WBRF & WBRF im Kunstbau / Erfahrungsaustausch

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Wie war das ? "Der Grundstückseigentümer muß die Errichtung von jagdlichen Einrichtungen hinnehmen ...", und darum handelt es sich ja hier.

Oder gibt es Einschränkungen im Pachtvertrag, z.B. keine Fallenjagd im NSG ?

Größer als ein Hochsitz wird Deine Falle ja wohl nicht werden ...
 
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@Raketenborg

Besorge dir mal die Schutzgebietsverordnung deines Naturschutzgebietes. Gibts meist im Internet.

Dort sind alle möglichen Verbote aufgelistet und am Ende die Ausnahmen.
Dort sind oft die jagdlichen Einrichtungen ausgenommen, wenn sie landschaftsangepasst errichtet werden.

Ich würde damit argumentieren, dass die Falle landschaftsgerecht in das Naturschutzgebiet eingebaut wird und somit optisch nicht von Fremden störend wahrgenommen wird.

Ich gehe davon aus, dass deine Falle nicht auf irgendwelchen geschützten Biotopen oder ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers errichtet wurde.

Falls diese Punkte alle erfüllt sind, spricht eigentlich nichts gegen deine Falle. Sollte dein Sachbearbeiter den Abbau fordern, bitte ihn darum die entsprechende Rechtsvorschrift zu zitieren. Aus reiner Willkür, darf er dies nämlich nicht anordnen.

Wahrscheinlich ist es insgesamt aber weniger schlimm?!


Woher weiß der Mann denn überhaupt von deiner Falle? Haben sich dort Leute beschwert? Oder sind bei euch alle Fallen zu registrieren?
 
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REDSTAG schrieb:
@Raketenborg

Besorge dir mal die Schutzgebietsverordnung deines Naturschutzgebietes. Gibts meist im Internet.

Dort sind alle möglichen Verbote aufgelistet und am Ende die Ausnahmen.
Dort sind oft die jagdlichen Einrichtungen ausgenommen, wenn sie landschaftsangepasst errichtet werden.

Fallenjagd und Fuchsjagd
Die Fallenjagd und Einzelbejagung des Fuchses kann in der gesamten ********aue durchge- führt werden! Einzige Ausnahmen sind: Gehört unser Bereich nicht dazu.


Ich würde damit argumentieren, dass die Falle landschaftsgerecht in das Naturschutzgebiet eingebaut wird und somit optisch nicht von Fremden störend wahrgenommen wird.

Das werde ich versuchen ihm zu erklären. Blöderweise steht die Falle jetzt schon 4 Wochen unverblendet in der Landschaft. Man könnte denken, dass die so da stehen bleiben soll..

Ich gehe davon aus, dass deine Falle nicht auf irgendwelchen geschützten Biotopen oder ohne Erlaubnis des Grundstückeigentümers errichtet wurde.

Sie steht in einem Brachstreifen neben einer Auwiese. Seit Jahren nicht mehr beackert oder genutzt. Vielleicht ist das, das Problem. Ich möchte hier jetzt auch kein Fass aufmachen, sondern einfach nur vorher abklären, was passieren könnte. Fakt ist, Fallenjagd ist erlaubt.

Falls diese Punkte alle erfüllt sind, spricht eigentlich nichts gegen deine Falle. Sollte dein Sachbearbeiter den Abbau fordern, bitte ihn darum die entsprechende Rechtsvorschrift zu zitieren. Aus reiner Willkür, darf er dies nämlich nicht anordnen.

Ich werde mir die Naturschutzgebietverordnung mal ausdrucken und auch einfach mal ganz sachlich über die Situation des Niederwildes in gerade diesem Revier sprechen. (Fußgänger, Hunde, Jagdgegner etc. etc. etc.

Wahrscheinlich ist es insgesamt aber weniger schlimm?!

Worauf bezieht sich das?

Woher weiß der Mann denn überhaupt von deiner Falle? Haben sich dort Leute beschwert? Oder sind bei euch alle Fallen zu registrieren?
Ich habe noch keine Ahnung woher er das weiß, werde ich beim Termin herausfinden. Meinst du mit "alle Fallen registrieren" das man sie bei der Landschaftsbehörde angeben muss? Nicht das ich wüsste

Eigentlich bin ich mal froh mit jemandem von der Behörde über alles zu sprechen. Ich bin mal gespannt wie er die von mir angeführten Punkte argumentiert. Nach dem Termin bin ich schlauer und wenn es sein muss, dann bau ich die Falle halt wieder ab.

