Waffe im eigenen befriedeten Besitztum "stets ungeladen"?

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Mir fehlt da die Phantasie. Was soll da dumm laufen?

Sofern es wirklich nicht zulässig ist, dass man mit der geholsterten und geladenen Kanone auf dem dem eigenen befriedeten Besitztum unterwegs sein darf, dann läuft es eben dumm, wenn es jemand macht und dabei erwischt oder angetroffen wird ...

wie die einzelnen Szenarien aussehen können, kannst Du Dir selbst denken ....
 
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Du erkennst aber schon den Unterschied?
Du kennts die Notwehrkriterien?
Du weisst was ein Rechtfertigungsgrund ist?

Und dass all dies eben die Regel gerade deswegen nicht widerlegt?

aber klar kenne ich diese Regeln ... und?

wenn ich Einbrecher im Haus höre, dann ist das ein rechtswidriger, gegenwärtiger Angriff, dem ich mit angemessenen Mitteln erwähren darf.

ich darf auch für meine Eigentum verteidigen, auch wenn ich selbst nicht körperlich gefährdet bin, dann auch der Diebstahl ein rechtwidriger Angriff ist. damit sage ich nun nicht, dass ich auf den Einbrecher einfach schießen darf, nur weil er gerade meinen Fernseher rausträgt, aber dass auch meine Waffe dafür laden und "führen" darf, um dem Einbrecher "Beine zu machen" ...
 
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Doch. Es gibt eine umfangreiche Sammlung. Darunter auch einige illustre Jägerlein.

dann nicht nur damit "blubbern", sondern faktisch genau passende Urteile hier posten!

und nun bitte nicht Urteile, bei denen mit der geladenen Waffe zuhause etwas passiert ist, sondern rein Urteile, wo ein legaler Waffenbesitzer wegen der geladenen und am Mann geführten Waffe auf seinem eigene befriedeten Grund und Boden dafür belangt wurde (ohne die Waffe missbräuchlich gegen jemand gerichtet zu haben, sondern einfach damit im Haus, der Wohnung oder seinem befriedeten Besitztum rumspaziert ist).
 
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Okay, mein spaßiger Kommentar zur UVV bei Sportschützen war das eine - aber jetzt kommt’s: ein Waffenschein ermächtigt auch nur zum Führen, ergo nicht zum geladen daheim rumtragen o_O
Verliert also ein Gefährdeter mit Waffenschein nach einer erfolgreichen waffenhaltigen Erwehrung gegen eine Bedrohung zu Hause also seine Zuverlässigkeit :unsure:
 
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Okay, mein spaßiger Kommentar zur UVV bei Sportschützen war das eine - aber jetzt kommt’s: ein Waffenschein ermächtigt auch nur zum Führen, ergo nicht zum geladen daheim rumtragen o_O
Verliert also ein Gefährdeter mit Waffenschein nach einer erfolgreichen waffenhaltigen Erwehrung gegen eine Bedrohung zu Hause also seine Zuverlässigkeit :unsure:

das ist differenzierter zu sehen.

1. kommt es darauf an, wofür jemand seinen Waffenschein bekommen hat (Beruf, Selbstschutz u.s.w.)

2. kommt es beim Berufs-Waffenscheininhaber darauf an, was seine Dienstvorschrift besagt. wenn darin steht, das der Dienst mit dem Verlassen des Privatwohnung beginnt, dann wird wohl niemand davon ausgehen, dass er dann die Waffe erst vorm Haus lädt.

3. ist es kein Problem, dass ein Berufs-Waffenscheininhaber die Genehmigung hat, die Dienstwaffe zu Hause auszubewahren. dies auch mit dem Hintergrund, dass er ja direkt von zu Hause in den "Einsatz" gerufen wirde.

Gelten für den Waffenscheininhaber die Regeln identisch, wie für den SPortschütze/Jäger zu Hause ... das "Führen" zu Hause bedarf keines Waffenscheins

P.S. die Punkte 2. und 3 weiß ich sicher, da ich selbst Waffenscheininhaber war und auch vom Amt die Genehmigung die Dienstawaffe zu Hause zu haben, so dass ich als Einsatzleitung jederzeit einsatzfähig war.
 
