Wer bezahlt als Jäger mit brauchbarem Hund Hundesteuer

Registriert
4 Sep 2023
Beiträge
1.493
Steuerfreiheit, Steuerbefreiungen(1) Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Stadt/Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuern oder dort steuerfrei halten.(2) Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für das Halten vona) Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;b) Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;c) Sanitäts- oder Rettungshunde die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutz einheiten gehalten oder verwendet werden; Gleiches gilt für Rettungshunde in Ausbildung für den Zeitraum zwischen Ablegen der Rettungshundeeignungs- prüfung bis zum endgültigen Bestehen der Rettungshundeprüfung, längstens jedoch für den Zeitraum von zwei Jahren; d) Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftli- chen Zwecken gehalten werden;e) Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorüberge- hend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;f) Blindenführhunden;g) Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärzt- lichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
 
Registriert
17 Okt 2017
Beiträge
143
Ein brauchbarer Hund ( Nachweis mit Prüfungszeugnis) bekommt ermäßigten Satz (Hälfte der regulären Steuer). Aber auch nur einer. Der zweite zahlt voll, und als zweiter Hund auch schon den doppelten Satz. Der Bgm mag keine Hunde :confused:, heißt es.

Was nicht sehr sinnig ist, weil wer den Hund ernsthaft einsetzt, in der Regel über längere Zeiträume zwei Hunde hat (Rentner bzw. Lehrling) oder für verschiedene Aufgabenbereiche unterschiedliche Hunde führt. Wenn ihr da nen Vorstoß macht, denkt an diese Dinge.
wo wohnst Du denn?
 
Registriert
17 Okt 2017
Beiträge
143
Steuerfreiheit, Steuerbefreiungen(1) Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, ist das halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in einer anderen Stadt/Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuern oder dort steuerfrei halten.(2) Steuerbefreiung ist auf schriftlichen Antrag zu gewähren für das Halten vona) Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;b) Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;c) Sanitäts- oder Rettungshunde die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutz einheiten gehalten oder verwendet werden; Gleiches gilt für Rettungshunde in Ausbildung für den Zeitraum zwischen Ablegen der Rettungshundeeignungs- prüfung bis zum endgültigen Bestehen der Rettungshundeprüfung, längstens jedoch für den Zeitraum von zwei Jahren; d) Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftli- chen Zwecken gehalten werden;e) Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorüberge- hend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden;f) Blindenführhunden;g) Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärzt- lichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
Also für Jäger: Fehlanzeige!
 
Registriert
29 Mai 2015
Beiträge
1.592
Großstadt in Süddeutschland - keine Steuer für geprüfte Hunde in Jägerhand (Prüfung und Jagdschein) seit 4 (?) Jahren.
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
8.360
Unsere Kreisgruppe hat zum Großteil bei den Kommunen eine Steuerbefreiung oder zumindest eine Halbierung für brauchbare Jagdhunde erwirkt.
Man muss den Antrag in den Rat (Stadt- Gemeinde ) einbringen. Direkt über die Bürgermeister kann gut gehen, muss aber nicht. Eine Mehrheit im Rat zu überzeugen ist der Schlüssel zum Erfolg.
 
Registriert
15 Jun 2012
Beiträge
3.199
Düsseldorf: Bei Hunden über 45cm Schulterhöhe benötigt man einen "Hundeführerschein". Bei Jägern wird pauschal darauf verzichtet und Hundekenntnis angenommen. Spart zumindest Geld und Zeit. Ob geprüfte Hunde steuerfrei sind, weiß ich leider nicht.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
18.428
Bei unserer Gemeinde zahlt der erste jagdlichen Hund nur 50%, jeder weiter den normalen Streuersatz für 2ten, 3ten Hund.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.847
Ich werde in Kürze gemeinsam mit dem Landesjagdverband einen Vorstoß wagen, dass wir von der Steuer befreit werden.
Ist das richtig, daß Du das in Berlin versuchst?

Hat Berlin mittlerweile irgendwo eine sprudelnde Geldquelle gefunden, so daß sie auf Aufwandsteuern für eine dort ohnehin nicht beliebte Bevölkerungsgruppe verzichten kann?

Bei uns wird für den ersten Hund 108 Euro aufgerufen und bei jedem weiteren wird es für alle teurer. Eins der Ziele der Hundesteuer ist, die Gesamtanzahl der gehaltenen Hunde klein zu halten. (Ich würde mir etwas Ähnliches für die Katzenhaltung wünschen...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
29 Mai 2015
Beiträge
1.592
Unsere Kreisgruppe hat zum Großteil bei den Kommunen eine Steuerbefreiung oder zumindest eine Halbierung für brauchbare Jagdhunde erwirkt.
Man muss den Antrag in den Rat (Stadt- Gemeinde ) einbringen. Direkt über die Bürgermeister kann gut gehen, muss aber nicht. Eine Mehrheit im Rat zu überzeugen ist der Schlüssel zum Erfolg.
Bei uns war die Stadtverwaltung dagegen aber Grüne, SPD und FW haben es durch den Gemeinderat gebracht. Der Initiator, ein eher konservativer Herr, hat es geschafft mit guten Argumenten ein Bündnis jenseits des Tellerrands zu schmieden.
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.847
Die Begründung für die Höhe dieser Steuern möge man mir bitte mal erklären.
Weil so viele Kackbeutelspender werden die auch nicht aufgestellt haben.

Die Hundesteuer ist nicht "zweckgebunden", sondern fließt in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Der Höhe dieser Steuer steht daher auch kein kommunaler "Aufwand" gegenüber, auch wenn sie Aufwandsteuer genannt wird. Es geht vielmehr um Deinen Aufwand (Ausgaben der Lebensführung), der besteuert wird.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
143
Zurzeit aktive Gäste
446
Besucher gesamt
589
Oben