Vortrag "Jagd im Nationalpark Eifel" am 29.06.

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solo schrieb:
Wandergruppen von 40+ Personen sind auch organisiert und müssen nicht jedem Waldbesitzer angezeigt werden. :roll: Und du schreibst es doch selber: "...zum Zwecke der Umweltbildung". :lol:

Selbstverständlich ist eine forstliche Exkursion mit 30-40 Pappnasen keine geringe Zahl und in wie weit das Suchen von Schäl-/Verbissschäden im Privatbusch eine "Umweltbildung" ist, wäre für mich auch faglich (das können die Herren schließlich auch im Bereich des NP durchführen). Wenn die Aktion die im benachbarten Privat-Busch stattfindet, so darf man das durchaus (mehr oder weniger heftig) kritisieren. Vor allem wenn sie vorher dem Waldbesitzer nicht angezeigt wurde. Und auch in NRW hat eine NP-Verwaltung keinen hoheitlichen Auftrag außerhalb ihres eigenen Geländes - und deswegen hat sie sich aus fremden Beständen einfach raus zu halten!Der Staatsforst ist schließlich nicht sakrosankt!
Meint
Ips typ.
 
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Im Osten unserer Republik sind wir da schon weiter. Da wurde am anfang mal bei solchen sachen von verschiedenen privatforsten ordentlich hingelangt (auch übrigens vom (z.T. betreuenden) staatsforst forciert! ), seitdem wird für alles und jedes angerufen wie sich das gehört. Die erlaubnis wurde auch noch nie verweigert. so bleiben alle gute freunde... :wink:

Solche aktionen könnten durchaus mit Anzeige enden. zu recht...
 
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Discovery schrieb:
Darum ging es: ...
Hoppla, da war ich nicht ganz im Bilde. Vielen Dank für den Hinweis! :wink:

Nee, also eine solche Veranstaltung sehe ich nicht unbedingt als genehmigungspflichtig. In den Erläuterungen zu den jeweiligen Wald- bzw. Forstgesetzen werden genehmigungspflichtige Veranstaltungen näher beschrieben.

Dem Waldbesitzer selbst muß man sowas gleich zweimal nicht anzeigen. Immerhin unterliegt sein Wald der Sozialbindung des Eigentums und ist grundsätzlich jedermann zu jeder Zeit zugänglich. Es sei denn, es wird gegen Betretensverbote in Kulturen etc. verstoßen.

VG
Astur :wink:
 
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Ich kenn jetzt das NRW Waldgesetz nicht. Im sächsischen ist das so:

§11 (4) ... bedürfen der besonderen erlaubnis des waldbesitzers... Das gilt auch für organisierte Veranstaltungen, insbesondere Querfeldeinläufe, Volkswanderungen und Wintersportveranstaltungen.

Daneben §11 (4) 3. Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten.

Abgesehen, dass die Sache zumindest nach sächsischem Recht eindeutig nicht zulässig war, gebietet es der Anstand zu fragen. Ich kenne auch wenige Förster (ob staatlich oder privat), welche dies nicht tun würden. Ganz schön dreist und provokativ wenn man die weiteren Umstände betrachtet...
 
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Astur schrieb:
Discovery schrieb:
Darum ging es: ...
Hoppla, da war ich nicht ganz im Bilde. Vielen Dank für den Hinweis! :wink:

Nee, also eine solche Veranstaltung sehe ich nicht unbedingt als genehmigungspflichtig. In den Erläuterungen zu den jeweiligen Wald- bzw. Forstgesetzen werden genehmigungspflichtige Veranstaltungen näher beschrieben.

Dem Waldbesitzer selbst muß man sowas gleich zweimal nicht anzeigen. Immerhin unterliegt sein Wald der Sozialbindung des Eigentums und ist grundsätzlich jedermann zu jeder Zeit zugänglich. Es sei denn, es wird gegen Betretensverbote in Kulturen etc. verstoßen.

