Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzgebers

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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Aus meiner Sicht nicht, denn Du bewahrst die Schlüssel (und damit den direkten Zugriff auf die Waffen) und die zu den Waffen dazugehörige Munition zusammen auf, der Gesetzgeber fordert aber eine getrennte Aufbewahrung von Waffe und zugehöriger Munition. Schmeiss die Schachtel Muni in das Innenfach eines der Innenfächer der Schränke, dann passt´s auch nach dem Gesetz (das ja keine spezielle Vorgabe macht wie der Schlüssel "sicher" aufzubewahren ist). Was im Falle eines Einbruchs ein Richter draus macht ist aber dann wieder eine andere Geschichte!

Markus
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Baumstumpfnix schrieb:
Schloß:
+ Schlüssel, muß vor dem Zugriff Dritter verwahrt werden

in Erwartung Eurer verbessernden Anmerkung..... :wink:

aahhem: Wer ist der Zweite?

Legt euch bei der Schlüsselverwahrung öffentlich nicht zu sehr ins Zeug, sonst haben wir bald die Vorschrift, einen B-Schlüssel in einem B-Zahlenschlossschrank zu verwahren (und entsprechend auch bei 0- oder 1-Schränken).
-Bei Verwahrung der Zahlen auf der Festplatte im Kopf ist bei Krankenhausaufenthalt zu bedenken, dass diese dort gelöscht oder unter Drogen gehackt werden kann.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

ich seh schon die Jungjäger Partys: wer hält der Wahrheitsdroge am längsten stand??? :twisted: :lol:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

endlich hab ich die Lösung:
bewahrt alle Schlüssel zu allen Tresoren, Munitionsschränken in einem separatem Tresor / Geldkasette mit oder ohne Nummernschloß auf. Und wenn die Kontrolle kommt, sagt, ihr holt die Schlüssel und keiner soll Euch dabei beobachten, denn die sind gut versteckt und ihr habt keine Lust, euch neue Verstecke auszudenken. :roll:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Ich würde noch was ergänzen auch, wenn das die meisten Jäger ehr weniger betrifft.
Man sollte die einzelnen Gesetze der Länder noch berücksichtigen.
In Bayern muss man z.B. nicht nur Waffen für die man eine Erwebrsberechtigung braucht abgesperrt aufbewahren sondern auch solche Waffen wie Luftgewehre (für die man keinen Erwerbserlaubnis braucht).
Diese müssen (das haben sie wohl von der Muni übernommen in einem metall Behältnis mit Schwenkriegelschloss aufbewahrt werden.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

habe wieder alle Anregungen einfließen lassen
bitte kritisch durchsehen


Versuch einer Interpretationshilfe zum WaffG, AWaffGV bzgl.
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Entsprechend der Sicherheitsstufen

(ohne Gewähr, keine Rechtsberatung, etc.)
(bitte regelmäßig kritisch überarbeiten)

Ohne Verschließen: erlaubnisfreie Waffen, frei ab 0. LJ
+ Spielzeugwaffen für Zündplättchen, Knallkorken, etc. Faschingsartikel
+ Druckluft-, Federdruck-, CO2-Waffen mit CE-Zeichen (E0 < 0,5J)
+ nicht vom WaffG erfasst, keine WBK-Pflicht, kein Mindestalter
+ aber: Verbot des Führens von Anscheinwaffen

Verschlossenes Behältnis: erlaubnisfreie Waffen, frei ab 18. LJ, keine WBK-Pflicht
+ Druckluft-, Federdruck-, CO2-Waffen mit F-Zeichen (E0 < 7,5 J)
+ Schreckschuß-, Reizgas-, Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis
+ Hieb-, Stoßwaffen (insb. diejenigen, die einem Führverbot außerhalb befriedeter Bereiche unterliegen), Armbrust (?)
+ Schußwaffen mit Lunten-, Funken-, Zündnadelzündung mit Entwicklung vor 1871
+ einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion) mit Entwicklung vor 1871

