Wetten...

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17 Feb 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von carcano:


Nur mal zur Klärung: der Ideologe bist in diesem Thread - wie sonst auch oft - eindeutig du.
Die Differenzierung und Sachlichkeit bleibt wieder einmal anderen vorbehalten; selbst solchen - interessanterweise - die sonst die deutsche Forstjagd durchaus heftig unter Beschuß nehmen.
*Achselzuck*

Carcano
<HR></BLOCKQUOTE>


Alexander (Carcano), ich habe in allen Foren in denen Du argumentiesrt, immer wieder feststellen müssen, daß Du derjenige bist, der einen pöpelnden Stil in die Argumentation reinbringt. Auch als einer der hier gern die ÖJV-Ideologen verteidigt, bist Du nicht nur mir hier im Forum bekannt.

Als Jurist müßtest Du doch aber auch in der Lage sein, sachlich zu argumentieren. Versuchs doch einfach mal.
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Es würde Dir letzlich auch mehr Spaß machen -Probiere es mal aus! Und wenn Du dann auch noch Recht haben solltest, würdest Du sogar mehr bewirken
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6 Jan 2001
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Ich trinke jetzt jeweils ein gutes Glas Merlot auf Hürsch der entkrampfte und auf Biber der wie immer die Wahrheit sagte.

Vielen Dank und Prost.
bigok.gif


genießendes türülü
 
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16 Feb 2001
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Großer Brachvogel:
Ich kann da nur Reineke und Nussjackl zustimmen.

Die "Schädlingsbekämpfer" der "modernen Jagd" waren am Werke, und das mit aller Kraft.
Hat man ehemals noch gelernt 70 % des Wildes beim Zuwachs abzuschöpfen, um gut zu bewirtschaften, ist das hier alles Makulatur.
Ich mag halt keine Schädlingsbekämpfer die in den Wald gehen mit der Einstellung viele Waldschädlinge erlegen zu müssen.

Mit Trophäenkult und lalala hat das nicht zu tun.
...
<HR></BLOCKQUOTE>

Dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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17 Mai 2001
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Freigegeben wurden (Bilddokument liegt vor) was der Jagdschein freigibt, außer starken Keilern und Kronenhirschen. Auf starke Keiler wurde besonders eingegangen, für die weniger schwarzwilderfahrenen Jäger mit dem Hinweis, wenn eine starke Sau alleine kommt, dies mit ziemlicher Sicherheit ein Keiler ist. Kein Hinweis auf führende Alttiere (Kalb vor Tier) oder führende Bachen. Das Wort Leitbache wurde auch nicht benutzt. Dies sind reine Fakten ohne Wertung.

Meine persönliche Meinung: Ich habe eine Staatsjagd im Eberberger Forst mitgemacht, das war vor 5 jahren etwa und habe mir damals schon geschworen dies nie wieder zu tun. Die jetzigen Vorgänge werde ich bewußt nicht kommentieren, da mir sonst bei einigen Dingen meine relativ gepflegte deutsche Sprache entgleisen könnte.

Hawk
der noch weiß wie man waidgerecht schreibt
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von waldschrat:

Mich wundert lediglich, dass Du genau weißt, was freigegeben wurde.
<HR></BLOCKQUOTE>

Eine glatte Unterstellung!
Ärgern dich die Taten deiner Forstkollegen so nachhaltig, dass du jetzt schon Fakten mit deinen perönlichen Vorstellungen verwechselst?

Wenn du zu einer sachlichen und rationalen Sprache zurückfindest, können wir gerne weiterreden!

Waidmannsheil
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Nussjackl:
Eine glatte Unterstellung!<HR></BLOCKQUOTE>

Viel Schaum vor dem Fang, aber immer noch keine Argumente, keine Fakten, nix aber auch gar nix zur Sache. Typisch.

Was Hawk vorhin schrieb, hatte jedenfalls Inhalt. Und es warf die durchaus berechtigte Frage auf, wie detailliert bei der Drückjagd die Jagdeinladung Selbstverständlichkeiten wiederholen und einschärfen muß, wieviel davon ggf. der Ansprache des Jagdleiters vorbehalten bleibt etc.

Aber zu einer Sachdiskussion ist Nußjackl wohl weder in der Lage noch willlens, schon seit Beginn des Threads nicht. Leicht deprimierend: ein wüstes Polemisieren und haßerfülltes Gehetze, aber null Inhalt.

Carcano

[ 11. Februar 2002: Beitrag editiert von: carcano ]
 
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P.S.: Die Verwaltung der Bundesforste gehörte noch nie zum Geschäftsbereich des BM für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und gehört daher auch heute nicht in den Geschäftsbereich des sog. "Verbraucherschutzministeriums", sondern vielmehr seit èh und jeh zur Bundesvermögensverwaltung (Bundesministerium der Finanzen). Rückschlüsse von der Umfirmierung des BM für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf einen Verfall der Jagdethik gehen daher fehl.
 
