Hatte vor einigen Jahren ein immer energischer, bzw. lauter werdendes Gespräch mit dem zuständigen Verwaltungsbeamten meiner damaligen Heimatstadt (BY) ob ich denn nun den ermäßigten Satz zahle oder nicht.
Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl S. 51; zuletzt geändert durch VO vom 23. März 2004, GVBl S. 108) mit Erfolg abgelegt haben
Da ich damals kein Zeugnis des Hundes dabei hatte, hab ich mit dem Oberverwalter erstmal gemeinsam die Satzung durchlesen müssen, und ihm erklären müssen, dass ich als Förster kein Prüfungszeugnis vorlegen muss.
Aber er wollte die auch erst mit mir gemeinsam durcharbeiten, als schon der erste Kollege reingeschaut hatte. Bei sowas macht stursein einfach Spass!