Was ist wohl gewinnbringender: Ob jetzt ne Falle im NSG-Gebiet steht, oder ob abends Jugendliche oder Angler mitten im Naturschutzgebiet zelten und ihren Müll liegen lassen. Ob was für die Bodenbrüter getan wird oder ob Spaziergänger mit "super" ausgebildeten Hunden freilaufend von morgens bis abends im Naturschutzgebiet auf und ab gehen, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich für meinen Teil kann nur jeden, der das dort macht drauf ansprechen und kämpfe gegen die allseits bekannten Windmühlen, denn die Leute, die mit ihren Hunden täglich da rumeiern, sind die größten Jagdgegner und Naturschützer vor dem Herrn und lassen keine Meinung außer ihrer eigenen zu. Prost Mahlzeit.
 
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Moin

§ 23
Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden



Ohne Frage wird durch deine WBRF das Naturschutzgebiet " verändert" , du hast gegen das Veränderungsverbot verstossen. Da gibt es ein Urteil vom OVG Lüneburg wonach ein künstlicher Fuchsbau gegen dieses Veränderungsverbot verstößt ( und den kann man noch nicht mal sehen, weil unter der Erde).
Deine WBRF kann man sehen , womöglich kommen dir die Jungs von der UNB noch mit so Dingen wie " Beeinträchtigung des Landschaftsbildes"

Auf jeden Fall benötigt man eine Ausnahmegenehmigung. Im Schutzzweck sind doch die Entwicklungsziele angeben. Vielleicht steht da ja etwas von Erhaltung,Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften wildlebender Tierarten. Wenn diese wildlebenden Tierarten womöglich noch Bodenbrüter sind, am besten " Rote-Liste-Arten , dann passt das doch mit deiner Fuchsfalle.
also zuerst einmal den " Schutzzweck" der Verordnung studieren.

viele Grüße

mongolicus
 
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Mongolicus schrieb:
Moin

§ 23
Naturschutzgebiete
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden

Ok verstanden.



Ohne Frage wird durch deine WBRF das Naturschutzgebiet " verändert" , du hast gegen das Veränderungsverbot verstossen. Da gibt es ein Urteil vom OVG Lüneburg wonach ein künstlicher Fuchsbau gegen dieses Veränderungsverbot verstößt ( und den kann man noch nicht mal sehen, weil unter der Erde).
Deine WBRF kann man sehen , womöglich kommen dir die Jungs von der UNB noch mit so Dingen wie " Beeinträchtigung des Landschaftsbildes"

Auf jeden Fall benötigt man eine Ausnahmegenehmigung. Im Schutzzweck sind doch die Entwicklungsziele angeben. Vielleicht steht da ja etwas von Erhaltung,Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften wildlebender Tierarten. Wenn diese wildlebenden Tierarten womöglich noch Bodenbrüter sind, am besten " Rote-Liste-Arten , dann passt das doch mit deiner Fuchsfalle.
also zuerst einmal den " Schutzzweck" der Verordnung studieren.

viele Grüße

mongolicus

Vielen Dank für die Informationen. Schutzzweck verordnung gibt es nur für andere Teile dieses Naturschutzgebietes im Internet. In diesen Dokumenten ist so gut wie jeder mir bekannte und unbekannte Wiesenvogel aufgeführt unter Erhalt usw..
Zu dem in unserem Revier gibt es keine PDF. Entweder gibt es keine oder sie wurde nicht veröffentlicht Ich warte mal ab was anfang der Woche auf mich zukommt. Er kann die Falle zum Glück ja nicht mitnehmen. Clever von mir 30er Rohre zu benutzen :31:
Vielen Dank für die Hilfe, sobald ich bei dem Termin war, gebe ich mal kurz Bescheid.
 
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Vielleicht kannst du nochmal klären, ob es sich bei deinem Naturschutzgebiet um ein klassisches Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG handelt (siehe Post Mongilicus).

Oder ob es sich vielleicht um ein Flora-Fauna-Habitat, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet etc. handelt. Oft wird da viel durcheinander geworfen. Wobei es auch möglich ist, dass sich mehrere Schutzgebiete überlagern.

Naturschutzgebiete im klassischen Sinne sind meist kleinere Schutzgebiete an welche lokal höhere Anforderungen stehen, wie vielleicht großräume Vogelschutzgebiete.

Vielleicht möchte sich der Sachbearbeiter deiner unteren Naturschutzbehörde (UNB) auch nur mal die Falle ansehen, weil hier Beschwerden eingegangen sind. An deiner Stelle würde ich die Falle direkt umstellen, da die Falle schon Leuten bekannt ist, die Probleme gegen die Fallenerrichtung haben. Da du noch keinen "großen" Arbeitsaufwand in die Falle gesteckt hast, würde ich mir den Schritt gut überlegen. Vielleicht kann dir dein UNB dabei mit Alternativstandorten weiterhelfen. Mit vielen Sachbearbeitern kann man sich vernünftig unterhalten.

