WBK Einzug der Behörde da Waffe verkauf

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Verkaufe ich eine Waffe, die alleine auf einer WBL steht, so kann ich die WBK zurückgeben und die Gebühren für den Austrag entfallen. Die WBK wird eingezogen.

nö, ich wurde nicht gefragt ob ich die WBK zurückgeben möchte.
Er wurde vom Amt bestimmt............
Und von wegen Gebühren entfallen :roll:
Eingezogen und Geb. per Karte zu 100 % bezahlt..........

Wäre die Karte voll, also sämtliche Stücke verkauft, OKEY, aber ich hätte je duchaus die Absicht hegen können auf diese Karte mit einem einzigen Eintrag in der Zukunft weitere 6 Neuwaffen eintragen zu lassen.
Hier liegt der Hund begraben..............

Mich interessiert es auch nicht wie es Behörde X oder Y handhabt, ich will wissen wie es Rechtens ist.
Jede Behörde erwartet von uns leg.Wff-Besitzern, dass wir 100 % Gesetzteskonform handeln,
Und umgekehrt.............:roll:

Bye R-M
 
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Uch habe sowas ähnliches erlebt, bei dem Jäger, der mir aus Altersgründen meine Erstausrüstung verkaufte. War an Waffen alles was er hatte und auch er musste die WBK abgeben. Begründung: Keine Waffe mehr = kein Bedürfnis für WBK mehr. Neuerwerb? Jo machen sie mal - stellen wir ihnen eine neue aus. Ob das rechtens ist - keine Ahnung, läuft aber wohl über interne Weisung.
 
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Alte gelbe wbk, war voll mit den einzellader Langwaffen. Diese habe ich in der Zeit von egun verkauft, bis auf eine Trapflinte. Die habe ich vor zwei Jahren auch verkauft. Damals wollte die Behörde auch die WBK einziehen. Aber mit dem Hinweis das ich sie behalten muss, um einen Behördlichen Nachweis zu haben an wenn und wann ich welche Waffe verkauft habe, sollten die computer mal abstürzen oder sonstige Umstände mich treffen als amtliche Beweissicherung sozusagen. SB wollte sich schlau machen, und die Herausgabe der WBK Behördlich veranlassen. Warte bis heute auf so ein Schreiben.
 
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Kurzwaffe? Dort ist der Munitionserwerb regelmässig (gegen separate Gebühr) abgestempelt.

Der gültige Jahresjagdschein berechtigt zum Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen. Für KW ist also eh ein Mun.erwerb erforderlich. Ist der Jagdschein abgelaufen darf nur noch Munition besessen werden für die ein separater Mun-Erwerb in der WBK eingetragen ist oder die gemäß §27 SpengG besessen wird.
Die wenigsten Behörden stempeln (auch nicht gegen Gebühr) den Mun- Erwerb in der WBK für jagdliche Langwaffen ab


Und was ist wenn man die auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Waffengesetz
(WaffVwV)
verweist?


13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.

Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar.



Jaja, die Behörden... ich rangel mit meiner ja auch immer noch um die "gemeinsame Aufbewahrung von Kurzwaffen".... :sad:
 
A

anonym

Guest
nö, ich wurde nicht gefragt ob ich die WBK zurückgeben möchte.
Er wurde vom Amt bestimmt............
Und von wegen Gebühren entfallen :roll:
Eingezogen und Geb. per Karte zu 100 % bezahlt..........

Wenn die Behörde clever ist, lässt Sie Deine WBK noch zwei Wochen liegen bevor sie diese entsorgt.

Der Eintrag einer Waffe kostet bei uns 15 Euro, also nur halb so viel wie die Ausstellung einer einer neuen WBK ( 15 € ) plus Eintragung einer neuen Waffe ( 15 € ).

Geh vor Ablauf der 2 Wochen los und lass Dir Dein Luftgewehr mit der verstärkten Feder eintragen, die WBK sollte ja noch vorliegen. ;-)
 
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Moin!

Solange Du noch eine andere WBK hast ist das völlig egal. Du gehst hin, legst die vor und wenn die voll ist beantragst Du keine NEUE, sondern bittest um die Ausstellung eines FOLGEdokuments. Das ist keine neue WBK und dafür dürfen die Behörden dann auch keine Gebühren berechnen. :roll: Jedenfalls ist das die Auskunft, die ich in so einer Angelegenheit von meinem hier im chronisch klammen BB zuständigen SB bekommen habe.

Viele Grüße

Joe
 
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Und was ist wenn man die auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) verweist?13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.Wegen des Rechts zum Besitz empfiehlt es sich für den Jäger zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten (z.B. in Fällen, in denen die Verlängerung eines Jagdscheins aus persönlichen Gründen zunächst nicht beantragt wird), die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Langwaffenmunition in die WBK eintragen zu lassen. Gegebenenfalls kann auch ein Munitionserwerbsschein (z.B. Jagdscheininhaber jagt nur gelegentlich mit Leihwaffen) ausgestellt werden. Anderenfalls macht sich der Munitionsbesitzer nach § 52 Absatz 3 Nummer 2b strafbar.Jaja, die Behörden... ich rangel mit meiner ja auch immer noch um die "gemeinsame Aufbewahrung von Kurzwaffen".... :sad:
Was hat das mit dem Thema zu tun?Hast du weder JS noch eine Erlaubnis in Form einer WBK, kann auf der leeren WBK an Munitionserwerb draufstehen, was will.
 
