Waffen im Futteral auf dem Weg ins Revier?

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Sir Henry schrieb:
Bei einer Kontrolle KÖNNTE der JES erforderlich sein.
Beim Jagdpächter steht m.W. nur die ha-Zahl in der Jagdkarte aber nicht das Revier.
In diesem Fall müsste der Pächter wohl den Pachtvertrag dabei haben, damit ihm die Trachtengruppe abnimmt, er jagt im eigenen Revier.

Bei mir steckt im Auto die Fahrberechtigung des PB. Darüber hinaus hat mich noch niemand behelligt.
In der ganzen Zeit nur einmal in eine Routinekontrolle geraten und der Poli hat mich gefragt wo ich herkomme und hin will. Keine Papiere sehen wollen.
Dabei haben sollte man sie schon 8)

Hier irrt der Autor! Auf den Seiten 8 & 9 des Jagdscheins ist detailliert nachgewiesen ( und eingetragen) die Aufgliederung der Fläche, auf dem dem Jagdscheininhaber nach §11Abs.3 BJagdG die Jagdausübung zusteht. In Spalte 2 ist die Lage der Flächen(z.B. Jagdbezirk, Gemeinde,Kreis, Jagdbehörde) eingetragen. Nix mit Pachtvertrag mitschleppen, das wäre also mal Quatsch.
 
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Dilldapp schrieb:
Sir Henry schrieb:
Bei einer Kontrolle KÖNNTE der JES erforderlich sein.
Beim Jagdpächter steht m.W. nur die ha-Zahl in der Jagdkarte aber nicht das Revier.
In diesem Fall müsste der Pächter wohl den Pachtvertrag dabei haben, damit ihm die Trachtengruppe abnimmt, er jagt im eigenen Revier.

Bei mir steckt im Auto die Fahrberechtigung des PB. Darüber hinaus hat mich noch niemand behelligt.
In der ganzen Zeit nur einmal in eine Routinekontrolle geraten und der Poli hat mich gefragt wo ich herkomme und hin will. Keine Papiere sehen wollen.
Dabei haben sollte man sie schon 8)

Hier irrt der Autor! Auf den Seiten 8 & 9 des Jagdscheins ist detailliert nachgewiesen ( und eingetragen) die Aufgliederung der Fläche, auf dem dem Jagdscheininhaber nach §11Abs.3 BJagdG die Jagdausübung zusteht. In Spalte 2 ist die Lage der Flächen(z.B. Jagdbezirk, Gemeinde,Kreis, Jagdbehörde) eingetragen. Nix mit Pachtvertrag mitschleppen, das wäre also mal Quatsch.

Keine Antwort?! :shock:

...wundert mich schon!
 
G

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Guest
Bei mir liegt auf der Fahrt ins Revier die Krachlatte immer mit geöffnetem Verschluss auf dem Rücksitz. Das Magazin und etwaige Reservemurmeln sind in der Jackentasche am Mann. Der Begehungsschein ist ebenfalls griffbereit.
 
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An die Bedenkenträger:
Wenn wir bei einer Kontrolle auf dem Weg zur Jagd gleich mit einer Jagdeinladung rumwedeln, wird die bisher wohl extrem seltene Frage danach wohl irgendwann üblich und dann Pflicht. Mich hat bei diversen Kontrollen mit zugriffsbereiten leeren Waffen noch nie einer danach gefragt, auch als ich früher noch keine Reviereintragung im Jagdschein hatte. Falls ich es nicht ausgesprochen eilig habe, würde ich der höheren Sache wegen mich lieber restriktiv verhalten und dem unüblich mißtrauischen Beamten seine Zeit stehlen.
Wehret den Anfängen
Wh
 
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Andre von den Ederauen schrieb:
Dilldapp schrieb:
[quote="Sir Henry":29a7x46s]Bei einer Kontrolle KÖNNTE der JES erforderlich sein.
Beim Jagdpächter steht m.W. nur die ha-Zahl in der Jagdkarte aber nicht das Revier.
In diesem Fall müsste der Pächter wohl den Pachtvertrag dabei haben, damit ihm die Trachtengruppe abnimmt, er jagt im eigenen Revier.

Bei mir steckt im Auto die Fahrberechtigung des PB. Darüber hinaus hat mich noch niemand behelligt.
In der ganzen Zeit nur einmal in eine Routinekontrolle geraten und der Poli hat mich gefragt wo ich herkomme und hin will. Keine Papiere sehen wollen.
Dabei haben sollte man sie schon 8)

Hier irrt der Autor! Auf den Seiten 8 & 9 des Jagdscheins ist detailliert nachgewiesen ( und eingetragen) die Aufgliederung der Fläche, auf dem dem Jagdscheininhaber nach §11Abs.3 BJagdG die Jagdausübung zusteht. In Spalte 2 ist die Lage der Flächen(z.B. Jagdbezirk, Gemeinde,Kreis, Jagdbehörde) eingetragen. Nix mit Pachtvertrag mitschleppen, das wäre also mal Quatsch.