Ich wünsche dir jedenfalls sachliche Gespräche und viel Erfolg :27:

P.S. Der von Mongolicus geschilderte Fall wurde wohl auch mal in einer Jagdzeitschrift behandelt, ist aber wohl schon paar Jahre her. Kann auch sein, dass der Fall im Forum mal besprochen wurde.
 
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REDSTAG schrieb:
Vielleicht kannst du nochmal klären, ob es sich bei deinem Naturschutzgebiet um ein klassisches Naturschutzgebiet nach §23 BNatSchG handelt (siehe Post Mongilicus).

Oder ob es sich vielleicht um ein Flora-Fauna-Habitat, Vogelschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet etc. handelt. Oft wird da viel durcheinander geworfen. Wobei es auch möglich ist, dass sich mehrere Schutzgebiete überlagern.

Naturschutzgebiete im klassischen Sinne sind meist kleinere Schutzgebiete an welche lokal höhere Anforderungen stehen, wie vielleicht großräume Vogelschutzgebiete.

Es ist ein Naturschutzgebiet im klassischen Sinne, mit sonderbestimmungen bei der Bejagung zb. 2-mal im Jahr Enten usw.

Vielleicht möchte sich der Sachbearbeiter deiner unteren Naturschutzbehörde (UNB) auch nur mal die Falle ansehen, weil hier Beschwerden eingegangen sind. An deiner Stelle würde ich die Falle direkt umstellen, da die Falle schon Leuten bekannt ist, die Probleme gegen die Fallenerrichtung haben. Da du noch keinen "großen" Arbeitsaufwand in die Falle gesteckt hast, würde ich mir den Schritt gut überlegen.

Werde ich tun, aber erstmal abwarten wer sich überhaupt beschwert hat. Das die Fallen bekannt sind, lässt sich in unserem Revier sowieso nicht 100% vermeiden, da Spaziergänger, Angler Fahrradfahrer etc etc etc überall herfahren.

Vielleicht kann dir dein UNB dabei mit Alternativstandorten weiterhelfen. Mit vielen Sachbearbeitern kann man sich vernünftig unterhalten.

Wir werden sehen. Ich gehe absolut positiv an die Geschichte heran. Am Telefon war der Herr sehr nett.

Ich wünsche dir jedenfalls sachliche Gespräche und viel Erfolg :27:

Wünsche ich mir auch. :20:

P.S. Der von Mongolicus geschilderte Fall wurde wohl auch mal in einer Jagdzeitschrift behandelt, ist aber wohl schon paar Jahre her. Kann auch sein, dass der Fall im Forum mal besprochen wurde.
 
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Waidmannsheil!
Wollte mich einmal vorstellen ich bin Jungjäger und bin bei einer Gemeindejagd in Oberösterreich Ausgeher.
Wir haben bei eins ein reines Niederwildrevier (nur Rehwild, Hasen, Fasane) ich komme aus einer Jagdfamilie und gehe seit meiner Jugend mit meiner Familie auf die Jagd.
Ich lese schon seit geraumer Zeit im Forum mit, vorallem interessiert mich die Fallenjagd.
Ich habe mir zum Thema Fallenjagd und WBRF sehr viel im Forum durchgelesen und bin von der WBRF sehr begeistert.
Wollte fragen wo ich in meiner Nähe eine Wippbetonrohrfalle kaufen kann?
Ich würde auch gerne eine selberbauen, vielleicht könnte mir jemand mit einem Plan oder Stückliste und der gleichen Helfen?

