Waffe im eigenen befriedeten Besitztum "stets ungeladen"?

G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
grundsätzlich ja, doch geht es hier um eine wichtige Frage, welche jeden Legalwaffenbesitzer betrifft. Wie hier bereits von einigen geschrieben, wird es in den Sachkundeprüfungen (zumindest teilweise) so unterrichtet, dass geladen am Mann zuhause zulässig ist.

Somit sollte es für jeden relevant sein nun genau zu klären, ob es zulässig ist oder nicht.
Ich wurde so ausgebildet (Jagdkurs), dass nur ein hantieren mit der ungeladenen Waffe zu Hause erlaubt ist. Und auf dem Schiesstand bekommt man i.d.R. einen dicken Rüffel, bzw. Platzverweis,
wenn die Waffe geladen rumgetragen wird. Das vermittelt einem auch jeder Aufsichten-Kurs. Nur unmittelbar vor Schussabgabe laden, nach dem Schiessen vollständig entladen und den ungeladenen Zustand für alle sichtbar herstellen.
Alles andere ist tabu.
Wenn Dir zu Hause aus der Büchse ein Schuss auskommt, viel Vergnügen.
 

WUH-Mod

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Ach die Fachpresse: ...Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden.

Danach wäre die Aufbewahrung bei mir nicht OK weil ich zwei separate Munitionsschränke mit Schwenkriegel nutze und Tresorbesitzer mit 0/1 machen das dann auch immer falsch.
 
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https://www.karlsruhe-insider.de/ne...e-eigene-tochter-strafe-90-tagessaetze-32349/

"Der Jäger hätte die Bockbüchsflinte nach den Vorschriften des Waffengesetzes nicht in geladenem Zustand in der Wohnung haben dürfen. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden. Geladen werden darf erst bei Beginn
der Jagd."
Die 90 TS gab es aber sicher nicht für die geladene Waffe per se, sondern für den "unsachgemäßen" Umgang, der sich in einer ungewollten Schussabgabe manifestierte. Ein schlechtes Beispiel!

"Der Mann habe einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung akzeptiert, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag."

Wie immer, es darf nichts passieren. Die geladene Aufbewahrung, die ich hier mal unterstelle, ist und bleibt verboten und hat nix damit zu tun, die Waffe geladen spazieren zu tragen, oder wie auch immer man das Führen im privaten Umfeld nennen mag, denn es ist ja kein Führen.
 
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Es geht hier um "getrennt voneinander"....

Jupp...Du verwechselst das gerade mit den rechtlichen Begriffen "geladen" und "unterladen".

"Getrennt voneinander" ist rechtlich die Begrifflichkeit der Überkreuzlagerung von Munition (LW Muni im oberen abschließbaren Fach der KW und KW-Muni bei LW im goßen Schrank) bzw. bei 0/1 "darf gemeinsam aufbewahrt werden" (LW/KW+ Muni = mischen is possible)
 
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Jupp...Du verwechselst das gerade mit den rechtlichen Begriffen "geladen" und "unterladen".

"Getrennt voneinander" ist rechtlich die Begrifflichkeit der Überkreuzlagerung von Munition (LW Muni im oberen abschließbaren Fach der KW und KW-Muni bei LW im goßen Schrank) bzw. bei 0/1 "darf gemeinsam aufbewahrt werden" (LW/KW+ Muni = mischen is possible)
Da lobe ich mir die Bundeswehr, da gibt es die drei Zustände "entladen", "teilgeladen" und "fertiggeladen" (schussbereit). Im Zivilen deckt der Begriff "geladen" ja die beiden Zustände "(ggfs. Magazin in der Waffe), Patronenlager frei (unterladen)" und "(ggfs. Magazin in der Waffe); Patrone im Patronenlager, feuerbereit, ggfs. gesichert" ab. Und da beginnen die Unschärfen, wenn jemand meint, man dürfe mit "geladener Waffe" dies das oder jenes tun oder eben nicht.
 
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Das Stimmt aus eigener Erfahrung so nicht ganz!!
Ich habe letztes Jahr 2 Einbrecher in meiner Garage erwischt und in die Flucht geschlagen mit meiner geladenen schussbereiten KW und das auch so zu Protokoll gegeben als die Polizei 20min. nach dem Anruf meiner Frau eintraf.
Anmerkung der Polizeibeamtin `die haben sie doch wohl legal ODER` was ich bejahte zur Kontrolle wurden meine Personalien über Funk abgefragt.
Das war es aber auch. Die Beamtin war nicht begeistert da machte Sie auch keinen hehl draus. Auf meine Einwendung ob ich beim nächsten mal 20nim. zuschauen soll wie ich bestohlen werden sagte Sie nix das war der 3 Einbruch bei mir. 1x wurde ich bestohlen die anderen beiden male wurde ich von den Hunden leise geweckt und konnte die Burschen vertreiben.
Ich werde mich jedenfalls auch zukünftig nicht mit meiner Familie wehr und hilflos in eine Ecke verkriechen wenn bei mir eingebrochen wird und beten das irgendwann die Polizei kommt.
Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken zur passiven Einbruchsicherheit deiner Behausung machen, ich berate Dich gerne.
 
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Mal ganz im Ernst:

Ganz sicher ist es keine gute Idee, eine Waffe schussbereit zu machen, wenn Ihr nicht schießen wollt ! (GesunderMenschenVerstand, nicht WaffG)

Das dürft Ihr aber nur zu dem vom Bedürfnis erfassten Zweck. Egal ob dieser eng oder weiter ausgelegt wird. (WaffG, UVV).

