Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Y

Yumitori

Guest
Ja, aber die Waffe an sich ist ja nicht verboten. Der hier aufgesetzte Entwurf kann auch so ausgelegt werden, dass alleine die Möglichkeit diese Waffen verbietet. Oder, was wir schon hatten, da muss irgendwo ein Bolzen oder Stift im Magazinschacht sein, das nur ein entsprechendes Magazin zu lässt. Sowas und ähnliches hatten wir schon. Meines Vaters Garand war auf fünf Schuß blockiert....

Moin,

Grundsätzlich stimmt, was Du sagst. Für einen sauber arbeitenden Juristen bietet sich aber die Auslegung einer Norm nur dann an, wenn sie erforderlich ist, also der Wortlaut der Norm nicht eindeutig und/oder der zu regelnde Sachverhalt ohne Auslegung nicht zu regeln ist.
Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Möglichkeiten bzw. Typen der Auslegung eingehen, denn dies ist nicht erforderlich.

In meinen Augen ist der Wortlaut eindeutig.


Die Herren beim Bundesgericht haben in meinen Augen grobe Fehler gemacht (möglicherweise, um damit Politik zu machen, aber lassen wir das.)

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Zentralfeuer Selbstlade Langwaffen in Canada haben zB nie Magazine die mehr als 5 Schuss aufnehmen! Die Magazine haben einen Pin. Ausnahme ist der Garand!

Pistolen haben hoechstens 10 Schuss Magazine. Auch in den USA gibt es Bundesstaaten die nur 10 Schuss Magazine zulassen.
 
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Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

Sogar einige, Ohio beispielsweise hat die Magcap restriction allerdings dieses Jahr wieder abgeschafft.


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Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
A

anonym

Guest
Zentralfeuer Selbstlade Langwaffen in Canada haben zB nie Magazine die mehr als 5 Schuss aufnehmen! Die Magazine haben einen Pin. Ausnahme ist der Garand!

Pistolen haben hoechstens 10 Schuss Magazine. Auch in den USA gibt es Bundesstaaten die nur 10 Schuss Magazine zulassen.

Benutzt Du Deinen Garand zur Jagd? Hast Du einen Clip mit Pin drinne oder laedst Du die 8 Schuss?
Wie sehen das die COs? Unser CO meinte, dass ich ohne Pin Aerger bekomme. Gibst es eine gesonderte Regelung fuer den Garand (schwarz-weiss auf Papier)?

Ich nehme meinen nur auf den Schiessplatz mit, weil ich keinen Clip mit Pin besitze. Fuer die Jagd ist das Teil eigentlich auch zu schwer...
 
G

Gelöschtes Mitglied 6475

Guest
[video]https://www.youtube.com/channel/UCZr49eSL2aHQ_41476IrkbA[/video]

Weil so schön ist :lol:

Kann man doch auch mit einem von den Grünen drehen

Genau zur Überschrift passt es nicht , trifft aber allgemein den Verbotswahnsinn
 
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Ne ,Ich hab keinen Garand. Finde den M1A noch interessant. Da kann Ich das Magazin rausnehmen und fertig.

Zur Jagd kommen nur Mauser 66, Mannlicher, Winchester 70, Marlin GBL und Drilling;-)
Die anderen Kugelwaffen gehen auf den Stand und nur in Ausnahmen in den Busch.

Bei der Jagd nur 5 Murmeln im Magazin der SLB. Wenn Ich das richtig erinnere. Das gilt dann auch fuer deinen Garand. Range ist etwas anderes.
 
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anonym

Guest
Ne ,Ich hab keinen Garand. Finde den M1A noch interessant. Da kann Ich das Magazin rausnehmen und fertig.

Zur Jagd kommen nur Mauser 66, Mannlicher, Winchester 70, Marlin GBL und Drilling;-)
Die anderen Kugelwaffen gehen auf den Stand und nur in Ausnahmen in den Busch.

Bei der Jagd nur 5 Murmeln im Magazin der SLB. Wenn Ich das richtig erinnere. Das gilt dann auch fuer deinen Garand. Range ist etwas anderes.


Ja genau.
haette mich interessiert ob in Alberta event. eine erweiterte Freigabe existiert (weil die Baeren bei euch grosser sind :)
 
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Soweit ich es gesehen habe ist beim Bundesrat am 23.09 in der Tagesordnungsliste unter TOP 4 der Punkt mit der Änderung des BJagG vorhanden
9:30 gibt es ein Livestream

Quelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/to-node.html

"Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Also nach Beschluss müsste es ja dann nur noch unterzeichnet werden und dann Verkündet werden im bgbl

Dann ist endlich dieser Bockmist weg vom Tisch.....
Meiner Meinung nach sollte man nach Beschluss schon die Ministerien mal mit Mails "befeuern":lol: ,dass die schon mal vorab ein Runderlass raus geben ,dass nach Verkündung die HA sofort wieder erworben werden dürfen(oder geführt im Revier)
Weil ich hab keine Lust ,dass wieder wie beim Schalldämpfer,dann noch mehr verzögert wird
 
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Das haben die Jungs vom Amt auf dem Schirm. Wollte einen Halbautomaten gegen einen anderen tauschen.

Heutige Aussage dazu: Ist vor dem Bundesratstermin nicht zu machen (jedenfalls nicht in NRW)!
 
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Soweit ich es gesehen habe ist beim Bundesrat am 23.09 in der Tagesordnungsliste unter TOP 4 der Punkt mit der Änderung des BJagG vorhanden
9:30 gibt es ein Livestream

Quelle: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/948/to-node.html

"Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“ Also nach Beschluss müsste es ja dann nur noch unterzeichnet werden und dann Verkündet werden im bgbl

Dann ist endlich dieser Bockmist weg vom Tisch.....

Wenn du genau liest, empfiehlt aber der Agrarausschuss die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dann können wir noch warten.
 

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