danke im vorhinein
 
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So der Termin mit der unteren Landschaftsbehörde und mit dem Grundstückseigentümer fand statt.
Fakt ist, ich hätte natürlich vorher dem Grundstückseigentümer über den Fallenbau informieren müssen und bei der unteren Landschaftsbehörde einen formlosen Antrag auf Aufbau einer Falle stellen müssen. Daraufhin hätten sich dann alle beraten ob überhaupt erlaubt und in welchem Umfang. Nun ist das Kind aufgrund meiner "blödheit" in den Brunnen gefallen, sodass ich den Antrag nachträglich stellen soll, mit den Beweggründen warum gerade diese Falle und Fallenjagd sowie welchen Zweck für das Ökosystem im Naturschutzgebiet die Fallenjagd hat.
Hierfür ist auch entscheidend, wie die Falle verblendet wird(dafür soll ich Fotos von bestehenden Fallen schicken), genauso entscheidend ist wie ich die Kontrollintervalle einhalte und inwieweit das Naturschutzgebiet durch meine Anwesenheit beunruhigt wird usw. Außerdem wird genau an dieser Stelle der Fluss sowieso erweitert, d.h. ich hätte wenn überhaupt eine Fallengenehmigung für eine Befristung von 3-5 Jahren. Dies ist sowieso ein Ausschlusskriterium für mich und ich werde mich nach einem anderen Fangplatz umsehen. Trotzdem soll ich den Antrag stellen. Ich habe dann vorgeschlagen, ggf. zusammen mit der Naturschutzbehörde einen neuen Standort im Naturschutzgebiet gemeinsam zu bestimmen. Die Herren waren wirklich koorperativ.

Außerdem bekommen wir aufgrund des hohen Besucher/Angler und Hundedrucks noch 2 große Naturschutzgebiet-Schilder, die den Leuten wenigstens ein schlechtes Gewissen vermitteln sollen, wenn sie mit ihren Hunden im NSG spazieren gehen.

Das sich nicht alle Ansichten bzgl. Naturschutz und Jagd gleichen ist ja kein neues Thema. Stutzig machte mich nur, dass viel in die Biotopaufbereitung für den Kiebitz u.a. Bodenbrüter investiert wird, aber die Beutegreiferreduzierung nicht ansatzweise betrieben wird, bzw. auf meine konkreten Fragen keine Antwort diesbezüglich gegeben wurde.

Alles in allem ein nettes Gespräch mit den Herren. Ich werde jetzt mal die Email verfassen, eine verblendete Falle fotografieren und mitschicken und abwarten was passiert.
Grundsätzlich bin ich aber froh, dass wir hier bei uns im Kreis Leute haben, die grundsätzlich in Sachen Naturschutz bzw. Artenvielfalt mitarbeiten.
Mal abwarten!
 
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Raketenborg schrieb:
……, sodass ich den Antrag nachträglich stellen soll, mit den Beweggründen warum gerade diese Falle und Fallenjagd sowie welchen Zweck für das Ökosystem im Naturschutzgebiet die Fallenjagd hat.

Hierfür ist auch entscheidend, wie die Falle verblendet wird(dafür soll ich Fotos von bestehenden Fallen schicken), genauso entscheidend ist wie ich die Kontrollintervalle einhalte und inwieweit das Naturschutzgebiet durch meine Anwesenheit beunruhigt wird usw.

……….die Herren waren wirklich koorperativ.

Stutzig machte mich nur, dass viel in die Biotopaufbereitung für den Kiebitz u.a. Bodenbrüter investiert wird, aber die Beutegreiferreduzierung nicht ansatzweise betrieben wird, bzw. auf meine konkreten Fragen keine Antwort diesbezüglich gegeben wurde.

Alles in allem ein nettes Gespräch mit den Herren.

Angesichts der aufgeworfenen Fragestellungen eine fast schon dankbare Ausgangssituation für einen Nichtdummkopf, um vor Ort Grundlagenvermittlung und Überzeugungsarbeit zu betreiben. Wenn Du es u.a. durch Deine qualifizierten Einlassung schaffst, das die Entscheidungsträger Dein Vorhaben in Schritt 1 befürworten, dann bieten sich im Anschluss ggf weitergehende Anknüpfungspunkte. Es ist immer gut die relevanten Entscheidungsträger zu kennen und mit Ihnen regelmäßig im Gespräch zu sein und best case kann da mittelfristig ein durchaus produktive Zusammenarbeit draus entstehen. Wünsche viel Erfolg beim „ ins Boot holen “ auch wenn diese Personen bisweilen doch ein wenig sagen wir mal " speziell " sind.
 
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Da im Faden ein sehr restiktives Beispiell mit einem Kunstbau angeführt wurde und in der Argumentation für eine ( gut verblendete ) Falle durchaus Paralellen bestehen anbei eine Einschätzung für NRW ( Quelle: http://www.nimrods.de/Fuchskunstbauten- ... ebiete.htm )

Allgemeines zur Rechtslage in NRW

A. Lutterbeck, Rechtsreferendar

Eine Genehmigungsbedürftigkeit ergibt sich zunächst nicht aus allgemeinem Baurecht. Zwar dürfte es sich bei derartigen künstlichen Fuchsbauen um bauliche Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 Landesbauordnung (BauO NRW) handeln. Wir gehen jedoch davon aus, dass diese unter den Tatbestand des

§ 65 Abs. 1 Nr. 49 BauO NRW fallen und daher genehmigungsfrei erstellt werden können. Diese Rechtsansicht wird auch vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geteilt.

