Wildunfallbescheinigung - Wie geht ihr damit um?

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Hast Du da Rechtsprechung oder Kommentierung dazu?
Nein, habe das nur mal gelesen und in jagdlichen Kreisen wird immer wieder mal darauf hingewiesen.
In diesem Falle hatte ein Jäger eine Wildunfallbescheinigung „nach Spurenlage“, also Schaden am Auto, Tierhaare am Auto usw. ausgestellt, ohne sich zu vergewissern, dass es tatsächlich einen Wildunfall gegeben hat. Es stellte sich nämlich heraus, dass der Autofahrer einen Wildunfall fingiert hatte und sich vom wohlwollenden freundlichen Jäger den „Beweis“ hat geben lassen. Der Jäger wurde dann wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug verurteilt.
 

Fex

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Moin,
bei uns kostet Polizei gar nichts, ich würde gar nicht auf die Idee kommen den jeweiligen Pächter ausfindig zu machen und dem ggf. sogar noch Geld zu bezahlen….
Scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Hier nehmen die 25 € aktuell, wir nehmen 50 €.
 

Fex

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Ja lach nicht, das ist eine Einnahme. Da läuft man auf einem sehr schmalen Brett, sobald man die Einnahme bescheinigt.
Das Finanzamt wird sich hüten. Hier handelt es sich um eine Aufwandentschädigung (steht so auch auf der Wildunfallbescheinigung) und wenn ich dem FA meinen tatsächlichen Aufwand vorrechnen und in Abzug bringen würde, würden die bitterlich weinen.
 

FTB

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Moin, hier in der Gegend sind 50€ Aufwandsentschädigung üblich, auf dem Formular kann angegeben werden, ob das verunfallte Stück, Schweiß oder sonstwas selbst gesehen wurde.

Wenn auf der Bescheinigung nur genau das vermerkt ist, was man selbst gesehen hat, kann es meiner Meinung nach keine Beihilfe sein - wo ist der Vorsatz?

Nachträgliche Bescheinigungen ohne Inaugenscheinnahme gibt es nicht, fertig.

Die Fälle, die ich bisher hatte, waren aber auch ziemlich eindeutig. Auf unserer "Unfallstrecke" darf 100 gefahren werden, oft fahren die Leute schneller. Die meisten Unfälle sind da verheerend für das Reh.
 

FTB

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Und dazu noch: Wildunfälle zu "regulieren"ist ein freiwilliges Entgegenkommen von uns Jägern.
Dies wird auch von der Polizei bei uns so gesehen und entsprechend gewürdigt.

Im Zweifel ist es nämlich so, dass die Polizei überall zuständig ist, und die Entsorgung des Fallwilds gern auch durch den jeweiligen Straßenbaulastträger bei der Tierkörperverwertung erfolgen kann.
Aber wie gesagt, wir haben da ein gutes Verhältnis zueinander.
 
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Das kann man easy zusammenfassen:
  • In der Regel ruft der Unfallteilnehmer die Sheriffs an, denn meist er kennt meist
    den Revierpächter. Die Sheriffs melden sich dann bei mir!
    Die Bestätigung wird in diesen Fällen von den Sheriffs ausgestellt.
  • Sollte der Unfallteilnehmer sich bei mir melden, kümmere ich mich um das Fallwild,
    nehme die Kontaktdaten auf und schicke die Bestätigung dann digital zu.
    Sollte mir ein Fall uneindeutig vorkommen, dann kommuniziere ich dem Unfallteilnehmer
    er möge sich seine Bestätigung bitte bei den Sheriffs abholen.
....
Aber im Endeffekt, darf es jeder machen, wie er will.
 
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Diese Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel max. 15 Euro (Amtsgericht Weilburg, Aktenzeichen 5 C 364/95).
Erstens ist das nur eine Einzelfallentscheidung und zweitens ist es eine Entscheidung von 1995, deren DM Betrag in Euro umgerechnet wurde. Mit einfacher, allgemeiner Inflation sind das heute schon 26,- Euro. Es geht aber beim Aufwand vor allem auch um Fahrtkosten, die überproportional gestiegen sind. Ist natürlich hübsch, wenn man mit so einem Aktenzeichen wedeln kann. Es verfehlt bei vielen nicht die gewünschte Wirkung, z.B. bei Dir.

