Mal überlegen….die Unschuld beweisen tut man nicht, wird ja auch keine Schuld unterstellt;-) aber man sollte nachweisen können befugt zu sein. Ansonsten währe ein Jagderlaubschein ja unsinnig;-) Wen dem zu überprüfenden generell unterstellt wird berechtigt zu sein, nur weil er eine Waffe führt.
Es geht nicht darum es nicht zu dürfen, sondern darum im Falle einer Überprüfung, die Prüfung zu vereinfachen und um sich selber die unnötige Zeitvergeudung zu ersparen.
Im Gesetz heißt es nicht grundlos zur befugten, man unterstellt damit nicht gleich jedem der Grün gekleidet ist, einen Jagdschein gelöst hat und quer durch Deutschland eine Waffe führt, das er dazu befugt ist.
Noch mal, derjenige wird es nicht beweisen, er wird deine Angabe überprüfen. Wen er den Pächter nicht Persönlich kennt, endet es damit das der Pächter bei zitiert wird um dazulegen das die Person am Telefon auch der Pächter ist. Das ist Zeit. Wen du Pech hast ist der Pächter nicht erreichbar. Bis dahin wirst du warten müssen. Es sei den der Polizist bei der Kontrolle ist da nicht so pingelig. Aber er ist berechtigt die Angaben zu Prüfen und so was kann dauern.
Du führst dann keine Waffe, du Transportierst sie. Das sind zweierlei unterschiedliche Tatbestände die unterschiedlich bewertet werden.
Das Transportieren ist die eher in betrachtkommende Variante, das Führen hingegen für Jäger auf dem Weg zum Revier ein Privileg. Ansonsten ist zum Führen nur berechtigt, der eine entsprechende Erlaubnis dafür hat und diese ist auch vorzuzeigen. Ansonsten Überprüfung …Zeit etc.
________
Ich mach mal drei Beispiele
Franz unser Jäger, fährt zur 100km entfernten Jagdeinladung zu Günter.
Franz wir angehalten, Waffe griffbereit im Fussraum .
P. -Ja wo wolle sie den hi
Franz. -Of de Jacht
P. -Zeige smol dei Unnerlage
Franz. -Jo da Jachtschein und WBK
P. -Sind se den berechtigt do zu jage
Franz. -Ai jo, der Günter hat mich inlade
P -der Günter sache se, jo dan ruf ich den e mal on.
Ring, -ei Güter hier der Schorch, somol der Franz deff der bei dir jage? Freili.
P –ei dan gute Fahrt und grüß ma de Günter
Schnipp
P -Guten Tag
Franz- Moin
P- Ihre Papiere bitte
P Aha der Herr Franz, ja wo wollen sie den hin?
Franz -auf die Jagd zum Günter
P- Ja sind sie berechtig dort zu Jagen?
Franz- Ja
P- Zeigen sie mir doch mal ihre Jagderlaubnis
Franz – Hab ich nicht, aber da können sie mal anrufen
P- Ring Ring geht keiner ran ( Günter ist auf der Jagd nicht erreichbar)
P- Ja dann begleiten sie mich mal bitte
Ab diesen Punkt besteht, der Tatverdacht unberechtigt zu Führen
Schnipp
P- Tach
Franz –Tächle
P- Wo hin? Papiere?
Franz- auf die Jagd
P- Jagderlaubnis?
Franz- Nein aber Nummer
P Ring Ring, sind sie der Herr Günter ?
Günter – ja
P- Kennen sie einen Franz
Günter- Warum
P- Den haben wir hier und behauptet auf den Weg zur Jagd bei ihnen zu sein.
Günter denkt, das ist so ein Ar…sch, den würg ich eine rein.
Günter- einen Franz kenn ich nicht, tut mir leid.
Stammtischgespräch am nächsten Morgen . Habt ihr schon hört, den Franz haben sie angehalten wegen unerlaubten Führen. Der wollte sicher Wildern gehen….
