Waffen im Futteral auf dem Weg ins Revier?

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Hallo,

Ein Freund hat mir erzählt, dass in einer Zeitschrift die Rede davon war, dass man als Jäger Waffen auf dem Weg ins Revier nun auch im Futteral transportieren müsse. Da ich von solch einer Änderung absolut nichts mitbekommen habe, habe ich darauf hin die Gesetzestexte durchforstet, konnte diesbezüglich aber absolut nichts finden.

Hat sich da tatsächlich was geändert, das ich übersehen habe oder liegt die Zeitschrift schlichtweg falsch?

Danke schon mal im Voraus!
 
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Auf dem Weg zur Jagd darfst Du die Waffe zugriffsbereit (also außerhalb eines Futterals), aber nicht schussbereit (also ungeladen) führen.

Edith meint: NOCH.
 
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Guest
War wohl die DJZ 04/09 ?
Da stands in einer Bildunterschrift verkehrt, im Text dann aber richtig.
Und ich fürchte Frodo´s Edith hat Recht...
 
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WaldWolf schrieb:
War wohl die DJZ 04/09 ?
Ja, ich glaube die Zeitschrift hat er erwähnt.

WaldWolf schrieb:
Da stands in einer Bildunterschrift verkehrt, im Text dann aber richtig.Und ich fürchte Frodo´s Edith hat Recht...
Hätte mich jetzt auch stark gewundert, wenn sich da quasi unbemerkt was geändert hätte.
 
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und wie ist dass beim Repedierer?

Rein theoretisch dürfen die Patronen ja nicht einal im Magazin sein, da dieses ja "wesentlicher" Bestandteil der Waffe ist. Auch wenn sich dieses nicht in der Waffe befindet.

Stimmt das?

Danke Bami
 
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Bami schrieb:
und wie ist dass beim Repedierer?

Rein theoretisch dürfen die Patronen ja nicht einal im Magazin sein, da dieses ja "wesentlicher" Bestandteil der Waffe ist. Auch wenn sich dieses nicht in der Waffe befindet.

Stimmt das?

Danke Bami

Magazin ist kein "wesentlicher Bestandteil"......Patronen dürfen aber trotzdem keine drin sein, wenn die Waffe als ungeladen gelten soll..

Gruß

Hohlweglauerer
 
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Hohlweglauerer schrieb:
Bami schrieb:
und wie ist dass beim Repedierer?

Rein theoretisch dürfen die Patronen ja nicht einal im Magazin sein, da dieses ja "wesentlicher" Bestandteil der Waffe ist. Auch wenn sich dieses nicht in der Waffe befindet.

Stimmt das?

Danke Bami

Magazin ist kein "wesentlicher Bestandteil"......Patronen dürfen aber trotzdem keine drin sein, wenn die Waffe als ungeladen gelten soll..

Gruß

Hohlweglauerer

Kommt drauf an, wenn das Magazin nicht in der Waffe ist, dürfen da die Patronen drin sein.
 
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bahlke

Guest
und wie sieht es aus wenn ich auf dem Weg in mein Revier über ein Feldweg durch ein fremdes Revier fahre ? darf ich sie dann auch führen ? oder kann das wiederum als wilderrei gesehen :?: werden
 
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bahlke

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und wie sieht es aus wenn ich auf dem Weg in mein Revier über ein Feldweg durch ein fremdes Revier fahre ? darf ich sie dann auch führen ? oder kann das wiederum als wilderrei gesehen werden
 
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GoDFaTHeR schrieb:
Ein Freund hat mir erzählt, dass in einer Zeitschrift die Rede davon war, dass man als Jäger Waffen auf dem Weg ins Revier nun auch im Futteral transportieren müsse.



Dein Freund hat da nicht ganz unrecht, es kommt nämlich auf Situation an.

Ich möchte gerne noch einmal auf die kleine Problematik hinweisen.

Auszug

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Jetzt achten wir einmal auf des kleine Wörtchen "befugten". Hierbei hat der Gesetzgeber sich was gedacht, wen er von einer befugter Jagdausübung schreibt.
Die gilt es nämlich bei einer evtl Kontrolle vor Ort auch nachzuweisen. Folge ich also als Gast einer mündlichen Jagdeinladung tut ich gutes daran die Waffe dort hin zu Transportieren.
Ansonsten kann es passieren, das der Jagdtag in einer Verkehrskontrolle sein Ende findet, bevor er stattfand.
Bedeutet, man tut gut daran eine schriftliche Einladung zu haben, sowie ein schriftliche Jagderlaubnis.
 
