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Zunächst einmal schrieb ich etwas von Rechtfertigung.>III. Ergebnis
>1. Zu Hause und unterwegs ist die Waffe entladen, außer bei Notwehr und Notstand.
Komisch, also doch nicht "stets ungeladen"?!
Und dann hakt es da ein wenig.
Du kommst selbst drauf, oder?
Notwehr ist die Rechtfertigung e v e n t u e l l.
Notwehr hat man nicht planerisch im Vorfeld, sondern liegt g e g e n w ä r t i g vor?
Ich zitiere mal aus einem einschlägigen Urteil: "Das Vorhalten einer geladenen Waffe zum Zwecke der Notwehr..." ist, na was wohl?
Ist dir aber doch eigentlich selbst klar
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