Was war denn falsch an meinem Kommentar? Ausgangssituation war doch ein einziger schwammiger Satz im Gesetzestext, oder???
Nein, die Aufregung war durchaus berechtigt, denn, wie schon angemerkt:
- Ausgangssituation war ein einziger Halbsatz, der aber eigentlich nicht schwammig war und der jahrzehntelang von allen Behörden und Gerichten gleich interpretiert wurde und nun erstmalig und dummerweise vom höchsten Verwaltungsgericht in Deutschland anders interpretiert wurde.
- was Du nicht übersiehst, waren die Folgen des Urteils: da das Bedürfnis wegfallen würde, wenn das Urteil Bestand hätte, wäre jede künftige Genehmigung von HA mit flexibler Magazinkapazität aussichtslos und darüberhinaus könnte jede Waffenbehörde in Deutschland versuchen, die bisherigen Genehmigungen von HAs zu widerrufen. Das dass einem Widerruf eines "begünstigenden Verwaltungsakt" entsprechen würde und somit hohe Hürden für die Behörden aufbauen würde, würde aber viele Behörden erst einmal nicht schrecken, d.h. einige 10.000 Waffenbesitzer würde sich plötzlich ohne eigene Schuld entweder einem verwaltungserichtlichen Verfahren (wenn sie sich wehren) oder aber dem Verlust der Waffe oder einem von ihnen zu bezahlenden Umbau der Waffe gegenüber sehen
- insofern, denkt man den letztgenannten Weg zu Ende, wäre das nur eine weitere Scheibe der Salami, die man den LWB abschneidet.
Insofern war die Aufregung für alle HA-Besitzer verständlich und sollte eigentlich für jeden Waffenbesitzer verständlich sein, denn heute sind es die HAs, morgen die GK-Pistolen und übermorgen ...