Die Unfallbeteiligten haben natürlich de Möglichkeit die Polizei anzufordern,
wir sind ein Rechtsstaat!
Soweit so gut, aber dann natürlich mit den entsprechenden Wartezeiten auf die Beamten mit entsprechender Laune, und das kann dauern!
Und das nachdem die Polizei uns verständigt hat und die Bescheinigung des Jagdausübungsberechtigten möglicherweise abgelehnt wurde wegen zu hoher Kosten. lächerlich!
Das haben wir jedenfalls noch nie erlebt, die meisten Beteiligten sind doch froh dass jemand verfügbar ist und bei der Schocksituation auch tatsächlich hilft.
Offensichtlich hast du bei dieser Fragestellung sehr wenig Erfahrung!
Wir sind in der Regel in max. 20 Minuten nach Anruf vor Ort, bei Pächtern aus Timbuktu
(ein weiteres Argument für ortsnahe Verantwortliche!!) ist das natürlich etwas schwierig!
Wie bereits oben angeführt, kann der Unfallverursachen meines Wissens nach die Kosten der Bescheinigung bei der Versicherung geltend machen,
und 50 Euro für eine Dienstleistung mit offenen Zeitaufwand, meistens mitten in der Nacht, empfinde ich als eher als extrem günstig, immerhin erbringe ich für den Unfallbeteiligten eine Dienstleistung!
Der Unfallbeteiligte verlangt eine Dienstleistung, die muss entsprechend honoriert werden!
Man kann sich natürlich auch komplett unter Wert verkaufen, jeder wie er mag!
Der Tierschutzgedanke bei Wildunfällen steht natürlich auf einem vollkommen anderem Blatt, aber gerade da ist die Polizei ja häufig mit den Problemstellungen überfordert und kann das Problem oft nicht ohne die Jagdausübungsberechtigten lösen!