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...
Gelten für den Waffenscheininhaber die Regeln identisch, wie für den SPortschütze/Jäger zu Hause ... das "Führen" zu Hause bedarf keines Waffenscheins
...
Darum geht’s doch eben.
Und was jetz zum Schluss, auch von Mantelträger, aufkam, stützt meine These (die ich zwecks Real Life bisher nicht nicht darlegen konnte 😏) - es ist erlaubt, solange nichts „schief geht“.
Es gab auch mal Aufbewahrungsvorschriften à la „gegen Abhandenkommen zu sichern“ - ob die eigenen Maßnahmen dazu reichen konnte man auch erst hinterher sagen, es gab schlicht keine Kommentierung oder Definition...
 
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Ich geb's zu, ich hab Kopfweh. Mein Tip: Geht einfach zum Anwalt eures Vertrauens, zahlt ihm die 300€ die der Kollege für die Erstberatung nimmt und lasst euch die Sache erklären. Wenn ihr dem nicht glaubt, nehmt die nächsten 300 in die Hand und wiederholt das Spiel. Bis ihr zufrieden oder pleite seid.

Wahr ist: Es ist erlaubt daheim die Waffe spazieren zu tragen und das ist kein führen, sondern einfacher Umgang der dem legalen Besitzer gestattet wird (weil er sonst die Waffe nie erlaubt führen könnte, weil sie nicht aus dem Schrank dürfte).

Wahr ist auch: Wenn ein IQ-Flüchtling sich darauf beruft, nachdem ihm die Nachbarn die Rennleitung vorbei geschickt haben (die kommen regelmäßig als SEK) wird das den Richter nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen interessieren. In geschätzten >98% der Fälle wird der Richter überzeugt sein, dass jemand der mit geholsterter 9mm daheim rumläuft die erforderliche Zuverlässigkeit vermissen lässt. Einfach nur aufgrund seines Verhaltens und unabhängig vom Ladezustand.

Und jetzt finde bitte einer den Richter, der das bei geladener Waffe entspannter sieht.

Wahr ist nämlich ausserdem noch: Ziel von Legislative und Jurisprudenz ist die Entwaffnung der Bürger und wer sich da auch nur die geringste Blösse gibt, muss drauf vertrauen nicht erwischt zu werden.

Und jetzt bin ich raus hier. Ist nämlich echt nur mit Schmerzen zu ertragen.
 
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Wahr ist auch: Wenn ein IQ-Flüchtling sich darauf beruft, nachdem ihm die Nachbarn die Rennleitung vorbei geschickt haben (die kommen regelmäßig als SEK) wird das den Richter nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen interessieren. In geschätzten >98% der Fälle wird der Richter überzeugt sein, dass jemand der mit geholsterter 9mm daheim rumläuft die erforderliche Zuverlässigkeit vermissen lässt. Einfach nur aufgrund seines Verhaltens und unabhängig vom Ladezustand.

und wird dann beim OVG aufgehoben, denn auf die Zuverlässigkeit abzustellen, wo es laut gesetzt kein "Führen" zuhause gibt, ist, wie wenn der Richter eigenen Gesetzte aufstellt.

wie weiter oben schon geschrieben ... bringt klare Urteile, in denen genau so ein Fall zur Unzuverlässigkeit geführt hat!
 
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und wird dann beim OVG aufgehoben, denn auf die Zuverlässigkeit abzustellen, wo es laut gesetzt kein "Führen" zuhause gibt, ist, wie wenn der Richter eigenen Gesetzte aufstellt.

wie weiter oben schon geschrieben ... bringt klare Urteile, in denen genau so ein Fall zur Unzuverlässigkeit geführt hat!
Es wird nicht aufgehoben und man wird selbstverständlich nicht wegen Führens verknakct. es gibt kein Führen daheim.
Das ist es gerade was klemmt.
Die Zuverlässigkeit nach 5WaffG ist weg. Nachhaltig. Durch alle Instanzen.
Herumlaufen wird auch schon nicht gern gesehen. Es muss in Zusammenhang mit etwas konkreten stehen.
Das sind Reinigung/Pflege oder Trockentraining z.B.

Wer nicht in der Lage ist, entsprechende Urteile selbst zu finden, muss seine Medienkompetenz hinterfragen.
Sie sind auch wiederholt bereits im Forum eingestellt worden. Auch die jagdpresse hat diese zahlreich präsentiert.
Den Lieferservice spiele ich nicht kostenfrei, nur weil der ein oder andere abwecihende Auffassungen hat -die nebenher auch keinerlei Belege beibringen. Einen Freispruch bitte einstellen oder was?
Ich muss niemandem zu seinem Glück zwingen.
Wer mitliest soll allerdings auch die Tatsachen zu Gesicht bekommen und kann sich selbst entscheiden.
Auch gern nach kleiner Netzrecherche zum Thema Zuverlässigkeit.
Anleitung zur Selbsthilfe
 