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Franchi schrieb:
GoDFaTHeR schrieb:
Ein Freund hat mir erzählt, dass in einer Zeitschrift die Rede davon war, dass man als Jäger Waffen auf dem Weg ins Revier nun auch im Futteral transportieren müsse.



Dein Freund hat da nicht ganz unrecht, es kommt nämlich auf Situation an.

Ich möchte gerne noch einmal auf die kleine Problematik hinweisen.

Auszug

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

Jetzt achten wir einmal auf des kleine Wörtchen "befugten". Hierbei hat der Gesetzgeber sich was gedacht, wen er von einer befugter Jagdausübung schreibt.
Die gilt es nämlich bei einer evtl Kontrolle vor Ort auch nachzuweisen. Folge ich also als Gast einer mündlichen Jagdeinladung tut ich gutes daran die Waffe dort hin zu Transportieren.
Ansonsten kann es passieren, das der Jagdtag in einer Verkehrskontrolle sein Ende findet, bevor er stattfand.
Bedeutet, man tut gut daran eine schriftliche Einladung zu haben, sowie ein schriftliche Jagderlaubnis.

Ähm, Rechtsstaat anyone?

Mündliche Jagdeinladung genügt als Jagdeinladung rechtlich. Die bloße Behauptung eine Jagdeinladung zu haben ist damit zunächst ausreichend. Anhaltspunkte dafür, dass Behauptung falsch ist (-), Tatverdacht (-). Anruf beim Pächter bestätigt die Sache im Übrigen, also Verhältnismäßigkeit für Abnahme der Waffen (ganz dickes -). Aber bei mir würde der PVD schon für den Anruf ne Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger (weil, sowas von null Tatverdacht besteht) kassieren, was auch immer die Staatsanwaltschaft dann draus macht.
 
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Anruf beim Pächter…genauso wirksam wie Anruf bei XY der sagt das…

Man lernt nicht grundlos welche Papiere bei der Jagdausübung dabei zu sein haben, hat nicht nur jagdrechtliche Relevanz. Wie es mit der mündlichen Einladung bestellt ist, nennt der Gesetzgeber je nach dem in Rufweite, was auch bedeutet, er sollte im Falle des, schnell vor Ort sein können.

Dem Polizist der kontrolliert eine Reinwürgen, bringt auch nichts. Er ist nicht gezwungen eine Aussage von XY am Telefon glauben zu schenken. Er ist auch nicht gezwungen eine Aussage hinzunehmen, die man nicht bestätigen kann. Somit liegt es bei einem selbst, glaubhaft die befugte Jagdausübung zu vermitteln.

Man kann auch gerne einen auf dicke Hose machen, eine oder zwei Stunden diskutieren. Wen es einem das Wert ist. Recht bekommen ist halt wichtig… die Waffe bei einer mündlichen ins Futteral packen oder die Einladung zu zeigen dauert nur wenige Minuten und kostet ein müdes lächeln.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest
Franchi schrieb:
. Er ist nicht gezwungen eine Aussage von XY am Telefon glauben zu schenken. Er ist auch nicht gezwungen eine Aussage hinzunehmen, die man nicht bestätigen kann. Somit liegt es bei einem selbst, glaubhaft die befugte Jagdausübung zu vermitteln.

Tut es nicht. Ich muss meine Unschuld nicht beweisen, so weit ist es noch nicht.

Ich jage als regelmässiger Gast ohne BGS, der Pächter wohnt im Revier. Jedesmal bevor ich ´rausgehe rufe ich ihn an und werde "eingeladen". Somit bin ich dann zur Jagdausübung befugt. Wer meint ich wäre es nicht müsste es beweisen, nicht andersrum.

Wenn ich mit Schlösschen am Futteral zum Schießstand fahre habe ich auch keine Buchungsbestätigung des Standes dabei um zu beweisen daß ich die Waffen zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck (nicht zugriffsbereit) führe, genauso wenig eine schriftliche Bestätigung vom Büxer wenn ich dort hinfahre. Müsste man nach obiger Logik ja auch dabeihaben...
 

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