Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Guten Abend,

ich habe mir gerade die Berner Übereinkunft angesehen. Auch hier steht in Anhang IV übrigens, wie im BJG auch, "... Semi-automatic or automatic weapons with amagazine capable of holding more than two rounds of ammunition... ", also mit EINEM / bzw. DEM in der Waffe befindlichen Magazin und NICHT generell Waffen, die ein Magazin mit mehr als 2 Patronen aufnehmen KÖNNEN , wie es die Verwaltungsrichter wahrheitswidrig behaupten.

Zudem ist der Zweck der Berner Übereinkunft in Artikel 8 ja "... Im Zusammenhang mit dem Fangen oder Töten der in Anhang III aufgeführten wildlebenden Tierarten und in Fällen, in denen nach Artikel 9 Ausnahmen für die in Anhang II aufgeführten Arten Anwendung finden, verbieten die Vertragsparteien die Verwendung aller zum wahllosen Fangen und Töten geeigneten Mittel sowie aller Mittel, die gebietsweise zum Verschwinden oder zu einer schweren Beunruhigung von Populationen einer Art führen können; dieses Verbot gilt insbesondere für die in Anhang IV aufgeführten Mittel. ...". Diese Teile der Berner Übereinkunft sind bezüglich der Einschränkung der befugten Jagdausübung in Deutschland zur Urteilsbegründung ehedem obsolet, da der Gesetzgeber dem drohenden Verschwinden bei Arten, die er bedroht sieht, durch Jagdverbote/Jagdzeitaufhebungen, auch örtlich, oder Abschusspläne entgegenwirkt. Ob 20 Kreaturen innerhalb eines Abschussplans mit einer Kipplaufbüchse oder mit einem Selbstlader erlegt werden, macht keinen Unterschied. Nach 20 ist Schluss. Und die Beunruhigung ist bei 3 Schuss aus einem Selbstlader mit Einsteck-/Wechselmagazin sicher die gleiche wie aus einem mit Klappdeckelmagazin (abgesehen davon, dass mit Beunruhigung sicher nicht 3 schnelle Schüsse gemeint waren sondern Mittel zur nachhaltigen Vergrämung).

Insofern ist die vorliegende Bezugnahme auf die Berner Übereinkunft bezüglich jagdgesetzlicher Vorschriften in Deutschland schon im Ansatz völlig unseriös. Sie käme in Deutschland nur dann in Betracht, wenn sich hier gerade keine Behörden mittels Abschussplänen oder Jagdzeitaufhebungen um die nachhaltige Erhaltung von Populationen kümmern würden.

MfG
Wurde schon diskutiert [emoji6]

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Was zum Thema Kurzwaffen:

Gestern habe ich zwei Voreinträge für jagliche Kurzwaffen erhalten. Eine halbautomatische Langwaffe mit mehr als 2 Schuss Magazin würde ich von meiner Behörde nicht eingetragen bekommen.

Das zeigt wieder, das die größten Feinde in den eigenen Reihen sitzen. Die Kurzwaffenjagd war bei uns in RLP übrigens noch nie erlaubt - zumindest die letzten Jahrzehnte...
 
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Woanders sieht das womöglich anders aus.
Mit Feind in den eigenen Reihen hat das Ganze aber gar nichts zu tun. Es ist ja keine Forderung.
Aus meiner Sicht kann es nur Nutzen, wenn noch deutlich mehr Jäger betroffen sind.
2 kleine Salamischeiben verspeist man genüßlich. An einer Großen, kann man sich auch mal verschlucken.

Übrigens wurden Jahrzehnte HA>2 eingetragen. Das war nach Urteil des BVerwG rechtswidrig ;)
Das Handeln eines SB ist kein guter juristischer Gradmesser. Er kann einiges falsch machen.

Das die Kurzwaffenjagd erlaubt ist, hat niemand behauptet. HA>2 sind dennoch generell verboten. Auch als Pistole.
Man kann ja über die Bedeutung von generell und halbautomatische Schusswaffen...nachdenken ;)
 
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Vom ich zum wir.

Auch wenn es jetzt niemanden hilft, aber seit ich 16 Jahre alt bin, habe ich versucht nicht nur jaeger, dsb sportschuetzen oder bds fallplatten schuetze zu sein, sondern Waffenbesitzer in Deutschland. D.h. Je mehr man über den eigenen Tellerrand schaut, und für diese Gruppen sich begeistern kann, ist der Weg zu einem VEREIN DER LEGALEN WAFFENBESITZER in D moeglich.