VG
Astur :wink:

Wo ist denn aus Deiner Sicht der Unterschied bei ein organsierten Vera nstaltung zu sehen? Organisiert ist organisiert und demzufolge anzumelden!
auch wenns den Hüter des deutschen Waldes selbst betrifft, insbesondere wenn er hoheitlich nicht dort zuständig ist und die hoheitliche Verantwortlichkeit bei einem anderen Regionalforstamt liegt!

Im eigene Bereich wird mit gesteigerter sanktionsmöglichkeit jeder Besucher aus den Kernbereichen rausgehalten, und dann geht man zu Anfang der Jagdzeit mal beim Nachbarn quer?
 
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War das Gemeindewald oder gar Privatwald????

Der Eigentümer hätte gefragt werden müssen.

Mit dem selben Hinweis hat erst kürzlich ein EJB Besitzer die Organisatoren einer Exkursion auf die Hauptstrasse verwiesen, wenn Sie sich seinenWald anschauen wollten.
 
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Nach meinen Informationen wärs Privatwald.
Ich muß allerdings noch abklären ob die private Forstverwaltung informiert war.
Ich gehe allerdings davon aus das nein, denn mein privates FA gibt diese Informationen sofort an die Pächter weiter.
Und in dem Zussammenhang wäre es auch interessant zu erfahren ob diese
organisierte Veranstaltung auch bei dem zuständigen Regionalforstamt beantragt wurde...
 
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Discovery schrieb:
Nach meinen Informationen wärs Privatwald.
Ich muß allerdings noch abklären ob die private Forstverwaltung informiert war.
Tyyyyyypisch! Warum machst du Wellen, wenn du den Sachverhalt nur vom "hören-sagen" kennst?[quote:3ggvcqyc]Ich gehe allerdings davon aus das nein, denn mein privates FA gibt diese Informationen sofort an die Pächter weiter.
[/quote:3ggvcqyc]
Auch DEIN Privatforstamt kann gelegentlich Fehler machen. Ist nur zu menschlich. :roll:
 
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solo schrieb:
Discovery schrieb:
Nach meinen Informationen wärs Privatwald.
Ich muß allerdings noch abklären ob die private Forstverwaltung informiert war.
Tyyyyyypisch! Warum machst du Wellen, wenn du den Sachverhalt nur vom "hören-sagen" kennst?[quote:3qq6pp98]Ich gehe allerdings davon aus das nein, denn mein privates FA gibt diese Informationen sofort an die Pächter weiter.
Auch DEIN Privatforstamt kann gelegentlich Fehler machen. Ist nur zu menschlich. :roll:
[/quote:3qq6pp98]

Tja, man braucht nicht nur Hunde und ein Gewehr, lesen können hilft im Leben
ungemein weiter...

Was habe ich denn Deiner Meinung nach bisher geschrieben?

Das ich eine offizielle Anfrage über mein priv. FA machen werde?
Das ich neben der diesem Aspekt der Meinung bin das ein anständiger Nachbar nicht zu Beginn der Jagdzeit auf Rotwild mit 35 Leuten durch die Nachbarreviere tappt.
 
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Discovery schrieb:
Wo ist denn aus Deiner Sicht der Unterschied bei ein organsierten Vera nstaltung zu sehen? Organisiert ist organisiert und demzufolge anzumelden!
auch wenns den Hüter des deutschen Waldes selbst betrifft, insbesondere wenn er hoheitlich nicht dort zuständig ist und die hoheitliche Verantwortlichkeit bei einem anderen Regionalforstamt liegt!
Ich kenne die dortige Forstorganisation genauso wenig wie die Forstgesetze. Ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen. Die meisten Regelungen sind aber bundesweit ähnlich.

Hier ist eine Veranstaltung dann als organisiert zu sehen, wenn zum einen öffentlich dazu aufgerufen wird, es sich zum anderen um eine kommerzielle Veranstaltung handelt (zum Beispiel durch Erheben eines Startgeldes). Zweiteres wird wohl kaum der Fall sein. Namentlich „Waldausflüge locker zusammengesetzter Gruppen“ gelten hierzulande als „nicht organisiert“.

