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Moin!
Solange Du noch eine andere WBK hast ist das völlig egal. Du gehst hin, legst die vor und wenn die voll ist beantragst Du keine NEUE, sondern bittest um die Ausstellung eines FOLGEdokuments. Das ist keine neue WBK und dafür dürfen die Behörden dann auch keine Gebühren berechnen. :roll: Jedenfalls ist das die Auskunft, die ich in so einer Angelegenheit von meinem hier im chronisch klammen BB zuständigen SB bekommen habe.
Viele Grüße
Joe
Das ist so nicht ganz richtig. Die Gebührenordnung für das Land Brandenburg sieht für das Ausstellen eines Folgedokumentes eine Tarifstelle mit einer Gebühr von 5-x Euro vor.
Wenn du bislang nichts dafür gezahlt hast-Glück gehabt mit deinem SB!
Gruß
JSJ