Waffe ersteigert, wann muss sie in die WBK eingetragen werden

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So isses.
Man muss miteinander reden, das unterscheidet uns ja vom Tier. Wichtig ist das gleiche Datum im Papier des jeweilig anderen.
Trifft die Waffe bei mir ein vereinbare ich diesen Tag als Verkauf und Ankauf und melde das innerhalb der darauf folgenden 13 Tage der Behörde. Keine Probleme, wenn man sie sich nicht selber macht.

Bitte keinen Unsinn verbreiten.
 
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Hallo Solms,

wenn der TS es nun einmal nicht weiß........ ;-)und es war schon der 6. Post nach der Prophezeiung. :roll:
 
A

anonym

Guest
Hallo liebes Forum,

ich hab am 2.5. meine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und am 3.5. bei Egon eine Waffe ersteigert. Das Problem ist, die Waffe wird mir erst am 16.5. geliefert.
Meine Frage ist nun, ab wann gilt die 2 Wochen Frist zum Eintragen in die WBK. Ab Kaufdatum, was ja der 3.5. wäre oder ab dem Lieferdatum. Denn die Waffennummer und Rechnung usw. bekomme ich ja erst, wenn die Waffe bei mir ist. Gilt die Frist aber ab Kaufdatum, dann wirds sehr eng mit dem fristgerechte Eintragen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Also hat Dir der Verkäufer die Knarre aufgrund einer bestandenen Jägerprüfung verkauft / zugeschickt ? Seit wann hast Du denn den Jagdschein physisch in der Hand gehabt ?
 
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Jetzt mal so ganz nebenbei gefragt:

Ist noch keiner auf die Idee gekommen, der Fragesteller könnte sich eine Kurzwaffe gekauft haben?
(So, um es so richtig maximal zu dramatisieren... von Langwaffe war nie die Rede. Ausserdem ist das durchaus möglich, bei mir war es so, dass ich zu Beginn Zugriff auf Langwaffen hatte, und ich daher als erstes keine Langwaffe brauchte).
 
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Jetzt mal so ganz nebenbei gefragt:

Ist noch keiner auf die Idee gekommen, der Fragesteller könnte sich eine Kurzwaffe gekauft haben?
(So, um es so richtig maximal zu dramatisieren... von Langwaffe war nie die Rede. Ausserdem ist das durchaus möglich, bei mir war es so, dass ich zu Beginn Zugriff auf Langwaffen hatte, und ich daher als erstes keine Langwaffe brauchte).

Bei Kurz- oder Langwaffe gibt es in der Sache keinen Unterschied, außer dem notwendigen Voreintrag bei der Kurzwaffe.
 
A

anonym

Guest
Ist noch keiner auf die Idee gekommen, der Fragesteller könnte sich eine Kurzwaffe gekauft haben?
(So, um es so richtig maximal zu dramatisieren... von Langwaffe war nie die Rede.
Vielleicht ist ja auch ein rosa Schaft dran, wer weiß?:roll:


Ich mein ja nur, wenn wir schon maximal dramatisieren..
 
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Vielleicht ist ja auch ein rosa Schaft dran, wer weiß?:roll:


Ich mein ja nur, wenn wir schon maximal dramatisieren..

Mein Gutester, da ist doch noch Luft nach oben!

R8 mit Bull Barrel, alles mit Cerakote in Prison Pink beschichtet, gebettet in einem Pink Camo Schaft. Als Glas gibt es ein IOR mit 24er Vergrößerung auf einer nachgerüsteten Weaverschiene, dazu ein DJ-Glas von Sutter. Das ganze hat ein BüMa montiert. Und verschossen werden handgeladene Lutz Möller Geschosse in 9,3x62.
 
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Ja genau, der Voreintrag heisst so weil er *vor* dem Erwerb durchgeführt werden muss!

Erwerb KW ohne Voreintrag -> Verstoß gegen das Waffengesetz -> Zuverlässigkeit weg -> Neues Hobby suchen.

Mit rosa Puscheln hat das rein gar nichts zu schaffen, es ist eher eine ziemlich böse Sache für die Beteiligten, vor allem weil es strikter als bei Langwaffen ist. An der "Maximalen Dramatisierung" halte ich daher fest.
 
