Waffen & Versand

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Zu Eigenhändig aus den AGBs:

DHL darf Sendungen, die nicht in der in Absatz 2 genannten Weise abgeliefert werden können, an einen Ersatzempfänger abliefern. Dies gilt nicht für Sendungen, die aufgrund der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern und/oder mit einer Identitätsprüfung verbunden sind und nicht für Express-Sendungen mit dem Service Transportversicherung 25.000,- Euro und Express Briefe mit dem Service Transportversicherung 2.500,- Euro.

Aus der Preisübersicht:

Eigenhändig: Die Sendung wird nur an den Empfänger persönlich oder an einen schriftlich Bevollmächtigten übergeben.

Damit ist m.M.n. DHL Express Eigenhändig zulässig, da der Waffentransport nicht ausgeschlossen ist und die persönliche Zustellung an den Berechtigten nach Möglichkeit des Versenders gewährleistet ist.
Die Krux ist die Möglichkeit des schriftlich Bevollmächtigten. Damit kannst du als Versender eben gerade nicht sicherstellen, dass die Waffe nur von Empfangsberechtigten entgegen genommen wird. Als Empfänger kann es dir egal sein, den schwarzen Peter als Absender wirst so aber nicht los. Gegen Unterschrift geht auch mit schriftlich Bevollmächtigtem, ist also auch raus.

Mit DHL ist man nur mit Identcheck auf der sicheren Seite und das geht als Privater nicht.
 
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Die Krux ist die Möglichkeit des schriftlich Bevollmächtigten. Damit kannst du als Versender eben gerade nicht sicherstellen, dass die Waffe nur von Empfangsberechtigten entgegen genommen wird. Als Empfänger kann es dir egal sein, den schwarzen Peter als Absender wirst so aber nicht los. Gegen Unterschrift geht auch mit schriftlich Bevollmächtigtem, ist also auch raus.

Meine Meinung: Als Versender hab ich durch die eigenhändige Zustellung das gemacht, was das Waffengesetz fordert.

Wenn nun der Empfänger weiß, dass die Knarre mit Sendungsnummer zu ihm mit eigenhändiger Zustellung unterwegs ist, er dafür jemanden eine Vollmacht ausstellt - warum soll dann der Versender schuld sein und nicht der Empfänger?

Wo liegt der Unterschied, ob der Empfänger die Waffe persönlich in die Hand nimmt und dann einem Unberechtigtem weitergibt oder der Empfänger einem Unberechtigten eine Vollmacht dafür ausstellt?

Man könnte sich ja noch vom Empfänger schriftlich versichern lassen, dass es eben keine solche Vollmachten geben darf...
 
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Meine Meinung: Als Versender hab ich durch die eigenhändige Zustellung das gemacht, was das Waffengesetz fordert.

Wenn nun der Empfänger weiß, dass die Knarre mit Sendungsnummer zu ihm mit eigenhändiger Zustellung unterwegs ist, er dafür jemanden eine Vollmacht ausstellt - warum soll dann der Versender schuld sein und nicht der Empfänger?

Wo liegt der Unterschied, ob der Empfänger die Waffe persönlich in die Hand nimmt und dann einem Unberechtigtem weitergibt oder der Empfänger einem Unberechtigten eine Vollmacht dafür ausstellt?

Man könnte sich ja noch vom Empfänger schriftlich versichern lassen, dass es eben keine solche Vollmachten geben darf...
Die Vollmacht kann leicht gefälscht sein. Wie soll der Zusteller sicherstellen, dass es sich um eine echte Vollmacht handelt?!
Szenario:
Der Amokbruder ersteigert deine Waffe bei egun. Den Jagdschein vom Bruder hat er mal eingescannt, er selbst ist zu debil um den Jagdschein zu bekommen. Den Scan schickt er dir. Du telefonierst mit dem Käufer/Amokenkel, der klingt ganz vernünftig und du fragst noch nach der Telefonnummer des Sachbearbeiters um dich rückzuversichern ob der Scan echt und aktuell ist. Der Sachbearbeiter bestätigt dir, dass die Person/der Bruder berechtigt ist eine Waffe zu kaufen. Soweit alles i.O. Geld wird überwiesen, du verschickst die Waffe per DHL gegen Unterschrift und persönliche Übergabe. Der Amokbruder schreibt ne Vollmacht und fängt die Waffe beim Postboten ab. Postbote hat auch keinen Anfangsverdacht, er weiß ja das die da beide wohnen. Am nächsten Tag geht der Amokbruder mit deiner Waffe in die Uni und läuft Amok.