Anm.: (?????)
- Unbefugt bzw. nicht berechtigt: jünger als 18. LJ
- Art des Behältnisses: nicht definiert, nur abschließbar
- Druckluft-, Federdruck-, CO2-Waffen mit F-Zeichen (E0 < 7,5 J): Zugriffsbereites Führen nur mit Waffenschein bzw. behördlicher Genehmigung
- Druckluft-, Federdruck-, CO2-Waffen ohne F-Zeichen: WBK-Pflicht ! UND Verwahrung entsprechend den Regelungen für scharfe Waffen (LW in A-Behältnis, KW in B)
- Schreckschuß-, Reizgas-, Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis: Zugriffsbereites Führen nur mit kleinem Waffenschein
- doppelläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion) und mehrschüssige Perkussionsrevolver mit Entwicklung vor 1871: WBK-Pflicht und entsprechende Verwahrung
- WBK-pflichtige Feuerwaffen mit F und PTB- Kennzeichnung: 4mmM20, LEP sind wie scharfe Waffen zu verwahren

Stahlblechbehältnis ohne Klassifikation oder gleichwertig, mit Schwenkriegelschloß
+ ausschließlich Munition
+ keine LW oder KW
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen

A- Autowaffentresor gemäß Transport in abgeschlossenem Behältnis
AWaffGV §13, Abs. 11: vorübergehende Lagerung außerhalb der Wohnung
WaffG §36, 1: Vorkehrung gegen Verlust, Getrennte Lagerung von Waffen und Muni
+ primär nur zum gesicherten Transport von LW gedacht (Jagdschule, Schießstand, etc.)
+ keine KW (da A-Behältnis)
+ keine Munition, sofern LW enthalten ist (laut WaffG §36,1 keine gemeinsame Lagerung bei A)
+ keine dauerbare Lagerung von Waffen oder Muniton, da ein Auto nicht ausreichend gegen Verlust zu sichern ist
+ mit LW zusammen dürfen vorübergehend gelagert werden: z.B. Jagdmesser, die unter das Führverbot fallen
+ zuständige Kontrollbehörde: aktueller 1. Wohnsitz des KFZ Eigners (?)

Anm.:
- KW-Lagerung erfordert mind. B, gemeinsame Lagerung von Waffen und Muni mind. VdS 0.
- Die Begriffe >Lagerung< und >Transport< sind m.E. nicht klar definiert. Wo hört >Transport< auf und fängt >Lagerung< an? Wenn der Wagen 1h steht oder erst nach 1 Woche?
Eine gemeinsame Lagerung wäre in einem A-Behältnis nicht zulässig, ein Transport aber vielleicht doch? Da ein Autowaffentresor allemal sicherer ist, als das Auto an sich, könnte die Verpflichtung zu einem sicheren Transport in einem verschlossenen Behältnis ggf. bedeuten, daß man i.S. einer noch nicht formulierten Ausnahmeregelung kurzzeitig trotzdem Feuerwaffen und Muni zusammen transportieren könnte. Dies insbesondere dann, wenn die geforderte >angemessene Aufsicht< nicht (durchgehend) zu gewährleisten ist.
- Eine gemeinsame Lagerung und Transport von tragbaren (Nicht-Feuer-) Waffen, die einem allgemeinen Führverbot außerhalb befriedeter Bereiche unterliegen, müßte m.E. aber möglich sein.
- Bei einem gemeinsamen Transport zusammen mit LW sollten KW und Muni m.E. auch innerhalb des Autotresors je nur in einem separat verschlossenen Behältnis mitgenommen werden.