Wenn die Nationalparkverwaltung eine Exkursion in ihrem eigenen Gebiet veranstaltet, dann ist dafür sicherlich keine Genehmigung erforderlich, das wäre Unsinn. Wenn diese Gruppe dann einen Blick in einen angrenzenden Privatwald wirft, dann dürfte das meiner Meinung nach nicht genehmigungspflichtig sein, da es – abgesehen von den oben genannten Voraussetzungen – nur ein kleiner Exkursionspunkt ist.

Discovery schrieb:
Im eigene Bereich wird mit gesteigerter sanktionsmöglichkeit jeder Besucher aus den Kernbereichen rausgehalten, und dann geht man zu Anfang der Jagdzeit mal beim Nachbarn quer?
Das Betretensverbot in den Kernbereichen ist ein Punkt, das freie Betretensrecht außerhalb ein anderer. Wenn überhaupt, dann interessiert das den Waldbesitzer. Den Jäger geht das Betreten des Waldes einen feuchten Kehricht an, auch wenn viele meinen, mit Unterschreiben des Pachtvertrages erlangten sie die uneingeschränkte Hoheit über das Gebiet.

VG
Astur :wink:
 
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Lieber Astur,

so klar wie Du versucht den Begriff organisierte Veranstaltung darzustellen ist es keineswegs.

Kommerziell heißt Gewinnorientiert, ist es aber nicht wenn nach Deiner Darstellung ein sogennantes Startgeld werhoben würde um irgendwelche Kosten zu decken... das hat absolut nichts mit kommerziell zu tun!

Ob eine Veranstaltung organinisert ist oder nicht, ist sicher nicht von der Art der Veranstaltung oder vom Ursprung, oder vom Veranstalter selbst abhängig.
Und eine Einladung zu einer Exkursion/Vortag über Berwirtschaftung von Wildtieren, mit rd. 35 Personen, ist sicher kein "Waldausflug locker zusammengesetzter Gruppen"
Soviel dazu...

Interessanterweise lässt Du den Ansatz des anständigen Umganges mit dem Nachbarn gänzlich aussen vor...

Sieh mir nach das ich behaupte dass mir diese Sichtweise und diese Argmentationsschiene nach dem Motto:

" Regeln und Verbote gelten nur für Normalbürger, aber nicht für den landes- oder bundesbeamteten Förster, wir interpretieren uns das so das es passt"

auch in Deinem Post wieder erkenne.

Auch wenn der aus Fösters Feder typische Schlußsatz auf die Anmaßungen eines pivaten Jagdpächter und seiner Ansicht Herr über alles in seinem Revier zu sein, nicht neu ist, so zeigt es dennoch wieder einmal sehr deutlich
wie der Forst pauschal über diese Gruppe denkt.
Ich finde das sehr schlimm, denn der Forst nimmt erheblichen Einfluß auf die Zukunft der Jagd und dies sollte auch in den entsprechenden Interessenverbänden einmal durchdacht werden.

Mein Ansatz war eigentlich der des anständigen Umganges miteinander,
man informiert andere oder stellt Einvernehmen her, bevor man etwas macht was andere Interessen/Rechte tangiert.

Aber möglicherweise verstehe ich auch einfach nicht, das dies nur den Normalbürger gilt, und nicht für den hoheitsvoll tätigen Beamten...auch ausserhalb seiner Zuständigkeit...
 
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Also um das ganze mal auf den Punkt zubringen. Vielleicht hat sich der Fred Starter bisher ein wenig unglücklich ausgedrückt.

Es handelt sich hier um einen Eigenjagdbezirk. Die Flächen gehören einer der größten Privatwaldbesitzer in D.

