Sir Henry schrieb:Bei einer Kontrolle KÖNNTE der JES erforderlich sein.
Beim Jagdpächter steht m.W. nur die ha-Zahl in der Jagdkarte aber nicht das Revier.
In diesem Fall müsste der Pächter wohl den Pachtvertrag dabei haben, damit ihm die Trachtengruppe abnimmt, er jagt im eigenen Revier.
Bei mir steckt im Auto die Fahrberechtigung des PB. Darüber hinaus hat mich noch niemand behelligt.
In der ganzen Zeit nur einmal in eine Routinekontrolle geraten und der Poli hat mich gefragt wo ich herkomme und hin will. Keine Papiere sehen wollen.
Dabei haben sollte man sie schon 8)
Hier irrt der Autor! Auf den Seiten 8 & 9 des Jagdscheins ist detailliert nachgewiesen ( und eingetragen) die Aufgliederung der Fläche, auf dem dem Jagdscheininhaber nach §11Abs.3 BJagdG die Jagdausübung zusteht. In Spalte 2 ist die Lage der Flächen(z.B. Jagdbezirk, Gemeinde,Kreis, Jagdbehörde) eingetragen. Nix mit Pachtvertrag mitschleppen, das wäre also mal Quatsch.