Wer hat jetzt nicht dafür gesorgt, dass die Waffe nur beim berechtigten Empfänger ankommt? Dem Postboten kann man nichts vorwerfen. Du hast aber die Kanone auf eine Art und Weise verschickt, in der auch jemand anderes die Waffe entgegennehmen kann.
Daher nur Identcheck.

Wurde schon tausendfach wiederholt: Solang alles gut geht interessiert es keinen Menschen. Aber wenn es schief geht hätte wohl jeder lieber die 40€ für den Kurier draufgelegt. Zumal es der Käufer bezahlt und in den Gesamtkosten untergeht. Die Ramschwaffen wegen derer man beim Porto sparen muss gehören gleich in den Hochofen.
 
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Vorgestern kam eine Botin, die mir eine Lieferung gebracht hat. Die Frau hat mich nie zuvor im Leben gesehen und auf meinem Ausweis muss man mehrfach hinschauen, um mich zu erkennen. Bei dem beschriebenen Szenario, mit dieser kriminellen Energie hilft auch kein Kurier.
 
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Leider geht die Diskussion hier wieder einmal an dem entscheidenden Punkt haarscharf vorbei und DER TEUFEL STECKT IM DETAIL.

Man bemühe daher die Verwaltungsvorschrift zum WaffG, die man hier:



findet. In dieser beschäftigt sich u. a. Punkt 36.3 mit Fragen des Versandes von Schusswaffen. Dort heißt es:

36.3 Befördert jemand, z.B. ein Erlaubnisinhaber nach § 21, Schusswaffen oder Munition, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, so hat er sie auch während des Transportes gegen Abhandenkommen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Dabei dürfen die verwendeten Fahrzeuge keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren enthalten. Kennzeichnungsverpflichtungen auf Grund von Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter – z.B. auf Grund der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 4. März 2011 (BGBl. I S. 347) bleiben unberührt.
Lässt der Erlaubnisinhaber Schusswaffen oder Munition, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, durch ein gewerbliches Unternehmen befördern, so ist er verpflichtet,

36.3.1 dafür zu sorgen, dass der Beförderer über den Inhalt der Warensendung informiert ist;

36.3.2 sicherzustellen, dass ihm der Beförderer das Abhandenkommen von Schusswaffen oder Munition unverzüglich mitteilt;

36.3.3 auf den Verpackungen von Schusswaffen keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren anzubringen.


Wie man diesen Zeilen unschwer entnehmen kann, ist es gem. Punkt 36.3.1 VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, den Versanddienstleister über den Inhalt der Sendung zu informieren. Letztlich wird man diesbezüglich - z. B. bei einem evtl. Abhandenkommen der Sendung - in der Nachweispflicht sein, dass man den Transporteur über den Sendungsinhalt informiert hat, was leider nach Punkt 36.3.3 aber nicht dadurch zu bewerkstelligen ist, dass man einfach auf die Versandverpackung "Inhalt: ein Gewehr" schreibt.

DHL schließt in seinen Inlandsbeförderungsbedingungen ganz klar den Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen NICHT aus.
AAAAAber.....versucht doch bitte einmal, in einer gut besuchten DHL-/Post-Filiale beim Abgeben eures Paketes eine Unterschrift der die Sendung annehmenden Mitarbeiterin mit Stempel auf eine selbstgefertigte Einlieferungsquittung mit etwa diesem Inhalt:

"Hiermit bestätige ich im Auftrage der Firma DHL die Entgegennahme einer Repetierbüchse Krico, .308 Win., SNR 123 456 zum Zwecke des Transportes von Heidewitzkadorf nach Posemuckel. Die Firma DHL verpflichtet sich hiermit, im Falle des Abhandenkommens der Sendung den Einlieferer unverzüglich zu verständigen. Elfriede Müller, Datums- und Filialstempel"

zu bekommen. Viel Erfolg und Prost Mahlzeit!

