Discovery schrieb:
Vérgangene Woche war DJ im Nationalpark neben Schwarzwild, wurde erstmalig ohne Abschußplan der UJB Rotwild bejagt, und es wurde explizit männl. Rehwild trotz Schonzeit freigegeben, lag dann auch auf der Strecke...
Als einziges Bundesland trotz explodierender Sauenbestände Überlaufer nicht ganzjährig freizugeben, verdanknt die NRW-Jägerschaft der Beratung der gleichen Gilde... Übrigens auch gerne die Anzeigen wenn falsche Stücke in der Sammelstelle hängen...
Nur drei Tage später die Reaktion der Abteilung Propaganda:
"Im Kermeter haben die Rehböcke ihre eigene Schonzeit
Nordeifel. Während in den Eifeler Jagdrevieren mit dem Beginn der Schonzeit in NRW ab 15. Oktober für Rehböcke weitgehend Ruhe eingekehrt ist, haben die Jäger in Teilen des Nationalparks Eifel soeben erst ihre Aktivitäten aufgenommen.
Die Obere Jagdbehörde hat dem Nationalparkforstamt auf Antrag gestattet, bis zum 15. Dezember auf Rehböcke zu schießen. Diese Ausnahmeregelung für Böcke gilt nicht für die gesamte Nationalparkfläche sondern nur für den Bereich Kermeter.
Bei der Kreisjägerschaft, die stets ein waches Auge auf die Aktivitäten im Nationalpark Eifel wirft, ist die Ausnahmeregelung auf wenig Verständnis gestoßen. Kreisjagdberater Karl-Heinz Kuckelkorn (Lammersdorf) spricht von einem «Unding», wenn ausgerechnet der Nationalpark Eifel, wo eigentlich die Jagd vollkommen ausgeschlossen sein sollte, die Sonderregelung beantrage. «Die Rehböcke bekommen jetzt zwei Monate länger Dampf», schimpft Kuckelkorn. «Ein Jäger außerhalb des Nationalparks würde niemals wagen, über die Schonzeit hinaus einen solchen Antrag zu stellen.»
Gerhard Ahnert, beim Nationalpark Eifel Fachgebietsleiter für Waldentwicklung und Wildtiermanagment, betont, dass sich die Sonderregelung lediglich auf den Teilbereich Kermeter erstrecke, wo es «keine jagdlichen Nachbarn» gebe. Hier werde nicht zwei Monate länger geschossen, sondern insgesamt nur zwei Monate, relativiert Ahnert die Vorwürfe. Im Kermeter werde demnach 10 Monate überhaupt nicht gejagt, auch nicht während der Setz- und Paarungszeit. Ahnert: «Die Ausnahmegenehmigung ist der Preis für 10 Monate Ruhe im Revier.»
Ohne Jagd geht es nicht
Auch Ahnert weiß, dass es der Idealfall für einen Nationalpark wäre, wenn überhaupt keine Jagd stattfinden würde, aber die Praxis auch in anderen Schutzgebieten zeige, dass dies nicht funktioniere.
Nicht nur, dass Ahnert die Jagdzeit auf Rehböcke zwischen 15. Oktober und 15. Dezember für «biologisch sinnvoll» hält; sie sei auch in anderen Gebieten, z.B. in Belgien, durchaus üblich. Die Länder könnten Ausnahmen erteilen, und mit entsprechender Begründung könne jeder Jagdberechtigte eine Ausnahmeregelung erwirken. Für das Jahr 2009, das steht für Gerhard Ahnert jetzt schon fest, werde man die jetzt praktizierte Sonderregelung auch erneut beantragen."
Quelle:
http://www.az-web.de/sixcms/detail.php? ... 6#nachoben
Kommentar:
Natürlich kann es jeder Jäger beantragen ( genauso wie die ganzjährige Überlauferbejagung in NRW ) die Frage ist aber, ob es der Privatjäger auch durch die Unfehlbaren befürwortet bekommt...:wink: