WBK Einzug der Behörde da Waffe verkauf

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Moin!

Solange Du noch eine andere WBK hast ist das völlig egal. Du gehst hin, legst die vor und wenn die voll ist beantragst Du keine NEUE, sondern bittest um die Ausstellung eines FOLGEdokuments. Das ist keine neue WBK und dafür dürfen die Behörden dann auch keine Gebühren berechnen. :roll: Jedenfalls ist das die Auskunft, die ich in so einer Angelegenheit von meinem hier im chronisch klammen BB zuständigen SB bekommen habe.

Viele Grüße

Joe

Das ist so nicht ganz richtig. Die Gebührenordnung für das Land Brandenburg sieht für das Ausstellen eines Folgedokumentes eine Tarifstelle mit einer Gebühr von 5-x Euro vor.

Wenn du bislang nichts dafür gezahlt hast-Glück gehabt mit deinem SB!

Gruß

JSJ
 
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Moin!

Wenn, dann ist das inzwischen verjährt. ;-) Aber als Folgedokument ist es immer noch billiger als eine komplett neue.

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Aber als Folgedokument ist es immer noch billiger als eine komplett neue.

Viele Grüße

Joe

Das ist wohl wahr... :-D

Aber er nochmal zum Thema:
[h=1]Waffengesetz (WaffG)
§ 46 Weitere Maßnahmen[/h]

(1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist.


Und eine leere grüne WBK ist keine Erlaubnis für irgendwas, sondern ein grünes Stück Papier. Und dies ist-siehe oben-unverzüglich zurückzugeben.

Bin gespannt, wer jetzt in welcher Form über mich herfällt... :cool:

Gruß

JSJ


 
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Als mein Sachbearbeiter meine WBK zurück haben wollte,
habe ich ihm geantwortet, daß mir so ein dokument vorliegt,
in dem der legale Weiterverkauf dokumentiert ist.
und Name und Anschrift des Käufers.
Wenn also die Waffe irgendwo mal bei einem Delikt auftaucht,
wird die Herkunft zuerst beim Hersteller ermittelt.
dann - entsprechend dem Handelsweg - die weitere Besitzfolge.
.....bei mir wurde eine Waffe kontrolliert,
die bereits über ein Jahr vorher von einer anderen Behörde untersucht wurde...
Zahlendreher in der Ermittlungsakte.....
der Händler hatte 2 Waffen verkauft - konnte aber nur einen
Käufer benennen.
P.:)
 
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Ich will mal nicht klugscheixxen-vielleicht habe ich es auch nur nicht richtig verstanden, aber

Als mein Sachbearbeiter meine WBK zurück haben wollte,
habe ich ihm geantwortet, daß mir so ein dokument vorliegt,
in dem der legale Weiterverkauf dokumentiert ist.
und Name und Anschrift des Käufers.

Nur teilweise-es wird Name und Wohnort mit PLZ eingetragen-mehr Platz ist auch nicht...

Wenn also die Waffe irgendwo mal bei einem Delikt auftaucht,
wird die Herkunft zuerst beim Hersteller ermittelt.

Nö-nicht wirklich. Im NWR sind anhand der Waffennummer die aktuellen Waffenbesitzer ermittelbar... Jedenfalls, wenn alles korrekt eingepflegt wurde.


dann - entsprechend dem Handelsweg - die weitere Besitzfolge.
.....bei mir wurde eine Waffe kontrolliert,
die bereits über ein Jahr vorher von einer anderen Behörde untersucht wurde...
Zahlendreher in der Ermittlungsakte.....
der Händler hatte 2 Waffen verkauft - konnte aber nur einen
Käufer benennen.
Was du damit sagen willst, weiß ich nicht. Aber eine "Ermittlungsakte" gibt es erst, wenn es etwas zu ermitteln gibt. Im Normalfall in einem "Ermittlungsverfahren ", das heißt, wenn eine Strafanzeige wegen irgendwas vorliegt.

P.:)

Vielleicht meintest du aber auch nur deine waffenrechtliche Verwaltungsakte. Dort sollten aber deine Waffenkäufe/ -Verkäufe auch nachgehalten sein.

Das ändert also nichts daran, dass die Waffenbesitzkarten, sobald die zugrundeliegenden Erlaubnisse erloschen sind, grundsätzlich einzuziehen sind...

Gruß

JSJ
 
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sorry - aber du liegst falsch.
Wenn in einem Delikt eine Waffe auftaucht,
wird zuerst beim Hersteller geforscht,
dann beim Händler - und erst dann beim
Käufer. und wenn der die Waffe verkauft hat,
muß er nachweisen können an wen.
...und das neue, zentrale Waffenregister
weist bekanntlich erhebliche Fehler auf.

Meine Waffe wurde -mit vielen anderen -
in einem mehrfachen Mordfall (in der Schweiz)
beschossen. wenn ich mich recht erinnere
zweimal,- auf Grund des Zahlendrehers -
mit über einem Jahr Abstand.
Meines Wissens ist der Mordfall nicht geklärt
worden. Die Waffe steht bei mir im Tresor.
P.:)
 

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