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8 Nov 2015
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Ich habe auf meinem Betriebsgelände eine Firma als Flächenmieter, die sind im Frühjahr insolvent gegangen.
Habe daraufhin wegen ausstehenden Mieten und sonstigen Verbindlichkeiten viel mit dem Insolvenzverwalter ( große Insolvenzbude mit 20 Anwälte ) zu tun gehabt.
Fazit: Insolvenzanwälte sind von allen Anwälten die schlimmsten!!
Da wird viel gegeneinander ausgespielt und es geht nicht darum, die Intressen der Gläubiger zu vertreten oder die Firma zu retten.
Es geht in erster Linie um die Einnahme für den Anwalt!!!
 
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12 Jul 2017
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Naja... da sollte man schon je nach Form der Insolvenz und Insolvenzmasse, Umfang etc. unterscheiden. Ein IN-Verfahren wird für den Verwalter bspw. anders abgegolten...

Eine Leistung sollte auch entsprechend vergütet werden. Egal ob sich ein Volljurist für den Weg des FA oder Insolvenzverwalters entscheidet.
 
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7 Mai 2014
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Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.
Der Insolvenzverwalter schreibt die Gläubiger an und fordert auf Medlung abzugeben. 6 Wochen ist da ein Wimpernschlag in der Zeitrechnung.

Er antwortet in der Regl nicht auf Einzelanfragen.

Wo liegt der Betrug begründet?
 
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12 Jun 2017
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Der Insolvenzverwalter schreibt die Gläubiger an und fordert auf Medlung abzugeben. 6 Wochen ist da ein Wimpernschlag in der Zeitrechnung.

Er antwortet in der Regl nicht auf Einzelanfragen.

Wo liegt der Betrug begründet?

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall.
Ware gegen Vorkasse bestellt.
Ware war nicht passend und ging zurück.
Lieferant nahm die Ware entgegen und erstattete die Zahlung nicht mehr da in der Zwischenzeit nach zurücksenden Insolvenzantrag gestellt wurde.

Meiner Meinung nach Betrug, da man sich beides (Ware und Geld) einverleibt hatte.
Die Ware hätt mir wieder ausgehändigt werden müssen.

Der Sachverhalt war aber vermutlich vom Wert zu gering.
 
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7 Mai 2014
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Wenn jemand zahlungsunfähig ist kann er ja nicht mehr zahlen.
Wenn er dir dann den Betrag erstattet und anderen Gläubigern nicht, macht er sich strafbar.

Thema "Gleichbehandlung". Hättest Du dein Geld zurück bekommen hätte es passieren können das der Insolvenzverwalter das Geld von dir zurück verlangt = Insolvenzanfechtung. Du wärest ja bevorteilt worden.

Zudem hast Du ja erklärt, dass Du die Ware nicht möchtest, d.h. Du hast deinen Kauf widerrufen. Ergo wird/kann der Händler dir nicht die Ware zurücksenden.

Die Insolvenz ist ein sehr, sehr komplexes Thema. Darum gibt es auch dauf speziallisierte Kanzleien (mit Stundensätzen bei denen einem die Ohren schlackern). Als Geschäftsführer der in Schwierigkeiten geratenen Firma sollte man sich im Zweifel trotzdem Rat einkaufen.
 
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12 Jun 2017
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Deine Meinung täuscht Dich.

Ja, das mag sein.
Wo Anwälte arbeiten sind sowieso zwei Seiten die um ihr haben kämpfen.
Ich möchte auch nicht abstreiten das es gewisses Recht gibt.
Den guten Geschmack hatte die Sache trotzdem nicht.

In meinem Fall hätte ich zumindest, sofern ich es zu diesem Zeitpunkt gewusst hätte die Ware, welche von mir ja bezahlt war, behalten können.

Ich hätte zum damaligen Zeitpunkt sogar belegen können, dass die Insolvenz zwischen absenden und ankommen der Ware eröffnet wurde. Ich war Quasi nicht mächtig, mich gegen die Rückgabe zu weigern.
 
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Wenn jemand zahlungsunfähig ist kann er ja nicht mehr zahlen.
Wenn er dir dann den Betrag erstattet und anderen Gläubigern nicht, macht er sich strafbar.

Thema "Gleichbehandlung". Hättest Du dein Geld zurück bekommen hätte es passieren können das der Insolvenzverwalter das Geld von dir zurück verlangt = Insolvenzanfechtung. Du wärest ja bevorteilt worden.

Zudem hast Du ja erklärt, dass Du die Ware nicht möchtest, d.h. Du hast deinen Kauf widerrufen. Ergo wird/kann der Händler dir nicht die Ware zurücksenden.

Die Insolvenz ist ein sehr, sehr komplexes Thema. Darum gibt es auch dauf speziallisierte Kanzleien (mit Stundensätzen bei denen einem die Ohren schlackern). Als Geschäftsführer der in Schwierigkeiten geratenen Firma sollte man sich im Zweifel trotzdem Rat einkaufen.

Das ich mit einer Zahlung nicht mehr rechnen hätte können wäre mir bewusst gewesen sofern ich geahnt hätte was kommt.

Ich sage ja, die Rücksendung hatte vor Insolvenz stattgefunden. Die Insolvenz wurde während der Dauer der Rücksendung eröffnet. Der Händler hatte damals die Ware während der Insolvenz zurückgekommen in dem Wissen, mir weder Ware noch Geld zu erstatten.

Ich hätte mich sicherlich nicht dazu entschieden die Ware zurückschicken wenn ich vom Verfahren gewusst hätte.

Egal, alles zu spät. Mag sein das es da solche Schlupflöcher gibt. Sauber war das nicht.
Der Streitwert wäre sowieso zu gering gewesen um da ein Fass auf zu machen
 
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17 Dez 2020
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Davon gehe ich auch aus. Wir lagen in meinem Fall aber klar vierstellig- wobei ich das Geld letzte Woche zum Glück von meiner Bank zurück erhalten habe via Visa. Bleibt nur noch die Anzeige wegen Betruges.
Welches Tatbestandsmerkmal soll erfüllt sein?
Eine Anzeige leitet eine Strafverfolgung in die Wege. Holt aber kein Geld zurück.
 

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