Wie mit Altersgebrechen Dritter umgehen

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Ich würde als Standaufsicht hier nicht unterschreiben.

Auf Grund der subjektiven Beschreibung eines dritten?
Mancher hat ja bei alten Jägern schon eine gewisse Aversion.
Ich hab sie bei Waffenhandhabung mancher Junger.
Der Opa hat vielleicht schon 50 Jahre nachgewiesen, daß er niemanden gefährdet hat.
 
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Jagd ist ein Spiel mit potentiell gefährlichen Werkzeugen und es geht um Lebewesen.

Der altersbedingte Verfall unseres Körpers erwischt Jeden, den einen früher, den anderen später.
Wen seine körperliche Gesundheit derart verlässt, daß er nicht mehr in der Lage ist, sicher und zuverlässig eine Waffe zu führen und beim Schießen dahin zu treffen, wo es sein soll, sollte aus Vernunft und Einsicht die aktive Jagd zum richtigen Zeitpunkt an den Nagel hängen.
Wer diese Einsicht nicht selbst hat, sollte dringend von seiner Umwelt dahin gedrängt werden.
Hier gibts Grenzen von Respekt und Toleranz, die man sonst selbstverständlich dem Alter entgegenbringt, weil hier sind Leben und Wohl Anderer mit im Spiel.

Ich bin dankbar, daß ich auch hier ein gutes verantwortungsbewusstes Vorbild hatte.
Mein Vater hat nach fast 60 Jagdjahren im 82. Lebensjahr seinen letzten Schuß auf Wild abgegeben; einen von mir geblatteten Bock sauber auf die Kammer geschossen. Danach war Schluß.
Perfekt zu treffen, war ihm immer das Wichtigste und auch sein Stolz; bloss kein Wild unnötig quälen; auch mochte er kein Gequatsche und keine Show um die Jagd - das war nicht sein Stil.
Er hatte Makula-Degeneration, die Leistung seiner Augen wurde dauernd schlechter, obwohl sonst die Körperkräfte noch einigermaßen erhalten blieben. Auch das Autofahren wurde freiwillig eingestellt.
Er verstarb im 92. Lebensjahr nach kurzer Krankheit. Ich ließ ihn in den letzten 10 Jahren an meinem Jägerleben noch mehr teilnehmen durch viele Gespräche, Erzählungen, Bilder - aber eine Waffe nahm er nicht mehr in die Hand. Niemals hätte er sich als gebrechlicher Alter noch auf eine Jagd geschleppt.
Er verbrachte seine letzten Jahre auf eigenem Grund am Wald, während sein Hund neben ihm sass.

Zwischen eigenständigem Handeln und selbstkritischer Verantwortung für Andere liegt oftmals ein schmaler Pfad.
 
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Die subjektive Beschreibung des TO, oder warst du dabei?
 

Fex

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Wenn ich als Standaufsicht einen Jäger vor mir habe, der wie oben beschrieben agiert werde ich dem garantiert keinen Freifahrtschein für DJ-Teilnahme ausstellen.


Ob es nun der im Faden angesprochene Jäger ist oder ein anderer, ist doch unerheblich. Und wer obiges Szenario, zumindest in abgeschwächter Form, nicht kennt war schon länger nicht mehr auf dem Stand oder im Schiesskino.
 
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ElCaracho

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Ich war mal auf einer Niederwildtreibjagd als Gast. Einer der Beständer war da zum ersten Mal ohne Flinte unterwegs weil er nicht mehr gut gehen und stehen konnte. Er war 96 Jahre alt. Saß hinten auf dem Jagdwagen und hat sich gefreut dabei zu sen.

In meinem Treibjagddunstkreis gibt es auch einen Ü90 Gast. Er hat zwar noch ein Flinte dabei, aber ich glaube nicht, dass er Patronen in der Tasche hat.

Bei Treiben wird er vom Wildwagen mit herangefahren, setzt sich auf seinen Sitzstock, freut sich über Anblick und zieht für jeden Schützen bei erfolgreicher Erlegung den Hut und wünscht freudig Waidmannsheil.

Ich habe noch nie gesehen, dass er von seinem Sitzstock auf und in Anschlag gegangen wäre.
Hauptsache dabei und das ist doch gut. Man kann selbst nur hoffen im Alter auch noch solche Tage zu erleben.
Da ist man dann eben der Kommodore und nicht mehr Schütze ;)
 

Wheelgunner_45ACP

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Am Ende bleib es der Einschätzung der einzelnen Sandaufsicht überlassen, wie man mit der Situation umgeht und ob man was unterschreibt.

Man sollte sich im klaren sein, wenn ich da Blockwart spiele nützt es keinem. Wenn ich dagegen das Gespräch so lenke, dass ich die Selbsterkenntnis beim Gegenüber anstoße, hab ich alles richtig gemacht. Und so ein Gespräch geht nur unter 2 Augen.
 
