Wer bezahlt als Jäger mit brauchbarem Hund Hundesteuer

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Gibt es das in Praxis wirklich, das ein Städte und Gemeindebund stellvertretend für alle Kommunen Abkommen über Steuern gemacht hat? Ich kenne kein einziges Beispiel.
Die haben eine Mustersatzung, mit der Befreiung von Jagdhunden, an die sich die Kommunen anlehnen können. Letzendlich, wie schon mehrfach geschrieben wurde, entscheidet die Kommune. Es ist und bleibt, wie mit der Jagdsteuer, eine Ungerechtigkeitssteuer. Kann man hinnehmen, muss man aber nicht.
 
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Die Höhe der Hundesteuer ist ja auch unterschiedlich.
In Bonn würde man bei 3 Hunden pro Hund im Jahr schlappe 264€ zahlen.
Also 792 € im Jahr.

Die Begründung für die Höhe dieser Steuern möge man mir bitte mal erklären.
Weil so viele Kackbeutelspender werden die auch nicht aufgestellt haben.
Ist die Hundesteuer nicht eine Art Verbrauchsteuer oder eine Mengensteuer-Steuer? Also das Vermeiden von Animal Hoarding, wobei die harten Fälle sicher keine Hundesteuer zahlen :)
 
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bis vor 2 Jahren 50% Ermäßigung je Jagdhund mit Brauchbarkeitsprüfung. Seitdem: 1. Jagdhund 0€, jeder weitere voller Satz. (40€)
 
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So siehts bei uns aus:

Steuerbefreiungen

(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

...

c. Hunde von Forstbediensteten, Wildtierschützern, anerkannten Nachsuchgespanne, Herdenschutzhunde, Hütehunde und Hunde von Jagdpächtern, wohnhaft in der Gemeinde, soweit diese Hunde als Jagdgebrauchshunde ausgebildet sind und für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind.

...


Letztens wurde erst die Steuer von 75 auf 100€ erhöht. Gab wohl 2, 3 neue Hundekotbeutelstationen mit Mülleimern...
Also ausschließlich Jagdpächter von vor Ort können befreit werden (nachvollziehbar), aber Hunde von Begehern, von Jungjägern und Co allesamt offensichtlich nicht?
 
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Voller Satz… jedoch ist das vernachlässigbar. Viel mehr stört mich, dass Pferdesteuer nicht erhoben wird.
Das wird nach Erhöhung der GOT indirekt zu einem Rückgang an Freizeitpferden führen.

Was genau soll denn da besteuert werden? In NRW gibt es zB schon die Reitwegeabgabe.
 
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3 Jul 2018
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Eine Kommune kann nur besteuern, was sie auch darf. In Bayern gehören dazu die fakultative Hunde- und Pferdesteuer. Eine Katzensteuer wurde bisher vom Gesetzgeber mit dem fadenscheinigen Argument der Zuordnung abgelehnt…
 
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Siehe Beitrag 28. Ist eine Aufwandsteuer. Wer sich viel Aufwand leisten kann, kann auch viel Steuern zahlen (Leistungsprinzip).
Trotzdem habe ich nicht Unrecht: "Mit der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen."

Meint das Finanzministerium.

Daher wohl auch der kräftige Aufschlag ab meist dem zweiten oder n-ten Hund.
 
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Der einzige Hebel, der wirksam ist, setzt bei der Gemeinde selbst und beim Städte- und Gemeindetag an. Die Stichworte sind: Unfallwild nachsuchen, finden, bergen, abtransportieren und entsorgen lassen. Brauchbare Hunde kommunal vorzuhalten und das dazu gehörende Personal samt Arbeitsplatzausstattung und PKW. Urlaubsvertretung nicht vergessen.
Und weil wir es selbst schon versucht haben: Der damalige Vorsitzende des Städte- und Gemeindetags konnte das nachvollziehen. Die einzelnen Kommunen wollten nicht, weil die genau wussten, dass die örtlichen Jäger den Arsch nicht in der Hose haben, beim Anruf der Rettungsleitstelle auf das Vorzimmer des Bürgermeisters zu verweisen und sich wohlig grunzend im Bett umzudrehen. Stattdessen ziehen sie sich an und fahren raus. Erledigen oder organisieren die Drecksarbeit der Nachsuche am nächsten Tag und zahlen weiter brav ihre Hundesteuer.
 
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