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Verkaufe ich eine Waffe, die alleine auf einer WBL steht, so kann ich die WBK zurückgeben und die Gebühren für den Austrag entfallen. Die WBK wird eingezogen.
nö, ich wurde nicht gefragt ob ich die WBK zurückgeben möchte.
Er wurde vom Amt bestimmt............
Und von wegen Gebühren entfallen :roll:
Eingezogen und Geb. per Karte zu 100 % bezahlt..........
Wäre die Karte voll, also sämtliche Stücke verkauft, OKEY, aber ich hätte je duchaus die Absicht hegen können auf diese Karte mit einem einzigen Eintrag in der Zukunft weitere 6 Neuwaffen eintragen zu lassen.
Hier liegt der Hund begraben..............
Mich interessiert es auch nicht wie es Behörde X oder Y handhabt, ich will wissen wie es Rechtens ist.
Jede Behörde erwartet von uns leg.Wff-Besitzern, dass wir 100 % Gesetzteskonform handeln,
Und umgekehrt.............:roll:
Bye R-M