Wie mit Altersgebrechen Dritter umgehen

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Wenn man den alten Herrn aus dem Startpost schießen lassen will, wäre es klug, dass sich die Aufsicht wirklich voll auf ihn konzentriert und eine weitere Aufsichr sich um den Rest kümmert.
Wir waren ja nicht dabei und kennen die Entscheidungsfindung der Standaufsicht nicht aber in der Betrachtung hier komme ich zu folgenden Schlüssen.

- die Standaufsicht hat den älteren Herrn als denjenigen wahrgenommen, von dem evtl. eine Gefahr ausgeht, der zumindest nahe beaufsichtigt werden muss
- die Standaufsicht hat den Threadstarter als weiteren Schützen wahrgenommen, von dem aber wohl keine Gefahr auszugehen schien.
- in einer nachvollziehbaren Abwägung hat sie sich primär um den gefährlicheren Kunden gekümmert und damit für einen sicheren Schießbetrieb gesorgt. Ultimativer Beweis: Es ist nichts passiert.
- sie hätte natürlich den Threadstarter vom Schießen abhalten können, bis sie mit der Betreuung des älteren Herrn fertig ist, aber sie hielt das nicht für nötig

Ich erkenne kein falsches Verhalten der Standaufsicht. Kann mir aber vorstellen, das - sollte die Standaufsicht den Faden hier lesen - sie den Threadstarter und evtl. andere vom Schießen ausschließt, bis sie mit dem älteren Kunden fertig ist. Sollte ich Standaufsicht sein, weiß ich jetzt wie ich mit einigen Jüngeren zu verfahren habe, wenn ich mich um einen älteren Jäger kümmern muss.
 
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Wir waren ja nicht dabei und kennen die Entscheidungsfindung der Standaufsicht nicht aber in der Betrachtung hier komme ich zu folgenden Schlüssen.

- die Standaufsicht hat den älteren Herrn als denjenigen wahrgenommen, von dem evtl. eine Gefahr ausgeht, der zumindest nahe beaufsichtigt werden muss
- die Standaufsicht hat den Threadstarter als weiteren Schützen wahrgenommen, von dem aber wohl keine Gefahr auszugehen schien.
- in einer nachvollziehbaren Abwägung hat sie sich primär um den gefährlicheren Kunden gekümmert und damit für einen sicheren Schießbetrieb gesorgt. Ultimativer Beweis: Es ist nichts passiert.
- sie hätte natürlich den Threadstarter vom Schießen abhalten können, bis sie mit der Betreuung des älteren Herrn fertig ist, aber sie hielt das nicht für nötig

Ich erkenne kein falsches Verhalten der Standaufsicht. Kann mir aber vorstellen, das - sollte die Standaufsicht den Faden hier lesen - sie den Threadstarter und evtl. andere vom Schießen ausschließt, bis sie mit dem älteren Kunden fertig ist. Sollte ich Standaufsicht sein, weiß ich jetzt wie ich mit einigen Jüngeren zu verfahren habe, wenn ich mich um einen älteren Jäger kümmern muss.
Du bist mir vielleicht ein Held! Wenn ich schieße und es kommt ein alter Mensch, der unbedingt jetzt eine Sonderbetreuung durch die Standaufsicht braucht - so wie beschrieben, dann geh ich erst vom Stand, wenn ich fertig bin. Mit dem alten Menschen wird, mit wem auch immer, ein Termin vereinbart so dass die Aufsicht sich voll und ganz diesem Schießen widmen kann.
Außerdem, hier schreiben schon ein paar seltsame Vögel. Der TS, ein junger Mann, hat gefragt, was er/man in so einem Fall wie geschildert machen kann, machen sollte.
Da wird er doch, ob seiner Frage, von oben genannten Vögeln schier in der Luft zerrissen.
Es wird ihm vorgeworfen, bestimmen zu wollen, dass dieser alte Herr nicht mehr schießen dürfen sollte und an einer Jagd in keinem Fall mehr teilnehmen dürfte.
Hat er aber nicht! Das wurde von den Vögeln in den Raum geworfen und ihm unterstellt.
 