G

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Guest
Die Meldung über den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe hat neben der Art der Waffe auch deren Seriennummer/Waffennummer zu enthalten.
Wenn man eine Waffe bei einem Händler bestellt und Vorauszahlung tätigt, müsste man ja innerhalb 2 Wochen nach Bezahlung an die UJB melden. Aber was soll man da melden ohne Waffennummer?
Dann meldet sich der Händler und gibt eine Lieferzeit von 6 Monaten an. Ist der Käufer dann 6 Monate lang Erwerber der Waffe? Welcher Waffe denn? Mit welcher Waffennummer?
Also, erwerben heisst, die tatsächliche Gewalt über die Sache ausüben. Und dazu reicht es auch aus, wenn man eine Schusswaffe entsprechend lange ausleiht, ohne sie zu kaufen. Kaufdatum, also Zeitpunkt des Abschließens eines Kaufvertrages ist nicht zwangswiese Datum des Erwerbs. Dies gilt auch für ein Zahldatum. Die Waffe könnte auch geschenkt oder geerbt sein.
 
A

anonym

Guest
....
Trifft die Waffe bei mir ein vereinbare ich diesen Tag als Verkauf und Ankauf und melde das innerhalb der darauf folgenden 13 Tage der Behörde. .....
Das ist aber wirklich überflüssig.
Ich hab mir schon 2x Waffen schicken lassen. Der Verkäufer hat 2 Wochen Zeit sie bei sich austragen zu lassen und ich 2 Wochen zum Eintragen.
Er sobald er nicht mehr den Zugriff auf die Waffe hat, kann er austragen. Also noch am Tag des Versands, wenn er will. Muss er aber ned. Und ich bekomme die Waffe ja eh erst einen Tag später, kann sie demzufolge überhaupt nicht mit dem gleichen Datum wie der Händler eintragen lassen.
Könnte sogar sein, dass sich der Gesetzgeber mal ausnahmsweise was dabei gedacht hat. Und immerhin informieren sich die Behörden auch gegenseitig, dass da in Bälde was kommen muss, bzw. ein Austrag erfolgen wird.
 
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Die Meldung über den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe hat neben der Art der Waffe auch deren Seriennummer/Waffennummer zu enthalten.
Wenn man eine Waffe bei einem Händler bestellt und Vorauszahlung tätigt, müsste man ja innerhalb 2 Wochen nach Bezahlung an die UJB melden. Aber was soll man da melden ohne Waffennummer?
Dann meldet sich der Händler und gibt eine Lieferzeit von 6 Monaten an. Ist der Käufer dann 6 Monate lang Erwerber der Waffe? Welcher Waffe denn? Mit welcher Waffennummer?
Also, erwerben heisst, die tatsächliche Gewalt über die Sache ausüben. Und dazu reicht es auch aus, wenn man eine Schusswaffe entsprechend lange ausleiht, ohne sie zu kaufen. Kaufdatum, also Zeitpunkt des Abschließens eines Kaufvertrages ist nicht zwangswiese Datum des Erwerbs. Dies gilt auch für ein Zahldatum. Die Waffe könnte auch geschenkt oder geerbt sein.


Mein Gott, ist das ein wirres posting!

Liest Du eigentlich selbst was Du schreibst? Wenn es so wäre, könntest Du Die die sich widersprechenden Teile einfach weglassen! Der hervorgehobene Satz ist der einzig Entscheidende!
 
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A

anonym

Guest

Das kann ja alles sein.
Ist auch nicht falsch.
Ich kaufe die Waffe z. B. am 01.04.2014 und das steht in meiner Kaufanzeige. Der Verkäufer trägt den 01.04.2014 als Verkauf ein.
Verkauf, Kauf, Übernahme der tatsächlichen Gewalt. Keine Fragen wo die Waffe dazwischen war, wie sie tranportiert wurde und von wem. Kommt die Waffe auf dem Transport abhanden ist das nicht möglich. Da habe ich ja auch nie die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt. Das mache ich seit fast 30 Jahren so. Ist nie beanstandet worden.
Bei egun ist das vielleicht anders.
Ich würde den Tag eintragen an dem ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlange.
Die andere Sache ist das ich Bohrmaschinen, Frauen und Waffen nicht aus dem Katalog kaufe. Alles gebrauchte Ware deren Zustand ungewiss ist. Da muss ich mir nicht sagen lassen das ich rechtlichen Unsinn schreibe.
 
