- Registriert
- 21 Apr 2014
- Beiträge
- 2.001
Doch, die Fachkundeprüfung ist ja von Person XY abgelegt worden.Die Lizenzen sind glaube ich nicht immer personenbezogen?
Damit ist die Handelslizens auch gebunden.
Doch, die Fachkundeprüfung ist ja von Person XY abgelegt worden.Die Lizenzen sind glaube ich nicht immer personenbezogen?
DankeDoch, die Fachkundeprüfung ist ja von Person XY abgelegt worden.
Damit ist die Handelslizens auch gebunden.
Was bedeutet das rechtlich sauber für den Laien?
Ab Antragstellung ist sowohl Handel als auch Besitz untersagt, und somit eine Übernahme nicht wirklich möglich?
Danke, ich hab tatsächlich eher an Munition gedacht. Meine bevorzugten Sakolaborierungen scheinen im Moment besonders rar zu sein. Das Thema Wiederladen rückt damit unerwartet näher...Was suchst du? Munition? Da wird es schwierig. . WL- Artikel? Da gibt es Johansen, Grauwolf, Wielala, Henke und ein paar mehr in DE und EU.
Der Insolvenzverwalter übernimmt Waffen, Munition und was auch immer in seinen Besitz und meldet das der Behörde, analog einem Gerichtsvollzieher etc.Ab Antragstellung ist sowohl Handel als auch Besitz untersagt, und somit eine Übernahme nicht wirklich möglich?
Außer billigen Lederjacken sehe ich da nichts?Google verweist auf Collection 55 . Das soll dazu gehört haben und ggf. der Auslöser gewesen sein.
DankeDer Insolvenzverwalter übernimmt Waffen, Munition und was auch immer in seinen Besitz und meldet das der Behörde, analog einem Gerichtsvollzieher etc.
Mit der Behörde bespricht er das weitere Vorgehen. Da er vermutlich nicht fachkundig ist, löst man das Problem über eine Stellvertreterlizenz nach § 21a WaffG. Ist doch nicht der erste Waffen- und Munitionshandel der insolvent ist.