Abgesehen davon, müsste ja im wenig wahrscheinlichen Fall grundsätzlich bestehender Bereitschaft dazu seitens der DHL-/Post-Mitarbeiter dann zunächst erst einmal ein Vergleich der tatsächlichen Waffendaten mit den auf der Einlieferungsquittung abgedruckten erfolgen.....meines Erachtens nach ist das nahezu unmöglich!

Ohne eine solche Quittung wird man aber als PRIVATMANN im Falle des Abhandenkommens der Waffe niemals nachweisen können, dass man den Transporteur, also DHL, über den Inhalt des Paketes informiert hat und man ist der Gelackmeierte.

Genau das ist der Unterschied zu der Beauftragung seitens Waffenhandelsunternehmen, die Rahmenverträge mit der Post geschlossen haben, in denen steht, dass die zum Transport übernommenen Sendungen eben (auch) Waffen enthalten (können).

Ich habe früher auch gerne und immer erfolgreich Waffen mit DHL verschickt, habe davon angesichts der beschriebenen Rechtslage aber inzwischen auf Dauer Abstand genommen. Denn sobald etwas wegkommt .... seid ihr dran!


M.
 
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Als Starter dieses Fadens möchte ich eine Zwischenmeldung posten.

Defakto habe ich den BüMa kontaktiert und ihn gebeten, den Auftrag zum Verfrachten
der Waffe zu initiieren. Das hat er gemacht - damit ist es für mich am einfachsten.
Der Dienstleister nennt sich OPAL.
Ein mir nicht geläufiger Name, aber das ist von sekundärer Bedeutung.
 
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Aber wenn es schief geht hätte wohl jeder lieber die 40€ für den Kurier draufgelegt. Zumal es der Käufer bezahlt und in den Gesamtkosten untergeht. Die Ramschwaffen wegen derer man beim Porto sparen muss gehören gleich in den Hochofen.

Genau um das Geld geht es hier aber nicht. Sondern um den Ärger und Aufwand, den man bei Versand mit diversen Kurierdiensten hat.
 
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Leider geht die Diskussion hier wieder einmal an dem entscheidenden Punkt haarscharf vorbei und DER TEUFEL STECKT IM DETAIL.

Man bemühe daher die Verwaltungsvorschrift zum WaffG, die man hier:



findet. In dieser beschäftigt sich u. a. Punkt 36.3 mit Fragen des Versandes von Schusswaffen. Dort heißt es:

36.3 Befördert jemand, z.B. ein Erlaubnisinhaber nach § 21, Schusswaffen oder Munition, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, so hat er sie auch während des Transportes gegen Abhandenkommen und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Dabei dürfen die verwendeten Fahrzeuge keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren enthalten. Kennzeichnungsverpflichtungen auf Grund von Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter – z.B. auf Grund der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 4. März 2011 (BGBl. I S. 347) bleiben unberührt.
Lässt der Erlaubnisinhaber Schusswaffen oder Munition, zu deren Erwerb es der Erlaubnis bedarf, durch ein gewerbliches Unternehmen befördern, so ist er verpflichtet,

36.3.1 dafür zu sorgen, dass der Beförderer über den Inhalt der Warensendung informiert ist;

36.3.2 sicherzustellen, dass ihm der Beförderer das Abhandenkommen von Schusswaffen oder Munition unverzüglich mitteilt;

36.3.3 auf den Verpackungen von Schusswaffen keine sichtbaren Hinweise auf die Art der Waren anzubringen.


Wie man diesen Zeilen unschwer entnehmen kann, ist es gem. Punkt 36.3.1 VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, den Versanddienstleister über den Inhalt der Sendung zu informieren. Letztlich wird man diesbezüglich - z. B. bei einem evtl. Abhandenkommen der Sendung - in der Nachweispflicht sein, dass man den Transporteur über den Sendungsinhalt informiert hat, was leider nach Punkt 36.3.3 aber nicht dadurch zu bewerkstelligen ist, dass man einfach auf die Versandverpackung "Inhalt: ein Gewehr" schreibt.

