Wer bezahlt als Jäger mit brauchbarem Hund Hundesteuer

Registriert
19 Jun 2018
Beiträge
711
So siehts bei uns aus:

Steuerbefreiungen

(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

a. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
besitzen,


b. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit
Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
stehen.

c. Hunde von Forstbediensteten, Wildtierschützern, anerkannten Nachsuchgespanne, Herdenschutzhunde, Hütehunde und Hunde von Jagdpächtern, wohnhaft in der Gemeinde, soweit diese Hunde als Jagdgebrauchshunde ausgebildet sind und für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind.

d. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.


Interessant war, dass niemand genau wusste welchen Nachweis sie zur Steuerbefreiung brauchen. Letztendlich habe ich die Urkunde zur Brauchbarkeit hingeschickt. Pächter war ich da aber noch keiner. Hab die Befreiung trotzdem bekommen.

In 4 Wochen hab ich den Wildtierschützerlehrgang fertig, dann wird das neben der Pacht die zweite Grundlage zur Steuerbefreiung.


Letztens wurde erst die Steuer von 75 auf 100€ erhöht. Gab wohl 2, 3 neue Hundekotbeutelstationen mit Mülleimern...
 
Registriert
8 Jul 2008
Beiträge
522
50%, Bayern.

Bringt mich nicht um, ist ein einstelliger Euro-Betrag pro Jahr.
Dafür hängen bei uns in der Gemeinde aber auch überall Hundekotmülltonnen mit kostenlosen Plastikkotbeuteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.670
Welcher LJV will sich das antun und mit jeder Kommune eine Steuerbefreiung aushandeln?
 
Registriert
23 Mrz 2018
Beiträge
1.589
Ich zahle volle Steuern für die Beiden, Gemeinde in Nordhessen.

Geschichte dazu:

Früher stand in der Satzung, dass geprüfte Hunde auf Antrag von der Steuer befreit werden.
Also nach erfolgreicher Prüfung Antrag gestellt. Aufgrund meines Antrages wurde der § aus der Satzung gestrichen
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.360
Ich zahle volle Steuern für die Beiden, Gemeinde in Nordhessen.

Geschichte dazu:

Früher stand in der Satzung, dass geprüfte Hunde auf Antrag von der Steuer befreit werden.
Also nach erfolgreicher Prüfung Antrag gestellt. Aufgrund meines Antrages wurde der § aus der Satzung gestrichen
Tja, das Nordhessische Landrecht ist wohl nicht zu unterschätzen. 😉
 
Registriert
2 Mrz 2018
Beiträge
577
Stadt Wiesloch, kein Nachlass. 99€ für den ersten Hund. Für den zweiten wird der doppelte Betrag fällig.
 
Registriert
31 Aug 2009
Beiträge
8.670
Nicht mit jeder Kommune, aber auf höherer Ebene zB mit Gemeinde- und Städtebund.
Gibt es das in Praxis wirklich, das ein Städte und Gemeindebund stellvertretend für alle Kommunen Abkommen über Steuern gemacht hat? Ich kenne kein einziges Beispiel.
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
18.135
Volle Steuer für 2 Hunde, Stadt in einem Landkreis im nördl. RLP.
240 Euro/Jahr (1. Hund 84,-; 2. Hund 156,-)

Steuerbefreiung nach der städt. Satzung nur für:
Schweißhunde von anerkannten Führerinnen und Führern im Sinne des § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
154
Zurzeit aktive Gäste
414
Besucher gesamt
568
Oben