Die Veranstaltung war organisiert und diente nicht den Erholungszwecken. Die Waldbesitzer (nicht der Pächter) hätten um Erlaubnis gefragt werden müssen. So wie ich den Betreuer des Privatwaldes kenne (Ich vermeide absichtlich den Begriff Förster, damit hier wieder nis durcheinandergeschmissen wird) wird es in der Tat zumindest um Aufforderung zur Klärung der Umstände geben.

Wasser predigen und Wein saufen. Mal ne Frage an die Försters hier: Wieviele Strafzettel oderVerwarnungen in den letzten Jahren wegen Nichtbeachtung Wegegebot oder betreten von Kulturen???
 
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Astur schrieb:
Discovery schrieb:
Wo ist denn aus Deiner Sicht der Unterschied bei ein organsierten Vera nstaltung zu sehen? Organisiert ist organisiert und demzufolge anzumelden!
auch wenns den Hüter des deutschen Waldes selbst betrifft, insbesondere wenn er hoheitlich nicht dort zuständig ist und die hoheitliche Verantwortlichkeit bei einem anderen Regionalforstamt liegt!

1. Ich kenne die dortige Forstorganisation genauso wenig wie die Forstgesetze. Ich kann nur für Baden-Württemberg sprechen. Die meisten Regelungen sind aber bundesweit ähnlich.
2. Hier ist eine Veranstaltung dann als organisiert zu sehen, wenn zum einen öffentlich dazu aufgerufen wird, es sich zum anderen um eine kommerzielle Veranstaltung handelt (zum Beispiel durch Erheben eines Startgeldes). Zweiteres wird wohl kaum der Fall sein. Namentlich „Waldausflüge locker zusammengesetzter Gruppen“ gelten hierzulande als „nicht organisiert“.
3. Wenn die Nationalparkverwaltung eine Exkursion in ihrem eigenen Gebiet veranstaltet, dann ist dafür sicherlich keine Genehmigung erforderlich, das wäre Unsinn. Wenn diese Gruppe dann einen Blick in einen angrenzenden Privatwald wirft, dann dürfte das meiner Meinung nach nicht genehmigungspflichtig sein, da es – abgesehen von den oben genannten Voraussetzungen – nur ein kleiner Exkursionspunkt ist.

Discovery schrieb:
Im eigene Bereich wird mit gesteigerter sanktionsmöglichkeit jeder Besucher aus den Kernbereichen rausgehalten, und dann geht man zu Anfang der Jagdzeit mal beim Nachbarn quer?
4. Das Betretensverbot in den Kernbereichen ist ein Punkt, das freie Betretensrecht außerhalb ein anderer. Wenn überhaupt, dann interessiert das den Waldbesitzer. Den Jäger geht das Betreten des Waldes einen feuchten Kehricht an, auch wenn viele meinen, mit Unterschreiben des Pachtvertrages erlangten sie die uneingeschränkte Hoheit über das Gebiet.
VG
Astur :wink:

ad 1. weiter vorne wird expliziet der einschlägige NRW-Paragraf zitiert, lies erst mal nach bevor Du weitere Mutmaßungen von Dir gibst!
ad 2. bitte gib eine Quelle für diese Auslegung an
ad 3. wenn die NP-Verwaltung eine Exkursion durchführt, ist das also eine "organisierte Veranstaltung" i.S.d.G., wenn sie dies im eigenen Beritt macht, genehmigt sie sich das selbst, wenn sie den Fuß aber außerhalb ihres eigenen (staatlichen) Eigentums setzt - nämlich in den Privatwald - hat sie dort keinerlei Befugnisse diesbezüglich.
ad 4. Umgekehrt ist es schon eine gewisse Arroganz und Überheblichkeit auch einer Verwaltung sich über geltende Gesetze - und wie Disc. ebenfalls sehr richtig anmerkt - auch über einfache Regeln des anständigen Miteinander-Umgehens hinwegsetzt. man dürfte gespannt sein, was passieren würde, wenn eine "private" 30-40-köpfige Korona im NP nach Schälschäden suchen würde.
Meint
Ips typ.
 