DHL schließt in seinen Inlandsbeförderungsbedingungen ganz klar den Transport erlaubnispflichtiger Schusswaffen NICHT aus.
AAAAAber.....versucht doch bitte einmal, in einer gut besuchten DHL-/Post-Filiale beim Abgeben eures Paketes eine Unterschrift der die Sendung annehmenden Mitarbeiterin mit Stempel auf eine selbstgefertigte Einlieferungsquittung mit etwa diesem Inhalt:

"Hiermit bestätige ich im Auftrage der Firma DHL die Entgegennahme einer Repetierbüchse Krico, .308 Win., SNR 123 456 zum Zwecke des Transportes von Heidewitzkadorf nach Posemuckel. Die Firma DHL verpflichtet sich hiermit, im Falle des Abhandenkommens der Sendung den Einlieferer unverzüglich zu verständigen. Elfriede Müller, Datums- und Filialstempel"

zu bekommen. Viel Erfolg und Prost Mahlzeit!

Abgesehen davon, müsste ja im wenig wahrscheinlichen Fall grundsätzlich bestehender Bereitschaft dazu seitens der DHL-/Post-Mitarbeiter dann zunächst erst einmal ein Vergleich der tatsächlichen Waffendaten mit den auf der Einlieferungsquittung abgedruckten erfolgen.....meines Erachtens nach ist das nahezu unmöglich!

Ohne eine solche Quittung wird man aber als PRIVATMANN im Falle des Abhandenkommens der Waffe niemals nachweisen können, dass man den Transporteur, also DHL, über den Inhalt des Paketes informiert hat und man ist der Gelackmeierte.

Genau das ist der Unterschied zu der Beauftragung seitens Waffenhandelsunternehmen, die Rahmenverträge mit der Post geschlossen haben, in denen steht, dass die zum Transport übernommenen Sendungen eben (auch) Waffen enthalten (können).

Ich habe früher auch gerne und immer erfolgreich Waffen mit DHL verschickt, habe davon angesichts der beschriebenen Rechtslage aber inzwischen auf Dauer Abstand genommen. Denn sobald etwas wegkommt .... seid ihr dran!


M.

Genau so sieht es aus. Es gibt mittlerweile Urteile, wo genau auf 36.3.1 Bezug genommen und die Unzuverlässigkeit des Versenders damit begründet wird, dass DHL eben nicht wusste, was da in dem Paket ist. Und daher versende auch ich keine Waffen mehr mit DHL. Wer mit den Abhol- und Zustellzeiten der Waffenkuriere ein Problem hat, der kann sich auch dort nach dem Verteilzentrum erkundigen, von wo aus der letzte Bote startet. Dort kann man - zumindest in Düsseldorf - die Waffen auch selbst hinbringen und abholen.

Da bei Rechtsverstößen gegen das Waffenrecht eine Null-Toleranz-Strategie gefahren wird, die ans Groteske heranreicht, erlaube ich mir da keine Schwäche.
 
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ich glaube nicht dass Frankonia die Tausende Pakete am Tag verschicken. Darunter auch zig schusswaffen bei jedem Paket DHL über den Inhalt der Sendung vornweg informieren. Das ist schlicht nicht möglich.
Der Paragraf kann und wird folgendermaßen umgesetzt:
Geht bei DHL ein Paket verloren oder liegt irgendwo dann wird vom Versender eine Rechnung oder Lieferschein abgefordert über den Inhalt. Damit ist dem Gesetz genüge getan und ist mir selber schon passiert. Das Paket ist aber wieder aufgetaucht! Alles war kein Problem.
Dieses Einzelurteil oben spielt hier gar keine Rolle. Da hättet ihr mal die Verpackung dazu sehen müssen…
 
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Genau um das Geld geht es hier aber nicht. Sondern um den Ärger und Aufwand, den man bei Versand mit diversen Kurierdiensten hat.
Na und? Wird ja niemand gezwungen Waffen über den Versandweg zu verkaufen! Das ist immer deine persönliche Wahl.