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aha. Du würdest dich also ggfs. der Anordnung der Standaufsicht widersetzen und nicht vom Stand gehen sondern einfach weiterschießen? In so einem Fall hättest du das letzte Mal auf unserem Stand geschossen - egal wie berechtigt deine Verärgerung gewesen sein mag.
 
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aha. Du würdest dich also ggfs. der Anordnung der Standaufsicht widersetzen und nicht vom Stand gehen sondern einfach weiterschießen? In so einem Fall hättest du das letzte Mal auf unserem Stand geschossen - egal wie berechtigt deine Verärgerung gewesen sein mag.
Nachdem ich grundsätzlich Schießtermine vereinbare, ja, die Standaufsicht wartet bis ich fertig bin mit meiner vereinbarten Zeit.
 
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13 Apr 2024
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Einen Menschen zu überzeugen, seine Gewohnheiten aufzugeben geht erstens nur im Gespräch unter vier Augen und zweitens nur erfolgreich, wenn sein Umfeld informiert ist und ausnahmslos ähnliche Gespräche führt. Und wehe, jemand erzählt aus Höflichkeit das Gegenteil! Übrigens funktioniert das bei Alkoholikern ganz ähnlich.
 
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Wenn ich schieße und es kommt ein alter Mensch, der unbedingt jetzt eine Sonderbetreuung durch die Standaufsicht braucht - so wie beschrieben, dann geh ich erst vom Stand, wenn ich fertig bin.
Ah ja!
Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit nach § 34 Ziffer 10, in Verbindung mit § 11 Abs. 2 AWaffV. Wenn der Verstoß gröblich ist, was bei einer sicherheitsrelvanten Anordnung der Fall wäre, wärest du unzuverlässig nach § 5 Abs 2, Ziffer 5 WaffG. Analog wenn es der zweite oder ein weiterer Verstoß wäre.

Das wäre für lange Zeit dein letztes Schießen gewesen.
 
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2 Sep 2023
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Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Standaufsicht zu entscheiden was geht und was nicht erlaubt ist.
Und wenn ich mich als Standbenutzer nicht sicher fühle, dann verlasse ich den Stand und die Sache ist erledigt. Keiner kann mich zwingen zu bleiben !
 
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Herrlich, die Diskussionen mal wieder.

Ich habe letztes Jahr die Kurs zur Aufsicht gemacht und bei mir ist ganz fest abgespeichert, dass ich persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert. Und dass ich für den ordnungsgemäßen Ablauf auch verantwortlich bin. Und auf jedem Schießstand sollten auch alle Vorschriften gut sichtbar irgendwo hängen oder stehen oder sonst was.

Und dann ist da ein betagter Herr, der nicht in der Lage ist, die Munition in die Waffe einzuführen. Bei allem Respekt vor der Lebensleistung dieses Mannes, seinem aktuellen Zustand, der Bereitschaft zu helfen und was weiß ich noch… dieser Mann darf keine Waffe führen, geschweige denn schießen.

Passiert trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas, was wäre denn das Argument? Aus Respekt habe ich ihn begleitet und ihm geholfen. Dummerweise ist doch was passiert. Bingo.

Also, wenn man in solchen Situationen hilft, sollte man sich über mögliche Rechtsfolgen sehr im Klaren sein.
 
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Wenn am Schießstand mal nicht alles perfekt läuft, sollte es die Aufgabe eines "unbeteiligten" Schützen sein, die Standaufsicht zu entlasten. Quengelei und spontane schnelle Bewegungen sind da völlig überflüssig. Ich werde niemals vergessen, wie ein Schütze mir gegenüber mit der geladenen Kurzwaffe herumgefuchtelt hat. Ich bin ruhig geblieben und habe gebeten, die Waffe auf die Scheibe zu richten.
 
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@tz Hast du gelesen was Amadeus schreibt?, der hat nicht erst gestern einen Kurs gemacht...
 

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