- Registriert
- 19 Jun 2018
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- 711
So siehts bei uns aus:
Steuerbefreiungen
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
a. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
besitzen,
b. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit
Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
stehen.
c. Hunde von Forstbediensteten, Wildtierschützern, anerkannten Nachsuchgespanne, Herdenschutzhunde, Hütehunde und Hunde von Jagdpächtern, wohnhaft in der Gemeinde, soweit diese Hunde als Jagdgebrauchshunde ausgebildet sind und für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind.
d. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.
Interessant war, dass niemand genau wusste welchen Nachweis sie zur Steuerbefreiung brauchen. Letztendlich habe ich die Urkunde zur Brauchbarkeit hingeschickt. Pächter war ich da aber noch keiner. Hab die Befreiung trotzdem bekommen.
In 4 Wochen hab ich den Wildtierschützerlehrgang fertig, dann wird das neben der Pacht die zweite Grundlage zur Steuerbefreiung.
Letztens wurde erst die Steuer von 75 auf 100€ erhöht. Gab wohl 2, 3 neue Hundekotbeutelstationen mit Mülleimern...
Steuerbefreiungen
(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von
a. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst
hilfsbedürftiger Personen dienen. Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
besitzen,
b. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit
Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung
stehen.
c. Hunde von Forstbediensteten, Wildtierschützern, anerkannten Nachsuchgespanne, Herdenschutzhunde, Hütehunde und Hunde von Jagdpächtern, wohnhaft in der Gemeinde, soweit diese Hunde als Jagdgebrauchshunde ausgebildet sind und für den Forst- und Jagdschutz erforderlich sind.
d. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.
Interessant war, dass niemand genau wusste welchen Nachweis sie zur Steuerbefreiung brauchen. Letztendlich habe ich die Urkunde zur Brauchbarkeit hingeschickt. Pächter war ich da aber noch keiner. Hab die Befreiung trotzdem bekommen.
In 4 Wochen hab ich den Wildtierschützerlehrgang fertig, dann wird das neben der Pacht die zweite Grundlage zur Steuerbefreiung.
Letztens wurde erst die Steuer von 75 auf 100€ erhöht. Gab wohl 2, 3 neue Hundekotbeutelstationen mit Mülleimern...