Wie mit Altersgebrechen Dritter umgehen

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Dann musst du Hardliner sein, Name notieren und an die UJB/ SB melden.

Stell dir dabei bitte aber auch die Frage, ob du wollen würdest, dass mit dir so umgegangen wird . . .
wenn du mich meinst.. ich will nicht aus Großzügigkeit in Haftung genommen werden.
Das geht soweit, dass mich ein Depp verpetzt, weil ich als Aufsicht nicht sorgfältig genug war. Und alles kann man diskret lösen.

Das Problem ist doch nicht der betagte Jäger. Das Problem entsteht, wenn ein Unfall passiert. Edit: und wenn ich es noch richtig weis, hafte ich persönlich als Standaufsicht und niemand sonst

Und ich habe es schon in Praxis erlebt. Ein Mitpächter- feiner Kerl, passioniert, Waidmann - hat Alzheimer bekommen. Wir haben mit Hilfe seiner Frau das Jagen untersagt. Ging über Monate, ohne Behörden oder Dritte. Irgendwann muss Schluss sein und das war ein Scheissprozess.
 
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Auf unserem Stand leiten immer mehrere Aufsichten das Schiessen. Da bleibt häufig die Möglichkeit, einen Gast etwas intensiver zu betreuen, ohne seine Aufsichtspflicht zu verletzen.
Wenn mehrere dann sollte sowas gehen, ich hab bis jetzt immer nur eine Aufsicht auf den Ständen gehabt, auf denen ich unterwegs bin.
 
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In NRW ist das ein Übungsnachweis und kein Leistungsnachweis. Als Aufsicht bestätige ich kein Vermögen und keine Fähigkeit, sondern die Durchführung der Übung. Wenn gewünscht, mit erreichter Punktzahl. Einmal im Jahr.

Der Nachweis ist kein "Freifahrtschein". Für die Drückjagdteilnahme als Schütze benötigt es immer noch eine Einladung und eine zustimmende Jagdleitung.
So sehe ich das auch. Die Schießstandaufsicht bestätigt lediglich die durchgeführte Übung. Da ist keinesfalls irgendeine Haftung für irgendein Fehlverhalten an einer DJ ein halbes Jahr später enthalten. Wer würde da noch Aufsicht sein wollen???
 
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Wenn mehrere dann sollte sowas gehen, ich hab bis jetzt immer nur eine Aufsicht auf den Ständen gehabt, auf denen ich unterwegs bin.
eine Aufsicht ist wohl eher der Standard, kommt natürlich auf die Anzahl der Bahnen an. Man ist aber üblicherweise immer in der Lage, mal helfend einzugreifen wenn's irgendwo klemmt, ohne die anderen aus dem Auge zu verlieren.
 
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So sehe ich das auch. Die Schießstandaufsicht bestätigt lediglich die durchgeführte Übung. Da ist keinesfalls irgendeine Haftung für irgendein Fehlverhalten an einer DJ ein halbes Jahr später enthalten. Wer würde da noch Aufsicht sein wollen???
jein. Ja, leider nur ein Übungsnachweis und kein Leistungsnachweis mehr. Es ging im Ausgangspost aber darum, dass der Schütze sein Magazin nicht ohne Hilfe laden konnte. Da ist dann die Unterschrift unter den Übungsnachweis zumindest fahrlässig.
 
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Du bekommst einen Blick dafür, wie die Einzelnen so drauf sind, wenn du das öfters machst.

Wenn da 3 sind, die ich schön Öfters als Aufsicht hatte und weiß, die schießen grad aus, hab ich auch schon mal Zeit, mich um so einen Kandidaten zu kümmern. Oft sind wir zu Zweit Aufsicht, da geht das noch entspannter.
Leider sind das Erfahrungswerte, die dir aber im Falle eines Falles schwer auf die Füße fallen können.

Wenn man sich § 11, AWaffV zum Thema Aufsichten durchliest:
Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.
Da hat man als Aufsicht schnell die A-Karte, wenn mal einer der drei bekannten Schützen einen schwachen Moment hat und was passiert.
Wenn man den alten Herrn aus dem Startpost schießen lassen will, wäre es klug, dass sich die Aufsicht wirklich voll auf ihn konzentriert und eine weitere Aufsichr sich um den Rest kümmert.
Sind so Dinge, die jeder für sich entscheiden muss. Es wird wahrscheinlich nix passieren, aber wenn, dann ist man als Aufsicht derbe in den Allerwertesten gekniffen.
 
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Der Opa hat vielleicht schon 50 Jahre nachgewiesen, daß er niemanden gefährdet hat.
Genau so einen Typen hatte ich vor 5 Jahren vor mir. Ich hab den Jungjägerkurs zum ersten Mal zum Durchgehen mitgenommen, die Richtungen, aus denen Treiber kommen waren jedem Schützen mit Karte kommuniziert.
WIr waren ca 60m weg, als ich sehe, wie er durch uns durchzieht und 25m vor uns ein Schmalreh beschiesst - und fehlt. Die Kugel ging im den Boden und im Anschluss gute 5m an einer Jagdscheinanwärterin vorbei.
Ich hab erstmal einen Schrei gelassen und bin mit der gesammelten Truppe zu ihm an den Stand, wo er ganz locker mit der geschlossenen Büchse auf dem Arm und dem Lauf nach unten in die Treibergruppe da stand und nicht verstanden hat, warum ich SEHR deutlich wurde.
Sein Kommentar dazu: "Ich jag seit 50 Jahren und hatte noch nie einen Unfall..."

