Wer bezahlt als Jäger mit brauchbarem Hund Hundesteuer

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Hatte vor einigen Jahren ein immer energischer, bzw. lauter werdendes Gespräch mit dem zuständigen Verwaltungsbeamten meiner damaligen Heimatstadt (BY) ob ich denn nun den ermäßigten Satz zahle oder nicht.

Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl S. 51; zuletzt geändert durch VO vom 23. März 2004, GVBl S. 108) mit Erfolg abgelegt haben

Da ich damals kein Zeugnis des Hundes dabei hatte, hab ich mit dem Oberverwalter erstmal gemeinsam die Satzung durchlesen müssen, und ihm erklären müssen, dass ich als Förster kein Prüfungszeugnis vorlegen muss. :) Aber er wollte die auch erst mit mir gemeinsam durcharbeiten, als schon der erste Kollege reingeschaut hatte. Bei sowas macht stursein einfach Spass! :p
Dann kann in Bayern jeder mit Lodenhut und Seppelbux ins Amt maschieren und sich als Förster ausgeben, oder wie? :unsure::p
 
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Dann kann in Bayern jeder mit Lodenhut und Seppelbux ins Amt maschieren und sich als Förster ausgeben, oder wie? :unsure::p
Okay, ich präzisiere: Ich hatte selbstverständlich einen Dienstausweis dabei. Und der reinschauende Kollege war von der Stadt und wollte seinem Kollegen unterstützen. Hat er dann auch gemacht, danach aber noch ausgelacht. :)
 
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Bei uns sind Brauchbare Jagdhunde von der Hundesteuer befreit. Gilt aber nur für ein Hund
 
G

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Guest
Ludwigsburg ist so gut wie pleite. Daher gilt:

"Die Hundesteuer beträgt 156 € für den Ersthund und 312 € für den Zweithund. Für Kampfhunde und deren Kreuzungen und für gefährliche Hunde wird ein erhöhter Steuersatz von 936 € für den Ersthund und 1.872 € für den Zweithund verlangt.
Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen. Sonst hilfebedürftig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzen. Ferner sind Rettungshunde steuerbefreit."
 

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