Wegen einer Aufwandsentschädigung von 50,- Euro, bei gesonderter Anfahrt und Untersuchung des Unfallortes, würde ich mir keine Sorgen machen, dass das zu hoch sei. Im Übrigen bin ich nicht verpflichtet eine Wildunfallbescheinigung zu erstellen und in der Regel mache ich das auch nicht. Wenn ich es aber mache und eine Aufwandsentschädigung haben will, dann geht das Zug um Zug, Bescheinigung gegen Bargeld. Bei der Polizei gibt es den Wisch für 10,- oder 15,- Euro, allerdings muss man da das Fahrzeug vorführen und wenn die Polizei meint, der Wildunfall sei nicht rechtzeitig (in Bayern "unverzüglich") angezeigt worden, bekommt man zur Wildunfallbescheinigung noch ein Bußgeldverfahren. Mir bekannte Bußgelder begannen bei 80,- Euro. In einem Verfahren ist meine Zeugenaussage dann deutlich teurer als die 50,- Euro.
 
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Meines Wissens dürfen wir in Bayern nur 15€ verlangend. Auf den offiziellen Wildunfallbescheinigungen steht folgender Satz:

Der Jagdausübungsberechtigte hat vom Fahrer für das Ausstellen dieser Bescheinigung eine Aufwandsentschädigung von 15 €
erhalten. (siehe §§ 611, 612, 670 und 683 BGB sowie Amtsgericht Weilburg, Az.: 5 C 364/95)
Es gibt keine "offiziellen" Wildunfallbescheinigungen. Es gibt evtl. Vorlagen, die durch Nennung von §§ und Aktenzeichen wichtig und amtlich erscheinen, sie sind es aber nicht.

Es gibt auch keine amtliche Festsetzung einer Gebühr für Wildunfallbescheinigungen.

Wenn Du dem Anfragenden vor Ausstellung der Wildunfallbescheinigung kommunizierst was diese kostet, dann kannst Du verlangen was Du willst, solange es nicht unsittlich wird (§ 611 BGB). Nur wenn Du tätig wirst, ohne einen Preis genannt zu haben, darfst Du nur eine "übliche" Aufwandsentschädigung verlangen (§ 612 BGB). Das Weilheimer Urteil ist 29 Jahre alt, zur Inflation habe ich schon geschrieben.

Im Übrigen sollte man sich vor diesen amtlich erscheinenden Vorlagen hüten.
 
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... habe ich vorstehend vergessen.
Wir haben eine Aufwandsentschädigung von 30,- Euro.
Die bekommt der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung wieder.
Wir geben den Betrag an 'unseren' lokale Verein 'Wildtierrettung' weiter.
Das ist gut platziertes Geld ... ;)
 
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Es gibt keine "offiziellen" Wildunfallbescheinigungen. Es gibt evtl. Vorlagen, die durch Nennung von §§ und Aktenzeichen wichtig und amtlich erscheinen, sie sind es aber nicht.

Es gibt auch keine amtliche Festsetzung einer Gebühr für Wildunfallbescheinigungen.

Wenn Du dem Anfragenden vor Ausstellung der Wildunfallbescheinigung kommunizierst was diese kostet, dann kannst Du verlangen was Du willst, solange es nicht unsittlich wird (§ 611 BGB). Nur wenn Du tätig wirst, ohne einen Preis genannt zu haben, darfst Du nur eine "übliche" Aufwandsentschädigung verlangen (§ 612 BGB). Das Weilheimer Urteil ist 29 Jahre alt, zur Inflation habe ich schon geschrieben.

Im Übrigen sollte man sich vor diesen amtlich erscheinenden Vorlagen hüten.
Grundsätzlich kann jeder zufällig am Unfallort vorbeikommender (und ausreichend Sachkundiger) eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass er Zeuge eines Wildunfalls ist und die vorgefunden (Schaden-)Lage beschreiben. Die Versicherungen erstatten dem VN die angemessenen(!) Kosten für die Beweissicherung.
Ich krieg nur jedesmal die Kriese, wenn von jägerischer Seite die Sache zur "Pächteroberamtshandlung" erhoben wird und als Sahnehäubchen die Kadaverentsorgung, Wildbretverlust und die entgangenen Jagdfreuden mit eingepreist werden sollen.

Basti
 
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Grundsätzlich kann jeder zufällig am Unfallort vorbeikommender (und ausreichend Sachkundiger) eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass er Zeuge eines Wildunfalls ist und die vorgefunden (Schaden-)Lage beschreiben. Die Versicherungen erstatten dem VN die angemessenen(!) Kosten für die Beweissicherung.
Ich krieg nur jedesmal die Kriese, wenn von jägerischer Seite die Sache zur "Pächteroberamtshandlung" erhoben wird und als Sahnehäubchen die Kadaverentsorgung, Wildbretverlust und die entgangenen Jagdfreuden mit eingepreist werden sollen.
Das hat aber null Bezug zu meinem Posting. Warum zitierst Du es und stellst das in Zusammenhang?
 

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