Es gibt keine "offiziellen" Wildunfallbescheinigungen. Es gibt evtl. Vorlagen, die durch Nennung von §§ und Aktenzeichen wichtig und amtlich erscheinen, sie sind es aber nicht.Meines Wissens dürfen wir in Bayern nur 15€ verlangend. Auf den offiziellen Wildunfallbescheinigungen steht folgender Satz:
Der Jagdausübungsberechtigte hat vom Fahrer für das Ausstellen dieser Bescheinigung eine Aufwandsentschädigung von 15 €
erhalten. (siehe §§ 611, 612, 670 und 683 BGB sowie Amtsgericht Weilburg, Az.: 5 C 364/95)
Grundsätzlich kann jeder zufällig am Unfallort vorbeikommender (und ausreichend Sachkundiger) eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass er Zeuge eines Wildunfalls ist und die vorgefunden (Schaden-)Lage beschreiben. Die Versicherungen erstatten dem VN die angemessenen(!) Kosten für die Beweissicherung.Es gibt keine "offiziellen" Wildunfallbescheinigungen. Es gibt evtl. Vorlagen, die durch Nennung von §§ und Aktenzeichen wichtig und amtlich erscheinen, sie sind es aber nicht.
Es gibt auch keine amtliche Festsetzung einer Gebühr für Wildunfallbescheinigungen.
Wenn Du dem Anfragenden vor Ausstellung der Wildunfallbescheinigung kommunizierst was diese kostet, dann kannst Du verlangen was Du willst, solange es nicht unsittlich wird (§ 611 BGB). Nur wenn Du tätig wirst, ohne einen Preis genannt zu haben, darfst Du nur eine "übliche" Aufwandsentschädigung verlangen (§ 612 BGB). Das Weilheimer Urteil ist 29 Jahre alt, zur Inflation habe ich schon geschrieben.
Im Übrigen sollte man sich vor diesen amtlich erscheinenden Vorlagen hüten.