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Discovery schrieb:
Kommerziell heißt Gewinnorientiert, ist es aber nicht wenn nach Deiner Darstellung ein sogennantes Startgeld werhoben würde um irgendwelche Kosten zu decken... das hat absolut nichts mit kommerziell zu tun!

Ob eine Veranstaltung organinisert ist oder nicht, ist sicher nicht von der Art der Veranstaltung oder vom Ursprung, oder vom Veranstalter selbst abhängig.
Wie gesagt, das sind nicht meine Interpretationen, sondern steht expressis verbis im Kommentar zum Landeswaldgesetz Baden-Württemberg. Aber wie gesagt, das mag bei Euch im Detail etwas anders geregelt sein.

Discovery schrieb:
Interessanterweise lässt Du den Ansatz des anständigen Umganges mit dem Nachbarn gänzlich aussen vor...
Nicht unbedingt. Selbstverständlich sollte der Anstand gewahrt bleiben, keine Frage. Nichtsdestotrotz, wenn Vorwürfe an den Veranstalter erhoben werden, dann wäre aus meiner Sicht der erste Schritt die Prüfung der Rechtslage. Wer jemanden zur Einhaltung der Gepflogenheiten ermahnen möchte und dabei dann aber mit Verstoß gegen Gesetze argumentiert, der hat die Schiene des rein Zwischenmenschlichen von sich aus verlassen und muß mit einer rechtlichen Überprüfung seines Gegenübers rechnen.

Discovery schrieb:
Auch wenn der aus Fösters Feder typische Schlußsatz auf die Anmaßungen eines pivaten Jagdpächter und seiner Ansicht Herr über alles in seinem Revier zu sein, nicht neu ist, so zeigt es dennoch wieder einmal sehr deutlich
wie der Forst pauschal über diese Gruppe denkt.
Nein, ich habe keineswegs diese pauschale Ansicht. Es gibt sehr wohl viele Jäger, die sich ihrer Rechte bewusst sind und sich entsprechend verhalten. Und mit solchen ist auch das Miteinander null Problem. Aber es gibt eben viele Jäger, die ihre Rechte und Kompetenzen erheblich überschreiten, weil sie sie nicht kennen. Wenn ich mit einem Pächter durch den Wald fahre und der beim Anblick des örtlich zuständigen Revierleiters meint: „Das ist der Förster! Was hat der denn schon wieder in meinem Revier zu suchen!?“, dann wirst Du mir eine solche Einstellung vielleicht nachempfinden können.

Einmal kam ich sonntags von einem Wald-Wiesenspaziergang zurück und finde die Fahrertür meines Autos zugestellt mit einem Jeep vor. Seitenfenster geht auf: „Was haben sie hier zu suchen? Was machen sie hier?“ Nach entsprechender Antwort dann Aufbrausen: „Ich bin hier der Jagdpächter und ich will jetzt wissen, was sie hier tun!“ Daß ich für ein solches Auftreten kein Verständnis habe, brauche ich wohl nicht näher erläutern.

VG
Astur :wink:
 
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Ips typographus schrieb:
ad 1. weiter vorne wird expliziet der einschlägige NRW-Paragraf zitiert, lies erst mal nach bevor Du weitere Mutmaßungen von Dir gibst!
Der Gesetzestext wird zitiert, nicht aber der entscheidende offizielle Kommentar dazu, wie jener auszulegen ist. Ich tue hier meine Meinung kund und kennzeichne diese auch als solche!

Ips typographus schrieb:
ad 2. bitte gib eine Quelle für diese Auslegung an
Kommentar zum Landeswaldgesetz - wie oft denn noch??

Ich finde es nicht gut, daß Du in dieser an sich recht sachlichen Diskussion Öl ins Feuer gießen willst, ohne offensichtlich meine Beiträge gelesen zu haben!

VG
Astur :wink:
 

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