Ich wurde so ausgebildet (Jagdkurs), dass nur ein hantieren mit der ungeladenen Waffe zu Hause erlaubt ist. Und auf dem Schiesstand bekommt man i.d.R. einen dicken Rüffel, bzw. Platzverweis,grundsätzlich ja, doch geht es hier um eine wichtige Frage, welche jeden Legalwaffenbesitzer betrifft. Wie hier bereits von einigen geschrieben, wird es in den Sachkundeprüfungen (zumindest teilweise) so unterrichtet, dass geladen am Mann zuhause zulässig ist.
Somit sollte es für jeden relevant sein nun genau zu klären, ob es zulässig ist oder nicht.
Die 90 TS gab es aber sicher nicht für die geladene Waffe per se, sondern für den "unsachgemäßen" Umgang, der sich in einer ungewollten Schussabgabe manifestierte. Ein schlechtes Beispiel!https://www.karlsruhe-insider.de/ne...e-eigene-tochter-strafe-90-tagessaetze-32349/
"Der Jäger hätte die Bockbüchsflinte nach den Vorschriften des Waffengesetzes nicht in geladenem Zustand in der Wohnung haben dürfen. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander im Waffenschrank aufbewahrt werden. Geladen werden darf erst bei Beginn
der Jagd."
Da wird noch niemand wegen verknackt worden sein und, es dürfte egal sein ob LW oder KW.Man könnte doch die Diskussion ganz einfach beenden, in dem man ein Aktenzeichen eines diesbezüglichen Urteils zum häuslichen Führen einer Kurzwaffe benennt.
Es geht hier um "getrennt voneinander"....
Da lobe ich mir die Bundeswehr, da gibt es die drei Zustände "entladen", "teilgeladen" und "fertiggeladen" (schussbereit). Im Zivilen deckt der Begriff "geladen" ja die beiden Zustände "(ggfs. Magazin in der Waffe), Patronenlager frei (unterladen)" und "(ggfs. Magazin in der Waffe); Patrone im Patronenlager, feuerbereit, ggfs. gesichert" ab. Und da beginnen die Unschärfen, wenn jemand meint, man dürfe mit "geladener Waffe" dies das oder jenes tun oder eben nicht.Jupp...Du verwechselst das gerade mit den rechtlichen Begriffen "geladen" und "unterladen".
"Getrennt voneinander" ist rechtlich die Begrifflichkeit der Überkreuzlagerung von Munition (LW Muni im oberen abschließbaren Fach der KW und KW-Muni bei LW im goßen Schrank) bzw. bei 0/1 "darf gemeinsam aufbewahrt werden" (LW/KW+ Muni = mischen is possible)
Du solltest Dir mal ernsthafte Gedanken zur passiven Einbruchsicherheit deiner Behausung machen, ich berate Dich gerne.Das Stimmt aus eigener Erfahrung so nicht ganz!!
Ich habe letztes Jahr 2 Einbrecher in meiner Garage erwischt und in die Flucht geschlagen mit meiner geladenen schussbereiten KW und das auch so zu Protokoll gegeben als die Polizei 20min. nach dem Anruf meiner Frau eintraf.
Anmerkung der Polizeibeamtin `die haben sie doch wohl legal ODER` was ich bejahte zur Kontrolle wurden meine Personalien über Funk abgefragt.
Das war es aber auch. Die Beamtin war nicht begeistert da machte Sie auch keinen hehl draus. Auf meine Einwendung ob ich beim nächsten mal 20nim. zuschauen soll wie ich bestohlen werden sagte Sie nix das war der 3 Einbruch bei mir. 1x wurde ich bestohlen die anderen beiden male wurde ich von den Hunden leise geweckt und konnte die Burschen vertreiben.
Ich werde mich jedenfalls auch zukünftig nicht mit meiner Familie wehr und hilflos in eine Ecke verkriechen wenn bei mir eingebrochen wird und beten das irgendwann die Polizei kommt.
Das Stimmt aus eigener Erfahrung so nicht ganz!!
Ich habe letztes Jahr 2 Einbrecher in meiner Garage erwischt und in die Flucht geschlagen mit meiner geladenen schussbereiten KW und das auch so zu Protokoll gegeben als die Polizei 20min. nach dem Anruf meiner Frau eintraf.
Anmerkung der Polizeibeamtin `die haben sie doch wohl legal ODER` was ich bejahte zur Kontrolle wurden meine Personalien über Funk abgefragt.
Das war es aber auch. Die Beamtin war nicht begeistert da machte Sie auch keinen hehl draus. Auf meine Einwendung ob ich beim nächsten mal 20nim. zuschauen soll wie ich bestohlen werden sagte Sie nix das war der 3 Einbruch bei mir. 1x wurde ich bestohlen die anderen beiden male wurde ich von den Hunden leise geweckt und konnte die Burschen vertreiben.
Ich werde mich jedenfalls auch zukünftig nicht mit meiner Familie wehr und hilflos in eine Ecke verkriechen wenn bei mir eingebrochen wird und beten das irgendwann die Polizei kommt.
Mal ganz im Ernst:
Ganz sicher ist es keine gute Idee, eine Waffe schussbereit zu machen, wenn Ihr nicht schießen wollt ! (GesunderMenschenVerstand, nicht WaffG)
Das dürft Ihr aber nur zu dem vom Bedürfnis erfassten Zweck. Egal ob dieser eng oder weiter ausgelegt wird. (WaffG, UVV).
Damit ist eigentlich alles gesagt.
Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand dass Gesetz unbedingt weit auslegen wollte. Wir sind hier aber nicht im Seminar, wo man vielleicht auch mal hemmungslos Mindermeinungen vorbringen und theoretisch fachsimpeln kann. Im echten Leben hat so eine theoretische Fachsimpelei leicht Auswirkungen für alle.
Mal ganz im Ernst:
Ganz sicher ist es keine gute Idee, eine Waffe schussbereit zu machen, wenn Ihr nicht schießen wollt ! (GesunderMenschenVerstand, nicht WaffG)
Das dürft Ihr aber nur zu dem vom Bedürfnis erfassten Zweck. Egal ob dieser eng oder weiter ausgelegt wird. (WaffG, UVV).
Damit ist eigentlich alles gesagt.
Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand dass Gesetz unbedingt weit auslegen wollte. Wir sind hier aber nicht im Seminar, wo man vielleicht auch mal hemmungslos Mindermeinungen vorbringen und theoretisch fachsimpeln kann. Im echten Leben hat so eine theoretische Fachsimpelei leicht Auswirkungen für alle.
Wenn sich aber eines gezeigt hat, dann dass die letzten Verschärfungen immer daher kamen, dass jemand das Gesetz unbedingt weit auslegen wollte.