Keine Antwort?! :shock:

...wundert mich schon![/quote:29a7x46s]
Mein Jagdschein ist ohne Eintrag, obwohl PB beim Forst und unentgeltlicher Begehungsschein in Eigenjagd.
Und nun?
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Naja, das bein unentgeltlichen nichts eingetragen wird ist doch normal. Wenn ich das richtig im Kopf habe muss nur bei entgeltlichem und bei der Pacht was vermerkt werden oder?
 
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Forestgump schrieb:
Naja, das bein unentgeltlichen nichts eingetragen wird ist doch normal. Wenn ich das richtig im Kopf habe muss nur bei entgeltlichem und bei der Pacht was vermerkt werden oder?
So ist es, jedoch übe ich auch berechtigt Jagd aus, sei es unentgeltlich, in Eigenjagd oder mit Pirschbezirk. Damit kann ich also mit dem Jagdschein nichts nachweisen, was ich auch nicht muss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Dem hab ich auch nicht widersprochen. Da ich aber nen UeBGS inkl. Ortsangabe habe, bin ich eh auf der sicheren Seite.
 
A

anonym

Guest
razorback2 schrieb:
Forestgump schrieb:
Naja, das bein unentgeltlichen nichts eingetragen wird ist doch normal. Wenn ich das richtig im Kopf habe muss nur bei entgeltlichem und bei der Pacht was vermerkt werden oder?
So ist es, jedoch übe ich auch berechtigt Jagd aus, sei es unentgeltlich, in Eigenjagd oder mit Pirschbezirk. Damit kann ich also mit dem Jagdschein nichts nachweisen, was ich auch nicht muss.

Mit dem Jagdschein weist man nach §38 WaffG nach, dass man die Waffe zugriffsbereit fuehren darf. Himmelherrg*ttnochmal, wie oft denn noch?
Es wird KEIN JES gebraucht. Weil der auch in PRaxi weder gebraucht noch aussagekraeftig waere.
Machts doch nciht komplizierter, als es ist
 
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razorback2 schrieb:
Forestgump schrieb:
Naja, das bein unentgeltlichen nichts eingetragen wird ist doch normal. Wenn ich das richtig im Kopf habe muss nur bei entgeltlichem und bei der Pacht was vermerkt werden oder?
So ist es, jedoch übe ich auch berechtigt Jagd aus, sei es unentgeltlich, in Eigenjagd oder mit Pirschbezirk. Damit kann ich also mit dem Jagdschein nichts nachweisen, was ich auch nicht muss.

Auch dieser Autor irrt zum Teil !
Auf Seite 8 des Jagdscheins ist in Spalte 1 der Rechtsgrund einzutragen, z.B. Eigenjagd, Pachtung (Allein-,Mit-,Unterpacht), entgeltliche Jagderlaubnis.

Ich bin schon der Meinung, dass ich kontrollberechtigten Personen meine Berechtigung zur legalen Jagdausübung nachweisen muss. Notfalls muss der Gastgeber ( Beständer) halt zur "Kontrollstelle" kommen.
Meine Meinung halt.
Wie das mit einem Pirschbezirk ist, weiss ich nicht, da habe ich noch nichts gefunden.
Aber schaut doch einfach mal in Euren Jagdschein rein, ob alles richtig eingetragen ist.... Unentgeltliche Jagderlaubnis gehört da nicht rein, § 11 Abs.3 BjagdG. Diese Jagdberechtigung muss dann halt mit einem Jagderlaubnisschein oder einer schriftlichen Jagdeinladung nachgewiesen werden. Warum steht z.B. auf praktisch allen Einladungen zur Drückjagd mit drauf, dass diese Einladung als Jagderlaubnis für diesen Tag gelte.....
 
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Beim Teutates,
eine solche Jagdeinladung wie vom Dillldapp beschrieben hatte ich noch nie in meinen Händen. Wenn überhaupt schriftlich wurde dort nur der Treffpunkt und allenfalls allgemeine nützliche Tipps beschrieben. Nie wurde eine förmliche Genehmigung des Gebrauchs der Bundesdeutschen (neu und alt) Strassen zum Zweck des zugriffsbereiten Waffentransportes darin vermerkt. Gott, was haben wir nur alles falsch gemacht. Meist haben wir unsere Freunde lediglich telefonisch eingeladen.
Was sind wir in den neuen Ländern doch rückständig im vorauseilenden Gehorsam.
 
A

anonym

Guest
Thersites schrieb:
Beim Teutates,
eine solche Jagdeinladung wie vom Dillldapp beschrieben hatte ich noch nie in meinen Händen. ...
Was sind wir in den neuen Ländern doch rückständig im vorauseilenden Gehorsam.


Jau. Das ist auch einer der vielen Gruende, warum man in §38 WaffG auf den ganzen unnoetigen Schmonzes verzichtet und der JAGDSCHEIN (zusammen mit WBK und Perso) als Grundlage fuer das zugriffsbereite fuehren auf dem Weg ins Revier genannnt wird und eben NICHT der JS und der JES.
Manchmal sind selbst die unfaehigsten Gesetzesmacher praxisnaeher und vernuenftiger, als so mancher Untertan, der dann die abstrusesten Laienphantasien entwickelt, was alles so passieren koente.
NICHTS passiert.
Die Disnkssion hier ist teils nur noch absurd laecherlich.

Lest das WaffG und fertig.
 

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