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Ja schon, aber früher hießen die Landesministeium meistens auch "... für die Ernährung der Landwirtschaft durch die Forsten" oder so ähnlich.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hawk:
Freigegeben wurden (Bilddokument liegt vor) was der Jagdschein freigibt, außer starken Keilern und Kronenhirschen. Auf starke Keiler wurde besonders eingegangen, für die weniger schwarzwilderfahrenen Jäger mit dem Hinweis, wenn eine starke Sau alleine kommt, dies mit ziemlicher Sicherheit ein Keiler ist. Kein Hinweis auf führende Alttiere (Kalb vor Tier) oder führende Bachen. Das Wort Leitbache wurde auch nicht benutzt. Dies sind reine Fakten ohne Wertung.
<HR></BLOCKQUOTE>

Dies sind die ersten Fakten, die für uns unbedarfte BaWüs hier aufgetaucht sind.

Zu Rotwild will ich nicht viel sagen, da mir hier die Erfahrung fehlt (ein Zähltreiben im Schönbuch zur Anfangszeit der neuen Bewirtschaftung, an dem ich als Treiber teilnahm, hat aufgrund der Schälschäden, die mir meines Berufes wegen ganz schön nahegehen, mein Verhältnis zu dieser Wildart nachhaltig verstänkert, die neuen Schälschäden scheinen jedoch stark abgenommen zu haben), ich weiß aber, dass der Alttierabschuss bei Drückjagden auch im Schönbuch Gegenstand von Kritik ist.

Beim Schwarzwild wird bei uns die Leitbache bei jeder Freigabe ausgenommen, auch wenn es sonst praktisch keine Einschränkungen im kg-Bereich gibt. Wenn das hier nicht der Fall war, ist das ein absoluter Griff ins Klo.

Man muss sich aber darüber im klaren sein, dass eine Gatterjagd nahtlos an Polizeijagd angrenzt, weswegen mich da wenig reizt. Bei 5000 ha von Wild zu reden, halte ich ohnehin etwas für vermessen, die Hauptwaffe des Wildes, die Fluchtmöglichkeit ist stark begrenzt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von waldschrat:
für die Ernährung der Landwirtschaft durch die Forsten" oder so ähnlich.<HR></BLOCKQUOTE>

Na na, nun mach mal keine Sprüche. Wie hoch war denn der Überschuß der (Landes- oder Staats-)Forste. Selbst vor Lothar wohl relativ gering.
Und seit Lothar ein negativer Überschuß, sprich Verlust.
Bei der Käferlage, die sich auch dieses Jahr nicht viel ändern wird, dem daraus resultierenden entsprechend tiefen Holzpreis bleibt wohl wieder nicht viel übrig. Oder sollte ich mich täuschen?


WH
 
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Ach Carcano,

alles was nicht nach deiner Fasson kommt, wird angegriffen!

Das wissen wir - der diesbezüglichen Kritik anderer Forumsteilnehmer habe ich nichts hinzuzufügen.
Es geht um massive Verstöße gegen die Waidgerechtigkeit im Rahmen einer von der Landesforstverwaltung unter Beteiligung von immerhin 39 Mitarbeitern durchgeführten Drückjagd im Ebersberger Forst.
Dafür kommt es weder auf die Freigabe bestimmter Stücke noch auf irgendwelche Bewirtschaftungsmethoden an. Die dabei von der eingeladenen Presse und den Fernsehteams gesammelten Bild- u. Filmdokumente schadeten der Jagd in einem solch eklatanten Maße, dass selbst intensive jahrelange Öffentlichkeitsarbeit vor Ort diese Scharten nicht mehr auswetzen kann. Das waren keine gestellten Bilder, das war pure Realität!

Dir geht es hier ausschließlich um die Ablenkung von diesen berechtigten und nachgewiesenen Verstößen der
selbsternannten Jagdelite. Dir passt es nicht, wenn hier wieder mal die eigentlichen Absichten "jagdlicher Betätigung" durch eine weitgehend ÖJV-ausgerichtete Forstverwaltung, nämlich Wildreduktion um jeden Preis, offenkundig wird.

Waidmannsheil
Njl.
 
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Hallo Waldschrat (und andere Förster),

bitte die Anrede nicht als Provokation werten, mir geht es vielmehr tatsächlich darum, etwas über die üblichen Gepflogenheiten in deutschen Forsten zu erfahren. Für mich wird der Ebersberger Strauß nämlich immer bunter. Der organisierende FOR Dr. Daniel Müller, äußert sich auch in der Pirsch (S.17):

"Außer den Beamten des Nachbarforstamtes und der eigenen Leute hatten alle beteiligten Forstbeamte für die Jagd laut Dienstanweisung Urlaub zu nehmen. Da man sich in der Reduktionsphase befinde, habe die vorgesetzte Behörde alle Schützen von den Abschußgebühren befreit."