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Darum geht’s doch eben.
Und was jetz zum Schluss, auch von Mantelträger, aufkam, stützt meine These (die ich zwecks Real Life bisher nicht nicht darlegen konnte 😏) - es ist erlaubt, solange nichts „schief geht“.
Es gab auch mal Aufbewahrungsvorschriften à la „gegen Abhandenkommen zu sichern“ - ob die eigenen Maßnahmen dazu reichen konnte man auch erst hinterher sagen, es gab schlicht keine Kommentierung oder Definition...
Leider nein.
Der Waffenschein berechtigt natürlich nur zu den genannten Zwecken zum Führen. Die meisten Waffenscheine sind auf Firmen ausgestellt.
Wenige sind privat auf Grundlage einer Gefährdung. Da wird die Erlaubnis dann wohl was enthalten?
Es gibt übrigens auch waffenscheine, die einem explizit das Führen in einer bestimmten Örtlichkeit erlauben. Z.B dem Waffenhändler in seinem Geschäft ;) Nicht zu Hause. Nicht auf dem Weg usw.
Einem Waffenschein geht im persönlichen Bereich immer eine Gefährdungsanalyse durch das LKA oder auf Bundesebene durch das BKA voraus. Dort sidn dann die empfohlenen Maßnahmen aufgeführt. Danach wird der Schein ausgefüllt.
Aber auch anderes Thema.

Das ungeladen aufbewahrt werden muss, ist aber wenigstens unstrittig?
Das ein Zusammenhang bestehen könnte, erscheint abwegig?
Es ist doch selbstverständlich dass man nicht sorgfältig, nicht vorsichtig, leichtfertig mit waffen umgeht, wenn diese zu Hause geladen werden.
Es entspricht eben nicht den allgeimen Regeln der Sicherheit. Kein Kugelfang. Keine Jagdausübung. Kein Sport. Keinerlei Anlass einen potentiellen Gefährdungszustand herzustellen.
 
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Es wird nicht aufgehoben und man wird selbstverständlich nicht wegen Führens verknakct. es gibt kein Führen daheim.
Das ist es gerade was klemmt.
Die Zuverlässigkeit nach 5WaffG ist weg. Nachhaltig. Durch alle Instanzen.
Herumlaufen wird auch schon nicht gern gesehen. Es muss in Zusammenhang mit etwas konkreten stehen.
Das sind Reinigung/Pflege oder Trockentraining z.B.

Wer nicht in der Lage ist, entsprechende Urteile selbst zu finden, muss seine Medienkompetenz hinterfragen.
Sie sind auch wiederholt bereits im Forum eingestellt worden. Auch die jagdpresse hat diese zahlreich präsentiert.
Den Lieferservice spiele ich nicht kostenfrei, nur weil der ein oder andere abwecihende Auffassungen hat -die nebenher auch keinerlei Belege beibringen. Einen Freispruch bitte einstellen oder was?
Ich muss niemandem zu seinem Glück zwingen.
Wer mitliest soll allerdings auch die Tatsachen zu Gesicht bekommen und kann sich selbst entscheiden.
Auch gern nach kleiner Netzrecherche zum Thema Zuverlässigkeit.
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schwach, wenn zuerst auf Urteile verwiesen wird, doch dann nichts kommt!

eher solltest Du dann Dich hinterfragen, denn wenn ich zuerst etwas behaupte, doch dann nicht "liefere", dann ist das wie schon geschrieben "schwach"

zudem habe ich zwischenzeitlich bereits 2-3 STunden dazu im inet gesucht und absolut nichts Belastbares dazu gefunden ... nur ein paar Threads in anderen Foren zum selben Thema, welche sich auch im Kreis gedreht haben!
 
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Kanst du gerne so sehen.
Ich habe dazu aber schon umfangreich geliefert und bin auch nicht deine Mutti.
Du musst deine Fehler selbst begehen oder dich selbst bemühen, statt andere mit Aufwand zu belasten.
 
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Bei mir war der Anlass auszuprobieren ob ich mit dem neuen Matritzensatz alles richtig gemacht hatte. Waren zwar nur ein paar wenige mumpeln und auch nur rein und wieder raus, würde ich aber jederzeit so wieder machen.
Die Gefahr erwischt zu werden ist auch gering.
Würdest du dein Vorgehen als 100% sicher bezeichnen?
 
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Nein. Ich sitze grade auf dem Sofa. Soll ich aufstehen oder habe ich zu viel Angst auf dem glatten Parket auszurutschen?
 

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