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Ja genau, der Voreintrag heisst so weil er *vor* dem Erwerb durchgeführt werden muss!

Erwerb KW ohne Voreintrag -> Verstoß gegen das Waffengesetz -> Zuverlässigkeit weg -> Neues Hobby suchen.

Mit rosa Puscheln hat das rein gar nichts zu schaffen, es ist eher eine ziemlich böse Sache für die Beteiligten, vor allem weil es strikter als bei Langwaffen ist. An der "Maximalen Dramatisierung" halte ich daher fest.

Mal ganz praktisch: Wie bitte soll das gehen? Der Händler oder Überlasser, der Dir ohne Voreintrag eine Waffe aushändigt, ist seine Handelslizenz los bzw. dessen Zuverlässigkeit geht flöten!

Das wissen Leute, die einigermaßen Plan haben; deshalb lassen sie es! Also graue Theorie!

Deine "maximale Dramatisierung" ist also ein dramatisch aufgebauschtes theoretisches Szenario, das in der Praxis nicht vorkommt. ;-)
 
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Das ist aber wirklich überflüssig.
Ich hab mir schon 2x Waffen schicken lassen. Der Verkäufer hat 2 Wochen Zeit sie bei sich austragen zu lassen und ich 2 Wochen zum Eintragen.
Er sobald er nicht mehr den Zugriff auf die Waffe hat, kann er austragen. Also noch am Tag des Versands, wenn er will. Muss er aber ned. Und ich bekomme die Waffe ja eh erst einen Tag später, kann sie demzufolge überhaupt nicht mit dem gleichen Datum wie der Händler eintragen lassen.
Könnte sogar sein, dass sich der Gesetzgeber mal ausnahmsweise was dabei gedacht hat. Und immerhin informieren sich die Behörden auch gegenseitig, dass da in Bälde was kommen muss, bzw. ein Austrag erfolgen wird.

Ich sehe das genauso. Wenn der tatsächliche Zugriff auf die Waffe entscheidend ist (ich hatte diese Frage schon einmal bei meiner zuständigen Behörde gestellt und diese Antwort erhalten), zählt beim Kauf der Tag der Entgegennahme. Theoretisch müsste der Versender auch den Tag als Übergabedatum angeben an dem die Waffe seinen Zugriffsbereich verlässt (nach meinem Verständnis).

Für den Gesetzgeber dürfte entscheidend sein zu wissen, wo sich die Waffe wann befindet und nicht wer wann das Eigentum an der Waffe erworben hat. Ich würde mich als Käufer nicht darauf einlassen, eine Waffe auf meinen Namen eintragen zu lassen, auf die ich noch gar keinen Zugriff habe. Angenommen der vorherige Besitzer begeht in der Zwischenzeit eine Straftat damit oder die Waffe geht beim Transport verloren.......Kommt ja sicherlich selten vor, aber erklären müssen möchte ich das dann nicht.

Bezüglich der Eintragung der Waffe bei der Behörde muss man sicherlich zwischen Kauf und Verkauf zwischen Privat und Privat sowie zwischen Privat und Gewerblich oder aber Gewerblich und Gewerblich unterscheiden. Die privaten melden bei der zuständigen Behörde und die Angaben fließen in ein zentrales Register. Der Waffenhändler trägt die Waffe in seinen Büchern ein und aus. Er meldet nicht an die Behörde (meines Wissens). Stattdessen werden seine Bücher von den Behörden regelmäßig geprüft. Ich bin mir daher nicht sicher, ob es zunächst überhaupt auffallen würde, wenn ein gewerblicher Verkäufer und ein privater Käufer eine Waffe mit stark abweichenden Datum ein- und austragen würden.
 
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