A- Schrank
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ darf max 10 LW enthalten
+ darf keine KW enthalten
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.
+ keine gemeinsame Munitionslagerung

A/A- Schrank
+ wie A Schrank
+ zusätzlich im verschließbaren Innenfach die entsprechende zu den LW gehörige Muni

A/B- sogenannter >Jägerschrank<
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ nur bei B und VdS0 Schränken reduziert sich bei einem Eigengewicht von weniger als 200kg bzw. OHNE entsprechende Befestigung die zulässige Lagerung von KW auf max 5. Da jedoch per Sonderregelung im B-Innenfach eines Jägerschrankes nur max 5 erlaubt sind, verbleibt der Zulassungsstatus unberührt.
+ max 10 LW
+ im verschließbaren B- Innenfach max 5 KW (auch bei einem Eigengewicht unter 200kg bzw. ohne Befestigung) und die zu den Waffen dazugehörende Muni
+ eine sogenannte Überkreuzlagerung ist (anders als beim B- Schrank) beim A/B- Jägerschrank nicht erforderlich
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden.

Anm.:
Überkreuzlagerung: LW + Muni für KW in A-Schrank, KW + Muni für LW im B- Innenfach

B- Schrank unter 200kg ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW
+ bis zu 5 KW
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit einem verschließbaren Innenfach
+ wie zuvor
+ im verschließbaren Innenfach die dazugehörige Muni; aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach , bzw. nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden: dann ggf. Überkreuzlagerung
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung ohne verschließbares Innenfach
+ unbegrenzt LW
+ bis 10 KW
+ Muni, die nicht zu den gelagerten Waffen gehört
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

B- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung mit verschließbarem Innenfach
+ unbegrenzt LW
+ bis 10 KW
+ im verschließbaren Innenfach die dazugehörige Muni; aber nicht zusammen mit einer dazugehörenden Waffe im gleichen Fach , bzw. nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden: dann ggf. Überkreuzlagerung
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0-, N- Schrank unter 200kg
+ unbegrenzt LW
+ max 5 KW
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 0-, N- Schrank unter 200kg mit Verankerung oder ab 200kg ohne Verankerung
+ unbegrenzt LW
+ bis 10 KW
+ dazugehörige Muni
+ genügt nicht den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden

VdS 1-, C1-, C2- Schrank in dauerbar bewohnten Gebäuden
+ unbegrenzt LW
+ unbegrenzt KW
+ dazugehörige Muni
+ Inhalt kann durcheinander gestapelt werden
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen

VdS 1-, C1-, C2- Schrank in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
+ max 3 LW
+ keine KW
+ dazugehörige Muni
+ genügt den Anforderungen an Waffenlagerung in nicht dauerbar bewohnten Gebäuden
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen
+ durch eine Befestigung erhöht sich die zulässige Beladung nicht

Anm.:
§ 13, Abs 6 AWaffGV: >nicht dauerbar bewohnt<:
- Kriterium: wenig frequentiert (Jagdhütte, Ferienwohnung, ggf. Keller von Mietshäusern, etc.)

§ 14 AWaffGV: Empfehlung für Schützenhäuser, Schießstätten:
- VdS 1: max. 5-10 KW´s und/oder 10-20 LW´s
- VdS 3: größere Waffen- und Munitionsbestände

VdS 3-, D10-, D20- Schrank in nicht dauerbar genutzten Gebäuden
+ größere Waffen- und Munitionsbestände
+ muß nicht befestigt werden, allenfalls aus statischen Gründen

Schloß:
+ Doppelbartschloß
+ Mechanisches Zahlenkombinationsschloß
+ Elektronisches Zahlenkombinationsschloß (Forumstipp)
+ Elektronisches Zahlenkombinationsschloß mit Fingerscan

Schlüsselaufbewahrung:
+ Schlüssel, muß vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen sicher verwahrt werden

Anm.:
(ohne Rechtsgrundlage, allenfalls Empfehlungsstatus)