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Ich will auch keine Unruhe auf dem Stand produzieren, jemandem das Hobby verwehren oder anschwärzen.
Doch, genau das willst Du.
Du bist nicht die Standaufsicht oder der Betreiber des Standes? Dann geht Dich das auch nichts an, solange keine Gefahr für Dich oder einen anderen besteht und davon ist in Deinem Vortrag nichts zu lesen.
 

GMV

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Ich kenn das Problem selbst aus der Familie zu Genüge, allerdings zum Glück aus der "beobachtenden" Position. Wir haben zwar keinen Schießstand, aber wenn man etwa 3-5000 Patienten betreut, sind ähnliche Situationen wie die vom TS beschriebene an der Tagesordnung. Um Jagd geht es dabei selten (aber auch), eher Fahrtüchtigkeit und Abusus. Letzlich sind die Handlungsmöglichkeiten aber die selben: Entweder man hat selbst ein vertrauensvolles Verhältnis zu der betroffenen Person oder sucht/kennt jemanden, der eines hat. Damit kann man die Lage einschätzen und auf die Person einwirken, so notwendig.

Hart gesagt ist es aber so: auf Jagd kann man notfalls verzichten, auch wenn es immens Lebensqualität kostet. Beim Verzicht auf das Auto oder Substanzen ändert sich das ganze Leben und man ist stark auf sein Umfeld angewiesen. Gerade als alleinstehende alte Person auf dem Land ist der Mobilitätsverlust hart.

Der krasseste Fall den wir hatten: Augenuntersuchung, Medikament abgegeben. Es war klar, die behandelte Person sieht effektiv nichts. Kurz darauf kam sie mir im Auto entgegengefahren. Darauf angesprochen meinte sie nur: "Ich hab niemanden, der für mich einkauft..."...Nunja. In dem Fall kann ich sagen, die Person hat jetzt Hilfe.
 
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Sorry, aber wozu dient nochmals der Schiessnachweis?

In NRW ist das ein Übungsnachweis und kein Leistungsnachweis. Als Aufsicht bestätige ich kein Vermögen und keine Fähigkeit, sondern die Durchführung der Übung. Wenn gewünscht, mit erreichter Punktzahl. Einmal im Jahr.

Der Nachweis ist kein "Freifahrtschein". Für die Drückjagdteilnahme als Schütze benötigt es immer noch eine Einladung und eine zustimmende Jagdleitung.

Als HF auf DJ ist mir persönlich dieser Nachweis eigentlich völlig schnuppe. Verantwortungsvolle Waidgenossen üben und kontrollieren auch so regelmäßig auf dem Stand. Diejenigen, die denken, sie könnten alles, lassen sich dann einmal im Jahr auf dem Stand blicken (wegen Pflicht und so) und die Resultate sehen häufig entsprechend aus.
Was mir viel wichtiger ist: Ein Schütze soll Selbstbeherrschung haben und wissen, wann der Finger gerade zu bleiben hat.
 
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Schaut eigentlich jemand mal ins Gesetz? Ist interpretationsfrei und altersunabhängig.
Wenn ich als Standaufsicht auch nur den kleinsten Zweifel hätte, greifen sowohl im Waffengesetz wie in der Verordnung eindeutige Formulierungen.

Der Eingangsfall lässt schon Rückschlüsse zu…

Ob ein Schiessnachweis, egal ob Übung oder Leistung, dann Gültigkeit hat, mögen Juristen beurteilen.

Die Rechtsfolgen bei einem Unfall für die Standaufsicht wären aber gravierend.



Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)​

§ 11 Aufsicht​

(1) Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben das Schießen in der Schießstätte ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die in der Schießstätte Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, und zu beachten, dass die Bestimmungen des § 27 Abs. 3 oder 6 des Waffengesetzes eingehalten werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen oder den Aufenthalt in der Schießstätte zu untersagen.

Waffengesetz (WaffG)​

§ 5 Zuverlässigkeit​

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1.
die rechtskräftig verurteilt worden sinda)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass siea)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
 
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Ich war nicht dabei, aber wenn sich das so zugetragen hat, verletzt dann die Standaufsicht nicht ihre Pflicht, wenn sie sich ausschließlich um den alten Herren kümmern musste? So hab ich es zumindest verstanden.
 

Wheelgunner_45ACP

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Du bekommst einen Blick dafür, wie die Einzelnen so drauf sind, wenn du das öfters machst.

Wenn da 3 sind, die ich schön Öfters als Aufsicht hatte und weiß, die schießen grad aus, hab ich auch schon mal Zeit, mich um so einen Kandidaten zu kümmern. Oft sind wir zu Zweit Aufsicht, da geht das noch entspannter.
 

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