Damit ist eigentlich alles gesagt.



Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand dass Gesetz unbedingt weit auslegen wollte. Wir sind hier aber nicht im Seminar, wo man vielleicht auch mal hemmungslos Mindermeinungen vorbringen und theoretisch fachsimpeln kann. Im echten Leben hat so eine theoretische Fachsimpelei leicht Auswirkungen für alle.
 

FTB

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Das Stimmt aus eigener Erfahrung so nicht ganz!!
Ich habe letztes Jahr 2 Einbrecher in meiner Garage erwischt und in die Flucht geschlagen mit meiner geladenen schussbereiten KW und das auch so zu Protokoll gegeben als die Polizei 20min. nach dem Anruf meiner Frau eintraf.
Anmerkung der Polizeibeamtin `die haben sie doch wohl legal ODER` was ich bejahte zur Kontrolle wurden meine Personalien über Funk abgefragt.
Das war es aber auch. Die Beamtin war nicht begeistert da machte Sie auch keinen hehl draus. Auf meine Einwendung ob ich beim nächsten mal 20nim. zuschauen soll wie ich bestohlen werden sagte Sie nix das war der 3 Einbruch bei mir. 1x wurde ich bestohlen die anderen beiden male wurde ich von den Hunden leise geweckt und konnte die Burschen vertreiben.
Ich werde mich jedenfalls auch zukünftig nicht mit meiner Familie wehr und hilflos in eine Ecke verkriechen wenn bei mir eingebrochen wird und beten das irgendwann die Polizei kommt.

Moin,
Notwehr ist und bleibt erlaubt, allerdings darfst du die geladene Waffe nicht dafür neben dem Bett liegen haben.
Wenn die Hunde dich wecken, und du feststellst, dass ein Einbrecher um Haus ist, kannst du die Waffe aus dem Waffenschrank holen.
Ob das was richtige ist, muss aber jeder selbst wissen.
 
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Mal ganz im Ernst:

Ganz sicher ist es keine gute Idee, eine Waffe schussbereit zu machen, wenn Ihr nicht schießen wollt ! (GesunderMenschenVerstand, nicht WaffG)

Das dürft Ihr aber nur zu dem vom Bedürfnis erfassten Zweck. Egal ob dieser eng oder weiter ausgelegt wird. (WaffG, UVV).

Damit ist eigentlich alles gesagt.



Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand dass Gesetz unbedingt weit auslegen wollte. Wir sind hier aber nicht im Seminar, wo man vielleicht auch mal hemmungslos Mindermeinungen vorbringen und theoretisch fachsimpeln kann. Im echten Leben hat so eine theoretische Fachsimpelei leicht Auswirkungen für alle.

unkorrekt.

Selbstschutz ist kein vom Bedürfnis des Jägers umfasster Zweck. Dennoch darf ich mich Fall der Selbstverteidigung die Waffe laden und nutzen.

und nochmals.

warum definiert der Gesetzgeber, dass man zu Hause keinen Waffenschein braucht. Diesen wiederum braucht man für das führen einer Waffe. Im Umkehrschluss darf ich die Waffe zu Hause ohne WS führen, auch wenn es zu Hause rechtlich kein Führen ist. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er für das Führen nicht den eigen befriedeten Besitz ausnehmen müssen, sonder einfach sagen können, dass zuhause das ungeladene Führen zulässig ist, zumal man die Waffe ja zuhause reinigen, verpacken usw muss
Mal ganz im Ernst:

Ganz sicher ist es keine gute Idee, eine Waffe schussbereit zu machen, wenn Ihr nicht schießen wollt ! (GesunderMenschenVerstand, nicht WaffG)

Das dürft Ihr aber nur zu dem vom Bedürfnis erfassten Zweck. Egal ob dieser eng oder weiter ausgelegt wird. (WaffG, UVV).

Damit ist eigentlich alles gesagt.



Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand dass Gesetz unbedingt weit auslegen wollte. Wir sind hier aber nicht im Seminar, wo man vielleicht auch mal hemmungslos Mindermeinungen vorbringen und theoretisch fachsimpeln kann. Im echten Leben hat so eine theoretische Fachsimpelei leicht Auswirkungen für alle.

unkorrekt.

Selbstschutz ist kein vom Bedürfnis des Jägers umfasster Zweck. Dennoch darf ich mich Fall der Selbstverteidigung die Waffe laden und nutzen.

und nochmals.

warum definiert der Gesetzgeber, dass man zu Hause keinen Waffenschein braucht. Diesen wiederum braucht man für das führen einer Waffe. Im Umkehrschluss darf ich die Waffe zu Hause ohne WS führen, auch wenn es zu Hause rechtlich kein Führen ist. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, hätte er für das Führen nicht den eigen befriedeten Besitz ausnehmen müssen, sonder einfach sagen können, dass zuhause das ungeladene Führen zulässig ist, zumal man die Waffe ja zuhause reinigen, verpacken usw muss. Somit wäre es anders ja auch gar nicht möglich
 
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Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand das Gesetz unbedingt weit auslegen wollte.

Wo hat sich das gezeigt? Ist anscheinend komplett an mir vorbeigegangen neben den Verschärfungen durch Terroranschläge mit Kriegswaffen und Amokläufe mit illegalen oder unrechtmäßig angeeigneten Waffen.
 

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