Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

mir wurde schon vor einem Jahr bei meiner Behörde (anderes BL) Ähnliches gesagt, als ich routinemäßig ein Foto meines A/B Jägerschrankes vorlegte. es dürfte also wohl BL-übergreifend im nächsten Jahr entsprechende Verlautbarungen geben. So hält man den Kreis der JJ und Sportschützen klein, da die Einstiegshürden immer größer werden. Eine Waffensteuer wird der nächste Schritt sein....
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Einfach nicht ernstnhemen.

Dem Amt schriftlich mitteilen, dass man entsprechend des Gesetzes in A und B Schränken aufbewahren wird.

Ich nehme nicht an, dass da überhaupt ein schriftlicher Bescheid kommt, das dies nicht anerkannt wird.

Das Gesetz ist nach 1995 geschrieben und hier wird auf A und B Schränke verwiesen. Ebenso in der gerade erst verabschiedeten Verwaltungsvorschrift.
 
K

Keiler0815

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Das VDMA-Einheitsblatt wurde zum 31.12.2003 hin zurückgezogen.

Das WaffG trat zum 01.04.2003, also noch davor, in Kraft. Wie die Gesetzgebungsmaterialien belegen (s.u.), war man sich darüber im Klaren, dass die VDMA-Normen auslaufen, hat sich aber bewusst dafür entschieden, diese ins Gesetz auzunehmen und beizubehalten. Anders als dies beim Erbenprivileg der Fall war, wurde eine gesetzliche Befristung gerade nicht vorgesehen.

Im Übrigen kann es sich bei dem gesetzlichen Verweis auf Stufe A/B nach VDMA nur um eine statischen Verweisung handeln. Ein dynamischer Verweis auf die VDMA-Normen in der jeweils gültigen Fassung hätte nämlich zur Folge, dass plötzlich nicht mehr der Bundestag, sondern die VDMA als private Vereinigung die rechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung festlegen könnte.

BT-Drs. 14/8886, S. 116 f.:
Es handelt sich bei der Modifizierung von Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz und Satz 2 um eine Folgeänderung zu Absatz 1. Ursprünglich vorgesehen war die Begrenzung auf den Herstellungszeitraum vor dem 31. Dezember 2002; dies deshalb, weil nach diesem Zeitpunkt wegen Aufhebung der Norm 24992 keine normgerechte Herstellung mehr erfolgen kann und Teil der normgerechten Herstellung auch die Qualitätssicherung in Form einer laufenden Prüfung der Produktion oder Produkte auf Übereinstimmung mit dem Baumuster (= normgerechtes Urprodukt) ist.
Es soll aber ermöglicht werden, dass für Zwecke der Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen auch nach dem 31. Dezember 2002 hergestellte Stahlschränke nach dem Standard der – dann obsolet werdenden – Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) genügen.
Denn objektiv sind die – gegenüber der Norm DIN/EN 1143-1 geringeren – Anforderungen der VDMA-Norm nach wie vor ausreichend.
Somit wird von der waffenrechtlichen Seite her den Herstellern der Stahlschränke ermöglicht, solche als Waffenaufbewahrungsschränke auch nach Obsoletwerden der VDMA-Norm weiter zu produzieren.
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

@Keiler0815
Danke für dieses ausgezeichnete Posting!
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

ist der Text des Schreibens nicht so zu interpretieren, daß zwar noch A- und B-Schränke gekauft werden können, eine Anerkennung jedoch von einem (kostenpflichtigen) Gutachten abhängig gemacht wird, welches die Normenkonformität bescheinigt?? Bei dieser Auslegung darf man davon ausgehen, daß solche Gutachten demnächst teurer werden und man ggf. gleich einen teureren Schrank kaufen kann. ???!!!
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Nicht ernstnehmen.

Entscheidend sind das Waffengesetz und die jüngst vom Bundesrat verabschiedete Verwaltungsvorschrift und nicht das Gesülze, das irgendwelche subalterne Polizeibeamten im Rheinland zusammenphantasieren.

Nötig ist hier ein wenig grundlegende Nachhilfe in Staatskunde, Stichwort Gewaltenteilung: Der Gesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – bestimmt, wo es langgeht und nicht die ausführende Gewalt, also die Polizei.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

So ist es und wenn man einen A oder B Schrank eines seriösen Herstellers kauft, bescheinigt der auch die Konformität nach VDMA, auch wenn diese ausgelaufen ist und nicht mehr überwacht wird und nur darauf kommts an, nicht auf ein unrechtmäßig verlangtes Gutachten.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Gegen diesen Schrieb, der auf keinerlei Grundlage beruht, müsste man eigentlich massiv juristisch vorgehen. Wer macht's? (Ich bin kein Anwalt, sonst würde ich es tun).
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Holsteiner schrieb:
....kann man neben dem Bachelor auch noch den Magister machen?
ändert sich schneller wieder als man die Änderungen umsetzen kann... :16:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Berlinger schrieb:
Gegen diesen Schrieb, der auf keinerlei Grundlage beruht, müsste man eigentlich massiv juristisch vorgehen. Wer macht's? (Ich bin kein Anwalt, sonst würde ich es tun).

Damit es richtig lustig wird, habe ich gerade den PDF-Link des Schriebs an den DJV und zusätzlich direkt an Oberjäger Hartwig Fischer gemailt. Mit der Bitte, von Verbandsseite einen bissigen Juristen anzusetzen und den durchgeknallten Möchtegern-Gesetzesmachern in der Weltstadt Düren nun schmerzhaft auf die Wurstfingerchen zu klopfen.

Bin gespannt, was passiert. Ich werde berichten.
 
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24 Jul 2010
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

solmspruefung schrieb:
Berlinger schrieb:
Bin gespannt, was passiert.

Wahrscheinlich wieder mal: Nix!

Einspruch!

Gerade hat mich Hartwig Fischer angerufen und versichert: Der Verband prüft die Sache juristisch, dann folgt ggf. der nächste Schritt.

Es passiert also doch was.
 
A

anonym

Guest
Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Berlinger schrieb:
solmspruefung schrieb:
Berlinger schrieb:
Bin gespannt, was passiert.

Wahrscheinlich wieder mal: Nix!

Einspruch!

Gerade hat mich Hartwig Fischer angerufen und versichert: Der Verband prüft die Sache juristisch, dann folgt ggf. der nächste Schritt.

Es passiert also doch was.


Haaaaaaaaaaaahahaha, tut mir leid, aber die kommen regelmäßig über die Prüfung nicht hinaus oder erzählen nur Stuß so wie im u.a. Link geschildert. Gegen ihre Mitglieder, und gegen die mit uns im gleichen Boot sitzenden Schützen. Kostprobe ? http://jagdwaffennetzwerk.blogspot.com/ ... .html#more
Im Grunde genommen vertritt der DJV waffenrechtlich seit 1972 nicht mehr die Interessen seiner Mitglieder!!!
 

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