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Wenn sowas ein Sachbearbeiter der UJB sagt wird wohl was dran sein.
Du hast geschrieben "gelesen hat". Also, wo hast du das gelesen?
Wenn sowas ein Sachbearbeiter der UJB sagt wird wohl was dran sein.
Gegenfrage: Gibt es dazu bestätigte Aussagen? "Habe gehört" ist keine glaubwürdige Aussage, und gerade bei diesem inzwischen sehr emotionalen Thema ist das darüber hinaus kontraproduktiv.
So soll der Einsatz von Waffen und Magazinen mit einer hohen Schusszahl nun zwar europaweit verboten werden, da es in Deutschland aber bereits eine entsprechende Regelung gibt, bringt dieses Verbot keine Mehrbelastung für Jäger und Sportschützen in Deutschland mit sich.
Es sollen Magazine mit mehr als 20 Schuss verboten werden wenn ich es richtig verstanden habe.
Die neue 3 Schuss Regelung gilt nur auf der Jagd.
Für Pistolen habe das so im Kopf, dass Magazine die 20+Schuss fassen können und Pistolen die besagte Magazine aufnehmen können verboten werden sollen.
Hat jemand eine Quelle parat die diese Aussage unterstützt?
Für Pistolen habe das so im Kopf, dass Magazine die 20+Schuss fassen können und Pistolen die besagte Magazine aufnehmen können verboten werden sollen.
7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale: | ||
(a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können; | ||
(b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird; | ||
Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“ |
Wenn Faschisten Gesetze machen...http://bit.ly/2bCiTX9
Der derzeitige Stand mit dem man in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen will, die durchaus "schärfere" Absichten hatten/haben:
7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
(a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können; (b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird; Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“
http://bit.ly/2bCiTX9
Der derzeitige Stand mit dem man in die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission gehen will, die durchaus "schärfere" Absichten hatten/haben:
7a. halbautomatische zivile Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und Ladevorrichtungen mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale: (a) Langwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopgriffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können; (b) Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird; Um eine Ladevorrichtung erwerben zu können, muss zum Zeitpunkt des Erwerbs eine entsprechende Genehmigung für eine Feuerwaffe vorgelegt werden.“
@AHP,
wer weiß das schon, was die da meinen.....
Im dümmsten Falle geht es darum, was für ein Magazin in die Waffe generell passt. Sprich, Du hat ne 17er Glock, da würde es aber auch Magazine größer 20 Schuß geben, als Option, und schon ist die Verboten. In jede AR, die beispielsweise von Sportschützen laut Sportordnung mit 10 Schuß genutzt werden, gehen ja auch die 20er oder 30er Magazine rein.
Im Grunde führt sowas wieder zu den unsinnigen Blockierungen die wir ja schon vor 2004 hatten. Da mussten ja bei bestimmten SLBs auch die Waffen und Magzine so abgeändert sein, dass genau nur dieses da reinpasst....
Im günstigsten Fall bleibt alles wie´s ist. Die Waffe ist so lange legal, wie ich eben nur originale oder kleine Magazine nutze.
Wie die das mit den Magazinen selbst als EWB-pflichtiges Teil machen wollen ist mir aber schleierhaft. Gibt es ja auch z.B. Repetierer die Magpul Magazine nutzen.
Werden spannende Zeiten....