Wurde schon diskutiert [emoji6]Guten Abend,
ich habe mir gerade die Berner Übereinkunft angesehen. Auch hier steht in Anhang IV übrigens, wie im BJG auch, "... Semi-automatic or automatic weapons with amagazine capable of holding more than two rounds of ammunition... ", also mit EINEM / bzw. DEM in der Waffe befindlichen Magazin und NICHT generell Waffen, die ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufnehmen KÖNNEN , wie es die Verwaltungsrichter wahrheitswidrig behaupten.
Zudem ist der Zweck der Berner Übereinkunft in Artikel 8 ja "... Im Zusammenhang mit dem Fangen oder Töten der in Anhang III aufgeführten wildlebenden Tierarten und in Fällen, in denen nach Artikel 9 Ausnahmen für die in Anhang II aufgeführten Arten Anwendung finden, verbieten die Vertragsparteien die Verwendung aller zum wahllosen Fangen und Töten geeigneten Mittel sowie aller Mittel, die gebietsweise zum Verschwinden oder zu einer schweren Beunruhigung von Populationen einer Art führen können; dieses Verbot gilt insbesondere für die in Anhang IV aufgeführten Mittel. ...". Diese Teile der Berner Übereinkunft sind bezüglich der Einschränkung der befugten Jagdausübung in Deutschland zur Urteilsbegründung ehedem obsolet, da der Gesetzgeber dem drohenden Verschwinden bei Arten, die er bedroht sieht, durch Jagdverbote/Jagdzeitaufhebungen, auch örtlich, oder Abschusspläne entgegenwirkt. Ob 20 Kreaturen innerhalb eines Abschussplans mit einer Kipplaufbüchse oder mit einem Selbstlader erlegt werden, macht keinen Unterschied. Nach 20 ist Schluss. Und die Beunruhigung ist bei 3 Schuss aus einem Selbstlader mit Einsteck-/Wechselmagazin sicher die gleiche wie aus einem mit Klappdeckelmagazin (abgesehen davon, dass mit Beunruhigung sicher nicht 3 schnelle Schüsse gemeint waren sondern Mittel zur nachhaltigen Vergrämung).
Insofern ist die vorliegende Bezugnahme auf die Berner Übereinkunft bezüglich jagdgesetzlicher Vorschriften in Deutschland schon im Ansatz völlig unseriös. Sie käme in Deutschland nur dann in Betracht, wenn sich hier gerade keine Behörden mittels Abschussplänen oder Jagdzeitaufhebungen um die nachhaltige Erhaltung von Populationen kümmern würden.
MfG
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