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und wenn die voll ist beantragst Du keine NEUE, sondern bittest um die Ausstellung eines FOLGEdokuments. Das ist keine neue WBK und dafür dürfen die Behörden dann auch keine Gebühren berechnen.



Moin,

bei uns (NRW) ist das Folgedokument lediglich günstiger (10 €) als eine neue WBK (25,56 €).
Der Hinweis ist aber auf jeden Fall wertvoll.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Was hat das mit dem Thema zu tun?Hast du weder JS noch eine Erlaubnis in Form einer WBK, kann auf der leeren WBK an Munitionserwerb draufstehen, was will.


Nein.

Ein Sportschütze hat auch keinen Jagdschein; wohl aber einen Munitionserwerbsschein.

Und verkauft er seine .22 lfb Wettkampfbüchse weil er einen Sytemwechsel vornimmt; seine neue Knifte aber Lieferzeit hat... also seine WBK dann leer ist;
währe er nahe drann sich Straffällig zu machen wen er Mun besitzt... obwohl er z.B Rundenwetkämpfe mit einer Vereinswaffe bestreitet; die Mun nach deiner Auffasung dann aber nicht Besitzen und Transportieren darf...


Für jemand der Aktiv Tontauben schißet ( auch aus der Jägerschaft) und sich daher die Munition eher auf Paletten als in Schachteln kauft; währe der Vorübergende Jagdscheinlose Zeitraum ohne Munitionserwerb ein Desaster... wer kann schon aus Logistischen Gründen eine Palette Skeet beim Kumpel unterstellen ?

TM
 
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Moin,

darum: Augen auf bei der Partnerwahl!

Mit berechtigter Partnerin (JS) ist auch das kein Problem...

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.

Bis auf die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen... :evil:

Setzt aber voraus, das mindestens immer ein Partner einen gültigen Jagdschein vorweisen kann
 
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Nein.

Ein Sportschütze hat auch keinen Jagdschein; wohl aber einen Munitionserwerbsschein.

Und verkauft er seine .22 lfb Wettkampfbüchse weil er einen Sytemwechsel vornimmt; seine neue Knifte aber Lieferzeit hat... also seine WBK dann leer ist;
währe er nahe drann sich Straffällig zu machen wen er Mun besitzt... obwohl er z.B Rundenwetkämpfe mit einer Vereinswaffe bestreitet; die Mun nach deiner Auffasung dann aber nicht Besitzen und Transportieren dart...

TM

Hallo,

Und das ist falsch.

Ein Sportschütze hat entweder die Gelbe WBK oder die Grüne WBK.
Bei der Grünen: Waffe weg, kein Munerwerb oder Besitz mehr.
Bei der Gelben: Waffe weg, kein Munerwerb oder Besitz mehr. Bei der gelben ist zwar bei Kauf der Waffe der Munerwerb schon mit drin, der Fällt aber genau so wieder weg falls die Waffe verkauft wird.

Noch was zum Thema:

Die Gelbe WBK ist die Erwerbsberechtigung für die auf der WBK stehenden Waffentypen, daher wird diese auch nicht eingezogen wenn leer oder Keine Waffen mehr drauf stehen.
Bei der Grünen sieht das Anders aus. Der Jäger hat seinen Jagdschein und der Sportschütze sein Bedürfnisnachweis vom Verband als Erwerbsberechtigung. Daher zieht die Behörde diese WBK auch ein sobald da nix mehr drauf steht. Bei uns allerdings dann mit letzten Austrag kostenfrei.

Gruß
 
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Hallo,

Und das ist falsch.

Ein Sportschütze hat entweder die Gelbe WBK oder die Grüne WBK.
Bei der Grünen: Waffe weg, kein Munerwerb oder Besitz mehr.
Bei der Gelben: Waffe weg, kein Munerwerb oder Besitz mehr. Bei der gelben ist zwar bei Kauf der Waffe der Munerwerb schon mit drin, der Fällt aber genau so wieder weg falls die Waffe verkauft wird.

Noch was zum Thema:

Die Gelbe WBK ist die Erwerbsberechtigung für die auf der WBK stehenden Waffentypen, daher wird diese auch nicht eingezogen wenn leer oder Keine Waffen mehr drauf stehen.
Bei der Grünen sieht das Anders aus. Der Jäger hat seinen Jagdschein und der Sportschütze sein Bedürfnisnachweis vom Verband als Erwerbsberechtigung. Daher zieht die Behörde diese WBK auch ein sobald da nix mehr drauf steht. Bei uns allerdings dann mit letzten Austrag kostenfrei.

Gruß

Auch der Sportschütze bekommt bei Mehrschüssige Kurzwaffen und Mehrschüssige Halbautomatische Waffen mit gezogenen Lüufen eine Grüne WBK; keine Gelbe !

Gelbe WBK für

Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen,
Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen,
einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)


Für die anderen Sportwaffen Grüne WBK...


TM
 
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Auch der Sportschütze bekommt bei Mehrschüssige Kurzwaffen und Mehrschüssige Halbautomatische Waffen mit gezogenen Lüufen eine Grüne WBK; keine Gelbe !

Gelbe WBK für

Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen,
Repetierlangwaffen (mehrschüssig) mit gezogenen Läufen,
einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und
mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)


Für die anderen Sportwaffen Grüne WBK...


TM

Nichts anderes hat voyager gesagt.
 

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