Die Argumente pro-DHL sind auch immer nur, dass es bequemer und billiger ist. Beides Argumente, die einem beim Verlust der Waffe oder wenn diese in die falschen Hände gerät überhaupt nichts bringen.
Das ein Kurierdienstleister mehr kostet und kein Netz an örtlichen Paketshops hat liegt in der Natur der Sache.
 
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Leute, Ihr seid nicht Frankonia! Wenn man Großversender ist, dann hat man bei DHL seinen eigenen Kundenbetreuer und kann eine ganze Menge individuell aushandeln. Ich denke, dass Frankonia es so eingerichtet hat, dass DHL bei Waffenversand automatisiert eine elektronische Meldung bekommt über den Paketinhalt, so dass den Anforderungen der WaffVwV Genüge getan wird. Ich halte den DHL-Versand auch mit Option "eigenhändig" für leichtsinnig. Natürlich wird der in der Regel funktionieren und statistisch geht in einem normalen Jägerleben auch nichts schief. Aber wenn erstmal eine Waffe weg ist, dann ist die Axt am Baum. Und nachdem ich beruflich schon öfter mal Subunternehmer von Hermes, Dhl Gls usw. abgewickelt habe weiß ich auch, dass Pakete in großem Rahmen verschwinden können. DHL hat (oder hatte zumindest) übrigens teils die gleichen Subunternehmer wie die anderen Paketdienste.
 
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Kommt die versandte Kanone nicht bei ihrem Adressaten an, wird dieser sich irgendwann beim Versender melden.
Dieser hat dann eine Waffe in SEINEN Akten bei SEINER Waffenbehörde stehen, von der er keine Ahnung hat, wo sie ist, und wer gerade die tatsächliche Gewalt über sie ausübt.

Uuuuups!

Es ist also der Versender, der in genau diesem Moment anfängt, der Sendung hinterherzulaufen. Dies führt entweder zu deren Auffindung - alles nochmal gutgegangen! - oder eben nicht.

In diesem Fall bleibt dem Versender schließlich nichts anderes übrig, als den Verlust einer erlaubnispflichtigen Waffe bei Polizei und zuständiger Verwaltungsbehörde anzuzeigen.

Erstere wird damit beginnen, den Verbleib zu ermitteln, während letztere sich nach den Umständen der Versendung erkundigen wird.
So wird sie beispielsweise das beauftragte Transportunternehmen befragen, ob die Anforderungen gemäß 36.3 WaffVwV erfüllt sind.

Der Transporteur wird dann entweder sagen:
„Jepp, alles klar! Wir
a) sind ein auf Waffentransport spezialisiertes Unternehmen, weswegen wir selbstverständlich wissen, dass wir Waffen transportieren und wurden genau für diese Dienstleistung von unserem Kunden beauftragt, oder wir
b) sind ein allgemeines Transport- und Logistikunternehmen, haben aber mit diesem speziellen Auftraggeber einen Vertrag darüber geschlossen, dass wir ihm für seine Aufträge unsererseits die Einhaltung der Vorgaben gemäß 36.3 WaffVwV garantieren.“
In diesem Fall ist alles klar, der Versandauftraggeber exkulpiert und weitere Fragen der Behörde werden sich ausschließlich an den Versanddienstleister und dessen Umsetzung der vereinbarten Transportbedingungen richten.

Oder aber er wird sagen:
„Nö, wir wissen von nix! Da hat jemand ein längliches Paket aufgegeben, über dessen Inhalt wir nicht unterrichtet wurden, und welches wir genauso befördert haben, wie all die anderen Skistöcke und Stehlampen. Sorry, ist wohl weg!“
In diesem Fall hat der Einlieferer ein Problem, denn er muss sich vorwerfen lassen, die Waffe verschusselt, bzw. sogar ggf. einem Unberechtigten überlassen zu haben, denn ER ist es ja, dem das WaffG auferlegt, zu überprüfen, ob ein Versender die nach 36.3 WaffVwV vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt, BEVOR er seine Knifte aus der Hand gibt.

Und das gibt nicht nur Schimpfe vom Amt!
Viel Spaß damit.

M.
 
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