Wann und wie oft wird von einer solchen Möglichkeit Gebrauch gemacht? Auf welcher Rechtsgrundlage? Da werden - natürlich auch vom Steuerzahler finanzierte - Workshops veranstaltet, in denen es um die Rentabilität der Forste und Parks geht, und dann werden hier mal eben Freikarten bezüglich einer der Haupteinnahmequellen an eine gewisse Klientel verteilt. Den 2er-Hirsch und die beiden Keiler hätte auch so mancher Hobbyjäger (und Steuerzahler) vielleicht gerne gestreckt ... und dafür noch einmal zusätzlich bezahlt. Die meisten Forstleute hatten Urlaub zu nehmen, und waren schon von daher als Privatleute anzusehen!

Sind sich so Leute, wie FOR Dr. Müller eigentlich noch bewußt, daß die Forste und das Wild nicht ihr Privateigentum sind, sondern öffentlich-rechtlich (pathetisch gesprochen: uns allen gehört)? Nach welchen Maßstäben werden hier pauschale Massen-Dispense erteilt? Niemand hat etwas dagegen, wenn ein Revierförster in gewissen zeitlichen Abständen einen konkreten Trophäenträger "frei" bekommt. Hier aber bekommen einfach 39 (zum großen Teil im Urlaub befindliche und revierfremde) Forstleute (und 28 "private" Jäger) Büchse frei, was auch immer da kommen mag.

Und: Findet der Verzicht seitens der Forstbehörde auf die Abschußgebühren, die jeder andere zu zahlen hat, eigentlich auch Erwähnung in der Einkommenssteuererklärung der begünstigten Forstleute - so Arbeitgeber/Arbeitnehmer mäßig?
icon_wink.gif


Daraufhin angesprochen, daß zumindest die "irrtümliche" Erlegung des einen Rehbockes eine Ordnungswidrigkeit darstellte, antwortet Müller: "Die Jagdleitung habe daher den Schützen ermittelt, festgestellt, daß kein Vorsatz im Spiel war und dann im Rahmen des gesetzlichen Ermessens davon abgesehen, Anzeige zu erstatten."

Welche Vorschrift gibt der Jagdleitung ein derartiges Ermessen? Ist sie zuständig, um festzustellen, ob Vorsatz im Spiel war, und hat dann ggf. erst Anzeige zu erstatten, oder läuft das nicht eventuel genau umgekehrt?

Ein sich über gewisse offensichtlich selbstverständliche Gepflogenheiten wundernder
Reineke
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR> "Die Jagdleitung habe daher den Schützen ermittelt, festgestellt, daß kein Vorsatz im Spiel war und dann im Rahmen des gesetzlichen Ermessens davon abgesehen, Anzeige zu erstatten."

Welche Vorschrift gibt der Jagdleitung ein derartiges Ermessen? Ist sie zuständig, um festzustellen, ob Vorsatz im Spiel war, und hat dann ggf. erst Anzeige zu erstatten, oder läuft das nicht eventuel genau umgekehrt?
<HR></BLOCKQUOTE>
Lieber Reineke
Der Abschuss eines Rehbockes in der Schonzeit ist kein Vergehen mehr, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Als solche ist sie nicht strafbewehrt sondern zieht höchstens ein Bußgeld nach sich.
Ordnungswidrigkeiten müssen nicht angezeigt werden. Es liegt im Ermessen des Forstamts bei der UJB anzuzeigen oder nicht.
WH
Okuli
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Reineke:
Daraufhin angesprochen, daß zumindest die "irrtümliche" Erlegung des einen Rehbockes eine Ordnungswidrigkeit darstellte, antwortet Müller: "Die Jagdleitung habe daher den Schützen ermittelt, festgestellt, daß kein Vorsatz im Spiel war und dann im Rahmen des gesetzlichen Ermessens davon abgesehen, Anzeige zu erstatten."

Welche Vorschrift gibt der Jagdleitung ein derartiges Ermessen? Ist sie zuständig, um festzustellen, ob Vorsatz im Spiel war, und hat dann ggf. erst Anzeige zu erstatten, oder läuft das nicht eventuell genau umgekehrt?
<HR></BLOCKQUOTE>

Eventuell eben genau doch nicht.
Diese Frage sollten Juristen jenseits des 4. Semesters eigentlich nicht mehr stellen. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es keine Offizialdelikte. Und die Vorschrift für die Verwaltungsbehörde heißt § 47 OWiG.

Was das männliche Stück Rehwild betrifft, hat Hürsch dazu gesagt, was zu sagen ist: nicht in Ordnung. Und derselbe ferner:

"Und zwei Böcke sind bei über 30 Stück Rehwild meist dabei - das wissen wir alle.

An der Sache is nix dran, ausser dass da auf Teufel komm raus instrumentalisiert wird."


Aber vielleicht kommen ja noch Fakten, die das Ganze in ein neues Licht stellen. Bisher war's nix außer dem bislang mißglückten Versuch, jemanden zum "Hackhuhn" zu machen.

Carcano

[ 11. Februar 2002: Beitrag editiert von: carcano ]
 

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