<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von rotring:
Ist das die offizielle Vegründung?
Soll ich mal lachen? So einen Oberquatsch habe ich ja selten gehört.
Gerade Polizisten und Soldaten schießen viel zu wenig. Es gibt dort keine Pflicht, geschweige denn irgend eine Prüfung. Schießen hat von denen dort niemand gelernt. Im Vergleich zu Sportschützen und Jägern sind das mit Abstand die schlechtesten Schützen, die es gibt. Ein Bezug zu jagdlich relevanten Schießfertigkeiten liegt da selbst bei der Kugel keineswegs vor. Für Schrot besteht nicht mal eine theoretische Möglichkeit.
Im Schnitt wird sicher bei den Jägern mehr geschossen (1 Schießstandbesuch in 3 Jahren ist ja lächerlich) als bei Polizisten und Soldaten (von Einzelfällen einmal abgesehen).
Ergo würde sich die Schießnachweispflicht für Jäger damit zudem von selbst aufheben.
Bei konsequenter Auslegung müßte man allerding weite Teile von Polizei und Bundeswehr sofort entwaffnen.
Schilda läßt grüßen. Rechtlich mit der Begründung natürlich überhaupt nicht zu halten.<HR></BLOCKQUOTE>
Unsinn. Hätte ich gerade dir nicht zugetraut. Wie kann man denn ernsthaft solch eine -absolute- dümmliche Pauschalaussage in Bezug auf Soldaten und Polizisten in den Raum stellen ? Förster schießen auch alle scheiße, oder ? Wohl kaum alle. Außerdem war das nicht das eigentliche Thema, sondern es war eine beispielhafte Aufzählung von -denkbaren- Ausnahmen von der Vorlagepflicht eines Schießnachweises, der nur einmal alle drei Jahre und ohne jede Leistungserfüllung vorgelegt werden soll (muß). Und daß Polizisten und Soldaten öfter als einmal in drei Jahren schießen (müssen), kannst auch du nicht ernsthaft bezweifeln. Ob sie treffen oder auch nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle, wiewohl es bei Jägern im Falle des 15 III SJG auch keine Rolle spielt. Teilnahme ist dort alles. Die denkbare atypische Fallgestaltung bestimmt in dubio eben ein Verwaltungsfachmann und später ggf. ein Richter und Gott sei Dank kein Förster mit Vorurteilen.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Ergo würde sich die Schießnachweispflicht für Jäger damit zudem von selbst aufheben.
Blödsinn. Der Jäger (und auch der jagende Förster) muß damit
beweisen, daß er auch tatsächlich auf dem Stand war.
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Rechtlich mit der Begründung natürlich überhaupt nicht zu halten
Es ging nicht um die Aufzählung der Ausnahmen, sondern um die Verletzung jagdrechtlicher Vorschriften, sofern man nicht am vorgeschriebenen Übungsschießen alle drei Jahre teilnimmt, und damit um die Unzuverlässigkeitsvermutung, die letztendlich zur Versagung des Jagdscheines führen kann, sofern die Bescheinigung nicht vorgelegt wird. Ob es haltbar und sinnvoll ist, bei Jägern oder Soldaten, Schießlehrern, Obleuten oder Bümas (Aufzählung nicht vollständig) eine Ausnahme zu machen, kann dahingestellt bleiben. Es ist jedenfalls eine Überlegung wert und wird bei Gericht eine hohe Chance haben, wenn die Verwaltung irgendwann mit der Versagung des JJS bei allen anderen ernst machen sollte, die nicht schießen bzw. sich blamieren wollen.