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Insolvenzverwalter hat sich selbst nach 6 Wochen nicht gemeldet (27.6. E-Mail gesendet).
Ich denke der hat andere Sachen zu tun, als den Jägern zu schreiben die zwei Schächtelchen Munition bestellt haben.Insolvenzverwalter hat sich selbst nach 6 Wochen nicht gemeldet (27.6. E-Mail gesendet).
Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.Ich denke der hat andere Sachen zu tun, als den Jägern zu schreiben die zwei Schächtelchen Munition bestellt haben.
Was soll bei der Anzeige herauskommen?Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.
Witz des Tages!So arbeiten Wirtschaftsbetriebe, nützt ja nichts wenn der Insolvenzverwalter auch insolvent wird.
Der Insolvenzverwalter schreibt die Gläubiger an und fordert auf Medlung abzugeben. 6 Wochen ist da ein Wimpernschlag in der Zeitrechnung.Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.
Der Insolvenzverwalter schreibt die Gläubiger an und fordert auf Medlung abzugeben. 6 Wochen ist da ein Wimpernschlag in der Zeitrechnung.
Er antwortet in der Regl nicht auf Einzelanfragen.
Wo liegt der Betrug begründet?
Deine Meinung täuscht Dich.Meiner Meinung nach Betrug, da man sich beides (Ware und Geld) einverleibt hatte.
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Deine Meinung täuscht Dich.
Wenn jemand zahlungsunfähig ist kann er ja nicht mehr zahlen.
Wenn er dir dann den Betrag erstattet und anderen Gläubigern nicht, macht er sich strafbar.
Thema "Gleichbehandlung". Hättest Du dein Geld zurück bekommen hätte es passieren können das der Insolvenzverwalter das Geld von dir zurück verlangt = Insolvenzanfechtung. Du wärest ja bevorteilt worden.
Zudem hast Du ja erklärt, dass Du die Ware nicht möchtest, d.h. Du hast deinen Kauf widerrufen. Ergo wird/kann der Händler dir nicht die Ware zurücksenden.
Die Insolvenz ist ein sehr, sehr komplexes Thema. Darum gibt es auch dauf speziallisierte Kanzleien (mit Stundensätzen bei denen einem die Ohren schlackern). Als Geschäftsführer der in Schwierigkeiten geratenen Firma sollte man sich im Zweifel trotzdem Rat einkaufen.
Welches Tatbestandsmerkmal soll erfüllt sein?Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.