Waffenhandhabung BY - differente Aussagen (HILFE!!)

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"Tischballett" ist gut! Man könnte (theoretisch) in der Prüfung zu sagen "Ich rufe den I... ran, der die Wumme so abgelegt hat und sage ihm, dass er den Zustand gefälligst beheben soll!" ;)

Thema Schlitten abnehmen:
Man soll in so einer Prüfung KEINE Sondermodelle prüfen, sondern allgemein gültige Regeln und Vorgehensweisen. Sowas in der Ausbildung zu zeigen führt nur dazu, dass die Kandidaten dann später am Abzugsbügel einer Glock rumfingern oder die PPk für "worlds most perfect gun ever" halten.

Joe
 

tar

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In der Prüfung wird nur geprüft, was auch vorher praktisch durchgenommen wurde, sonst darf der Prüfling sich weigern.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Wer Brimborium macht, muss auch die Vorraussetzung schaffen. Das ist innerhalb von Gebäuden oder besiedelten Gebieten eben die Entladekiste. Man kann nicht Sicherheit "simulieren". JEdenfalls nicht in einer Raumecke. Das ist im echten Leben gefährlich. Und darum geht es den Herrschaften doch wohl: Sicherheit.

Man sollte sich einfach an die allgemeinen Sicherheitsregeln halten und nicht so einen Unsinn verbreiten. Das Tischballett hat nichts mit sicherer Handhabung zu tun. Bei sowas bin ich eher gewillt jemanden genau deswegen durchfallen zu lassen ;)
Da wundert es mich kaum, wenn Jäger über diese böse, verzauberte Kurzwaffe meckern.
Keiner vermittelt den korrekten Gebrauch (sichere Handhabung u. treffen). Ganz im Gegenteil.
Naja,
wir wurden im Kurs KJS dahingehend schon, ja man muss sagen Perfekt unterrichtet.
Was man auch an den Ergebnissen sah.
 

Fex

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In der Prüfung wird nur geprüft, was auch vorher praktisch durchgenommen wurde, sonst darf der Prüfling sich weigern.

Das ist sehr unwahrscheinlich. Es gibt Ausbildungsrichtlinien, nach denen ausgebildet und geprüft wird. Weigert sich der Prüfling, die Prüfungsaufgaben auszuführen, ist er u.U. durchgefallen. Er kann natürlich versuchen die Prüfung im Anschluss anzufechten, aber nciht während der Prüfung.
 
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tar

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Wenn ich an einem .38er S&W ausgebildet wurde muss ich in der Prüfung keinen Mateba Autorevolver handhaben können, wenn ich nur Mauser 98 im Kurs gemacht habe, wird nicht erwartet, dass ich mit einem unbekannten Unterhebelrepetierer zurechtkomme, so meine ich das.
 

JMB

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In der Prüfung wird nur geprüft, was auch vorher praktisch durchgenommen wurde, ...
"Sichere Waffenhandhabung" wurde wohl auch bestimmt durchgenommen - in welcher Weise und mit welchen Modellen ist eine andere Frage

..., sonst darf der Prüfling sich weigern.
"Weigern" darf er sich immer, aber dann fällt er halt durch, da er einen wesentlichen Prüfungsteil nicht erfolgreich absolviert hat.

Man kann sicher diskutieren, ob das dann die Schuld des Prüflings oder des Ausbilders ist.
Man kann sich als Prüfer auch auf den Standpunkt stellen "Muss jede zivile Handwaffe sicher handhaben können", ob das dann "fair" ist, wenn man ein ihm unbekanntes Modell hinlegt und wie weit er dieses dann sicher handhaben muss ist eine andere Frage.


WaiHei
 
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Moin!

Es ist im Zweifel besser, ein Modell, mit dem man absolut keine Erfahrung hat, mit genau dieser Begründung zu verweigern und ggf. dazu zu sagen: "Wenn ich so eine kaufen sollte, dann lasse ich mich einweisen." Wenn der Prüfling dann aus dem Fundus eine andere, systemähnliche Waffe wählen und bedienen kann wäre IMHO alles o.k. und kein Grund zum Durchfallen gegeben.

Viele Grüße

Joe
 

Fex

Moderator
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Wenn ich an einem .38er S&W ausgebildet wurde muss ich in der Prüfung keinen Mateba Autorevolver handhaben können, wenn ich nur Mauser 98 im Kurs gemacht habe, wird nicht erwartet, dass ich mit einem unbekannten Unterhebelrepetierer zurechtkomme, so meine ich das.

Für Baden-Württemberg gilt:

Folgende Lang- und Kurzwaffen müssen bei der Prüfung zur Verfügung stehen:

• Repetierer System 98 mit 3-Stellungssicherung
• Geradezugrepetierer
• Drilling ohne Handspannung (Standarddrilling), ohne Einstecklauf
• Flinte (Einabzug mit Umschaltung oder Doppelabzug)
• Pistole
• Revolver

Die Waffen sind funktionssicher und nach dem Waffengesetz und Bundesjagdgesetz zugelassen.

Bei der Prüferfortbildung wird gesagt: Wenn möglich die Ausbildungswaffen verwenden - es obliegt nicht zuletzt den Ausbildern, die geeigneten Waffen bei der Prüfung bereitzustellen.

Wenn ich eine mir unbekannte Waffe vorgelegt bekommen sollte, kann ich natürlich diesen Umstand erwähnen. Die Waffe kann entweder getauscht werden oder der Prüfling erklärt die theoretischen Schritte, die zu tun sind.
 
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Ich weiß ja nicht wie das in anderen Prüfungskommissionen bzw. heutzutage ist.
Aber unser Ausbilder kannte jeden Einzelnen und wußte sehr genau, welches Steckenpferd jeder so geritten hat.
Die Mitglieder so einer Kommission machen das ja manchmal über einen sehr langen Zeitraum.
Unser Prüfer fürs Jagdrecht war dafür bekannt, daß er einen Kasten mit präparierten Insekten dabei hatte.
In Ffm gabs damals einen, der legte Wert auf Singvögel usw.
 

Fex

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Aber unser Ausbilder kannte jeden Einzelnen und wußte sehr genau, welches Steckenpferd jeder so geritten hat.

Sicher oft richtig, aber gefährlich sich darauf zu verlassen. Der Ausbilder weiss ja nicht, wer morgens hinterm Tisch sitzt.

In BaWü steht z.B. 2019 ein großer Wechsel in den PKs an.
 
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Es ging meist nur um irgendwelche Marotten. Der Prüfungsstoff selber war nicht das Thema.
Waffen brachte der Prüfer selber mit, was er so zu Hause im Schrank hatte.
Ich bekam einen uralten Hahndrilling.
 
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Für Baden-Württemberg gilt:
...
Wenn ich eine mir unbekannte Waffe vorgelegt bekommen sollte, kann ich natürlich diesen Umstand erwähnen. Die Waffe kann entweder getauscht werden oder der Prüfling erklärt die theoretischen Schritte, die zu tun sind.
Dazu gibts sogar in Urteil (Bayern): http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-115684 - Gründe 7-14. Das Urteil der Erstinstanz finde ich leider nicht.

Sie hatte wohl Sicherung und Stecher nicht geprüft, ist durchgefallen und hat dagegen geklagt, weil die Steyr ihrer Meinung nach als Prüfungswaffe nicht zugelassen war.
 
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