Die Meldung über den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe hat neben der Art der Waffe auch deren Seriennummer/Waffennummer zu enthalten.
Wenn man eine Waffe bei einem Händler bestellt und Vorauszahlung tätigt, müsste man ja innerhalb 2 Wochen nach Bezahlung an die UJB melden. Aber was soll man da melden ohne Waffennummer?
Dann meldet sich der Händler und gibt eine Lieferzeit von 6 Monaten an. Ist der Käufer dann 6 Monate lang Erwerber der Waffe? Welcher Waffe denn? Mit welcher Waffennummer?
Also, erwerben heisst, die tatsächliche Gewalt über die Sache ausüben. Und dazu reicht es auch aus, wenn man eine Schusswaffe entsprechend lange ausleiht, ohne sie zu kaufen. Kaufdatum, also Zeitpunkt des Abschließens eines Kaufvertrages ist nicht zwangswiese Datum des Erwerbs. Dies gilt auch für ein Zahldatum. Die Waffe könnte auch geschenkt oder geerbt sein.