Es geht nicht darum es nicht zu dürfen, sondern darum im Falle einer Überprüfung, die Prüfung zu vereinfachen und um sich selber die unnötige Zeitvergeudung zu ersparen.
Im Gesetz heißt es nicht grundlos zur befugten, man unterstellt damit nicht gleich jedem der Grün gekleidet ist, einen Jagdschein gelöst hat und quer durch Deutschland eine Waffe führt, das er dazu befugt ist.
Somit bin ich dann zur Jagdausübung befugt. Wer meint ich wäre es nicht müsste es beweisen, nicht andersrum.
Noch mal, derjenige wird es nicht beweisen, er wird deine Angabe überprüfen. Wen er den Pächter nicht Persönlich kennt, endet es damit das der Pächter bei zitiert wird um dazulegen das die Person am Telefon auch der Pächter ist. Das ist Zeit. Wen du Pech hast ist der Pächter nicht erreichbar. Bis dahin wirst du warten müssen. Es sei den der Polizist bei der Kontrolle ist da nicht so pingelig. Aber er ist berechtigt die Angaben zu Prüfen und so was kann dauern.
Wenn ich mit Schlösschen am Futteral zum Schießstand fahre habe ich auch keine Buchungsbestätigung des Standes dabei um zu beweisen daß ich die Waffen zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck (nicht zugriffsbereit) führe
Du führst dann keine Waffe, du Transportierst sie. Das sind zweierlei unterschiedliche Tatbestände die unterschiedlich bewertet werden.
Das Transportieren ist die eher in betrachtkommende Variante, das Führen hingegen für Jäger auf dem Weg zum Revier ein Privileg. Ansonsten ist zum Führen nur berechtigt, der eine entsprechende Erlaubnis dafür hat und diese ist auch vorzuzeigen. Ansonsten Überprüfung …Zeit etc.
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Ich mach mal drei Beispiele
Franz unser Jäger, fährt zur 100km entfernten Jagdeinladung zu Günter.
Franz wir angehalten, Waffe griffbereit im Fussraum .
P. -Ja wo wolle sie den hi
Franz. -Of de Jacht
P. -Zeige smol dei Unnerlage
Franz. -Jo da Jachtschein und WBK
P. -Sind se den berechtigt do zu jage
Franz. -Ai jo, der Günter hat mich inlade
P -der Günter sache se, jo dan ruf ich den e mal on.
Ring, -ei Güter hier der Schorch, somol der Franz deff der bei dir jage? Freili.
P –ei dan gute Fahrt und grüß ma de Günter
Schnipp
P -Guten Tag
Franz- Moin
P- Ihre Papiere bitte
P Aha der Herr Franz, ja wo wollen sie den hin?
Franz -auf die Jagd zum Günter
P- Ja sind sie berechtig dort zu Jagen?
Franz- Ja
P- Zeigen sie mir doch mal ihre Jagderlaubnis
Franz – Hab ich nicht, aber da können sie mal anrufen
P- Ring Ring geht keiner ran ( Günter ist auf der Jagd nicht erreichbar)
P- Ja dann begleiten sie mich mal bitte
Ab diesen Punkt besteht, der Tatverdacht unberechtigt zu Führen
Schnipp
P- Tach
Franz –Tächle
P- Wo hin? Papiere?
Franz- auf die Jagd
P- Jagderlaubnis?
Franz- Nein aber Nummer
P Ring Ring, sind sie der Herr Günter ?
Günter – ja
P- Kennen sie einen Franz
Günter- Warum
P- Den haben wir hier und behauptet auf den Weg zur Jagd bei ihnen zu sein.
Günter denkt, das ist so ein Ar…sch, den würg ich eine rein.
Günter- einen Franz kenn ich nicht, tut mir leid.
Stammtischgespräch am nächsten Morgen . Habt ihr schon hört, den Franz haben sie angehalten wegen unerlaubten Führen. Der wollte sicher Wildern gehen….