Und ja, ich hab ihm die Wahl gegeben, abzubaumen, vor dem Stand entladen zu warten, bis die Jagd vorbei ist, oder nach der Jagd, sollte er nicht entladen und Hahn in ruh machen, mit der POlizei ein Stelldichein zu haben.

Ich freu mich über jeden Alten, der auf den Jagden da ist, aber wie geschrieben dann bei der Strecke oder beim Schüsseltreiben, und nicht mit geladener Waffe an einer Gesellschaftsjagd - nur weil das Ego zu groß ist und man gelinde gesagt ein Arschloch ist.
 
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F. Mikut (der mit den Hundewesten) hat mir von (seltenen) Fällen erzählt wo DJ-Gäste auch bewusst auf Hunde geschossen hätten. Auch so Fälle wie @picapica schrieb.

Das ist aber kein Thema vom Alter und Gebrechen sondern da ist ein anderes Loch IM Kopf.
 

Wheelgunner_45ACP

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Leider sind das Erfahrungswerte, die dir aber im Falle eines Falles schwer auf die Füße fallen können.

Wenn man sich § 11, AWaffV zum Thema Aufsichten durchliest:

Da hat man als Aufsicht schnell die A-Karte, wenn mal einer der drei bekannten Schützen einen schwachen Moment hat und was passiert.
Wenn man den alten Herrn aus dem Startpost schießen lassen will, wäre es klug, dass sich die Aufsicht wirklich voll auf ihn konzentriert und eine weitere Aufsichr sich um den Rest kümmert.
Sind so Dinge, die jeder für sich entscheiden muss. Es wird wahrscheinlich nix passieren, aber wenn, dann ist man als Aufsicht derbe in den Allerwertesten gekniffen.
Ich erlebe es oft, dass die Aufsicht nur durch die Glasscheibe oder Monitor zuschaut. Draußen ohne Gehörschutz ist es bequemer. Teilweise sogar im Ratsch und mit dem Rücken zur Glasscheibe oder Monitor.

In meinen Vereinen machen wir immer zu zweit Aufsicht, genau damit einer "Sonderbehandlung" durchführen kann . . Oder auch kurz mal die Aufsicht selber schießen kann.
 
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Schaut eigentlich jemand mal ins Gesetz? Ist interpretationsfrei und altersunabhängig.
Wenn ich als Standaufsicht auch nur den kleinsten Zweifel hätte, greifen sowohl im Waffengesetz wie in der Verordnung eindeutige Formulierungen.

Der Eingangsfall lässt schon Rückschlüsse zu…

Ob ein Schiessnachweis, egal ob Übung oder Leistung, dann Gültigkeit hat, mögen Juristen beurteilen.

Die Rechtsfolgen bei einem Unfall für die Standaufsicht wären aber gravierend.



Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)​

§ 11 Aufsicht​

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

Waffengesetz (WaffG)​

§ 5 Zuverlässigkeit​

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1.
die rechtskräftig verurteilt worden sinda)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass siea)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Wobei hier strenggenommen nicht §5 sondern §6 gelten würde.
(Klugschei*-Modus aus)
 
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Hier wird alles schön locker gesehen, bis eine junge Familie ohne Vater da steht, weil Mr. Zitterhand schon seit 50 Jahren mit den richtigen Pächtern säuft....🤢
Ich wünsche niemandem etwas schlechtes aber wenn etwas passiert, bitte denen die vorher weggeschaut oder aus falscher Höflichkeit nichts gemacht haben, dann trifft es wenigstens Leute die etwas hätten tun können.
Wir reden hier nicht von Golf oder Tennis sondern von Waffen, die sind zum töten gemacht und damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden.
Ich habe selber schon auf dem meines DJBocks gelegen als mir die Kugeln um die Ohren geflogen sind. Ich habe zum Glück erst später erfahren wer der Schütze war, sonst hätte es tatsächlich einen Unfall auf der Jagd gegeben 😡
 
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26 Aug 2008
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3.628
...
Ich habe selber schon auf dem meines DJBocks gelegen als mir die Kugeln um die Ohren geflogen sind. Ich habe zum Glück erst später erfahren wer der Schütze war, sonst hätte es tatsächlich einen Unfall auf der Jagd gegeben 😡
war das einer, der wegen Altersgebrechen nicht mehr vernünftig schießen konnte? oder doch mit einiger Sicherheit eine jüngere charakterliche Totalniete - um nicht A...loch zu sagen?

Das ist doch die Erkenntnis aus dem gesamten Thread: es kommt auf den Charakter an und nicht auf das Alter und die damit verbundenen Einschränkungen
 

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