Eine Genehmigungsbedürftigkeit ergibt sich meines Erachtens auch nicht aus §§ 69, 4 Abs. 5, 1, 2 Landschaftsgesetz NRW (LG), da schon kein Eingriff gem. § 4 Abs. 1, 2 LG geplant ist. Ein Kunstbau stellt keine "Leitung" i.S. des § 4 Abs. 2 Nr. 5 LG dar, auch wenn zum Teil Betonrohre und Ähnliches zum Bau verwendet werden. Denn eine Leitung setzt immer den Transport von Gegenständen, Flüssigkeiten oder Elektrizität von einem Ort zum Nächsten voraus. Dies ist bei einem Kunstbau nicht der Fall.

Auch ein Eingriff gem. § 4 Abs. 1 LG liegt nicht vor.

Ein Kunstbau beeinträchtigt nicht das Landschaftsbild da er unterirdisch verlegt wird und die Röhrenenden bei fachgerechter Anlage nicht oder nur unerheblich sichtbar sind.

Eine jagdliche Nutzung der Kunstbaue beeinträchtigt indes auch nicht die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Vielmehr wird durch die Dezimierung von Kulturfolgern, welche zugleich als Prädatoren vom Schutzzweck des Naturschutzgebietes umfasste Kleintierarten, insbesondere Bodenbrütern, im Bestand gefährden, gerade die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in seiner Diversität erhöht.

Aus der das Naturschutzgebiet ausweisenden Rechtsverordnung kann sich allerdings im Einzelfall ein solches Verbot mit eventuellem Genehmigungsvorbehalt ergeben. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

Zwei Dinge sind nach meinem Dafürhalten festzuhalten:

1. Für die Frage der Genehmigungsbedürftigkeit von Kunstbauen im Naturschutzgebiet kommt es im wesentlichen auf die spezielle, das einzelne Naturschutzgebiet ausweisende Rechtsverordnung an.


2. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz ist "härter" formuliert als das
LG NRW.

Niedersachsen:
§ 24 Abs. 2 Naturschutzgesetz: Im Naturschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.


NRW:
§ 4 Landschaftsgesetz NRW spricht hier nur von Eingriffen, die nach der
Definition wohl nicht Kunstbaue umfassen.)
 
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Hallo hatte endlich mal zeit die neue WBRF einzubauen, ja und ich habe eine neue Variante davon eingebaut weil ich ziemlich viele alte Rohre liegen habe wo aber die eine oder andere Ecke rausgebrochen ist , macht aber nichts habe zwei Rohre glatt geschnitten mit Flex und für die Mitte ein gutes in orginal Länge , funktioniert astrein .

Dann habe ich auch mich endlich durch gerungen Stabile verkleidungen zu bauen, Deckel und kurzen Seiten sind nicht ganz fertig weil zu wenig Platten gehabt.

Naja seht sebst habe Bilder gemacht :

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Wie ich sehe, gibt es jetzt unten keine durchgehende Schiene mehr ?

Hast Du mal ein Foto, wie man soetwas (oder das Vorgängermodell) in einen Kunstbau eingebaut hat ?

Und wie könnte man den Auslöser dann modifizieren, dass der Fuchs nicht beim Einschliefen, sondern erst beim Ausschliefen auslöst ?
 
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@Fuchs 14673

1. Weniger Eisen,Geringere Kosten? Leichterer Versand????

2. Hoffe für Dich,daß der Rahmen der Umbauung nicht die Schwachstelle der Umbauung ist.Da Holz schneller fault als Beton scheint mir die Umbauung nicht wesentlich haltbarer als ne reine Holzumbaung....
 
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Wautzebautz schrieb:
Wie ich sehe, gibt es jetzt unten keine durchgehende Schiene mehr ?

Hast Du mal ein Foto, wie man soetwas (oder das Vorgängermodell) in einen Kunstbau eingebaut hat ?

Und wie könnte man den Auslöser dann modifizieren, dass der Fuchs nicht beim Einschliefen, sondern erst beim Ausschliefen auslöst ?


Nee davon habe ich leider keine Fotos , aber wir haben 4 Rohre aus dem Bau raus und das sytem rein , ein Rohr als Halbschale damit man mit dem Schieber rein kann dann zwei als Fangsystem und dann wieder eine halbschale wo ich einen genau runden Abfangkorf rein baue,

die Auslösung ist mir auch schon mal durch den Kopf gegangen fällt aber noch nichts ein.
 

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