- Sofern der Schlüssel in einem separaten Sicherheitsbehältnis mit geringerer Sicherheitseinstufung aufbewahrt wird, wird der zum Schlüssel gehörende Waffenschrank entsprechend deklassiert.
- Sofern aufgrund der Mengenbegrenzung mehrere Tresore einer Klasse erforderlich sind, um die Anzahl der vorhandenen Waffen zu lagern, empfiehlt sich bei gemeinsamer Aufbewahrung aller Tresorschlüssel hierfür die Nutzung eines Sicherheitsschrankes der nächst höheren Sicherheitsstufe. (Mengenbegrenzung A: hinsichtlich LW-Begrenzung, B + VdS0: hins. KW-Begrenzung)
- >Fremdverwahrung< des Schlüssels ( z.B. während eines Krankenhausaufenthaltes ) kann nur durch eine Berechtigte Person erfolgen
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Streich den Autotresor zur Aufbewahrung.
Er ist zwar für das erlaubnisfreie Führen (vulgo Transport) bestens geeignet, aber unnötig. Verläßt du das Auto kurzzeitig, sogar zum Schüsseltreiben (neue WaffVwV) , reicht es, dieses abzuschließen und dafür zu sorgen, dass kein Rückschluss auf Waffen im Auto gezogen werden kann. Verläßt du es länger, ist eine Aufbewahrung in der Unterkunft vorzuziehen, notfalls mit Kette an der Heizung. :)
Beim Transportieren gibt es keine Vorschrift zur Trennung von Lang- und Kurzwaffen und Munition, außer dem berühmten Schlösschen, bzw. dem nicht unmittelbaren Zugriff, kannst also alles in einem Haufen hineinschmeißen und abschließen. Darf nur keine Waffe "schussbereit" sein.
Die Kosten für einen Autotresor würde ich mir sparen.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Sofern der Schlüssel in einem separaten Sicherheitsbehältnis mit geringerer Sicherheitseinstufung aufbewahrt wird, wird der zum Schlüssel gehörende Waffenschrank entsprechend deklassiert.
Nein. Wenn es sich um einen Schlüssel für einen Tresor handelt, ist diese Aussage falsch. Denn den Schlüssel kann ich sicher verwahren, indem ich ihn irgend wo hin lege (aber sicherlich nicht ans Schlüsselbrettchen). Der Tresot wird nicht entwertet, nur weil ich den Schlüssel zusätzlich in z.B. einer Geldkasette verwahre.

Und jetzt nicht zu detailliert werden, nachher fordert das noch irgend jemand ein :) der zwar lesen , aber nicht verstehen kann.
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Baumstumpfnix...eine Möglichkeit haste vergessen und die ist die Sicherste:
Ehefrau mit Teppichband an die Tresortür binden.....
dann spielt die DIN-Nummer keine Rolle mehr :oops: is gut; bin schon weg :lol:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Waltereit schrieb:
endlich hab ich die Lösung:
bewahrt alle Schlüssel zu allen Tresoren, Munitionsschränken in einem separatem Tresor / Geldkasette mit oder ohne Nummernschloß auf. Und wenn die Kontrolle kommt, sagt, ihr holt die Schlüssel und keiner soll Euch dabei beobachten, denn die sind gut versteckt und ihr habt keine Lust, euch neue Verstecke auszudenken. :roll:


Nee.
Ihr sagt dann, die Schlüssel seien alle im Bankschließfach.....
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

..also ich hab ein Goldkettchen 1,30 m lang unter meinem untersten Bäuchlein (!) und dann
hängt der Tresorschlüssel so 20 cm unter oder zwischen dem was da sonst noch da rum
schlabbert.....ich lasse mir bei jeder Kontrolle von meiner SB den Schlüssel persönlich
hervorholen......seit der Zeit wird jeder Neuerwerb einer Waffe tresormäßig durch die SB
höchstpersönlich überprüft...... Promillo...kein Interesse???????????? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Das längere ist der Tresorschlüssel.
Wenn jetzt aber die SBine länger rumsuchen muss, könnte sie sich falsch orientieren. Mit Gewalt dann den Schlüssel hervorholen wollen, wär wohl der falsche Weg. :30:
 
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Re: Waffenaufbewahrung,das gesamte Geheimwissen des Gesetzge

Wachsen Tresorschlüssel mit dem Beladungszustand? ups... :12: :31: :24:
 

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