Gerade in diesem Zusammenhang muss ich Respekt zeigen was die Nra in den Staaten Bis jetzt gemacht hat, obwohl der gewählte Praesident sicherlich auch gerne alle ha für jaeger zu verbieten.
 
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War gerade bei Frankonia....SL mit Magazin nur noch für Sportschützen. Anweisung aus Zentrale

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was erwartet ihr eigentlich? Weder Händler noch Behörden können dieses Urteil ignorieren.
 
G

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was erwartet ihr eigentlich? Weder Händler noch Behörden können dieses Urteil ignorieren.
Ooch. Als das scannen von Nummernschildern höchstrichterlich als rechtswidrig festgestellt wurde, ignorierten insbesondere bayrische Behörden die höchstrichterliche Entscheidung mit bemerkenswerter Ignoranz. [emoji35]

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Ooch. Als das scannen von Nummernschildern höchstrichterlich als rechtswidrig festgestellt wurde, ignorierten insbesondere bayrische Behörden die höchstrichterliche Entscheidung mit bemerkenswerter Ignoranz. [emoji35]

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Naja, immer wie's halt grad passt

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was erwartet ihr eigentlich? Weder Händler noch Behörden können dieses Urteil ignorieren.

Und wie oft gibt es bei für den Steuerzahler günstigen Urteilen der Finanzgerichte ein Nichtanwendungserlass? Es ginge durchaus, wenn man nur wollte.

Von einem Waffenhändler habe ich heute gehört, dass in Berlin der Eintrag eines vor der Veröffentlichung des Urteils gekauften HA (aber erst danach gemeldet), verweigert wurde.
 
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Wir haben noch nix offizielles vom Ordnungsamt bekommen, wie wir da vorgehen sollen. Ein Bekannter hat hier aber schon schriftliche Anweisungen bekommen, auch von anderen Bundesländern. Bayern möchte zwar die geltenden Regelungen nicht von sich aus kippen, es soll auch keine Widerrufe von WBK-Einträgen geben, aber man hat mal die Behörden angewiesen, bis zum 15. Juni keine SLB´s mit Wechselmagazin mehr einzutragen. Am 15. Juni wird man das dann konkretisieren. "Man" möchte keine Regelungen, wo jedes Bundesland das anders handhabt, was auch immer das heißen mag....
 
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Moin!

Und ich habe kurz vor diesem "Unheil" aus Leipzig noch einen alten Artikel aus einem G&A - Jahrbuch zum Thema "self-defense Victorian style" gelesen, mit dem Hinweis: "für die Leute, die in Gegenden wohnen, wo man keine modernen Waffen besitzen darf ..."

Ähnlichkeiten sind natürlich rein zufällig. :roll:

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Bevor hier wieder einige den button "Gefällt mir nicht" drücken, gebe ich gern zu, dass er mir auch nicht gefällt.

Die Chancen, dass sich die Vertreter der Länder und Stadtstaaten am 15.06. auf eine gemeinsamen Standpunkt zum Thema HA verständigen sind nicht sehr hoch. Bei vielen Themen kann sich die Innenministerkonferenz traditionell nicht auf einen solchen Standpunkt verständigen. Man vertagt gern oder streicht das Thema ganz, wenn sich kein einstimmiger Beschluss abzeichnet um größere Zerwürfnisse zu vermeiden.

Denn gemäß Geschäftsordnung der Innenministerkonferenz ist unbedingt ein EINSTIMMIGER Beschluss erforderlich.

Wissen muss man, dass ein Beschluss der Konferenz zuerst nur ein rein politischer Beschluss ohne jede Rechtswirkung ist. Rechtswirkung entsteht erst wenn konkrete Maßnahmen wie Verordnungen, Erlasse und Anweisungen an die Behörden getroffen werden. Dagegen könnten jedoch sofort Rechtsmittel eingelegt werden und an Leuten, die HA nicht bei Jägern sehen wollen, ist in diesem Land kein Mangel. Wir müssen auch nicht so tun, als ob wir Jäger die Einzigen sind, die dieses Urteil gelesen haben. Da gibts auch ne Menge Beifallklatscher, die alles dafür tun werden, dass das Urteil vollumfänglich umgesetzt wird. Die stehen auch mit Anwälten stand by und warten was jetzt passiert.

Die Innenminister können das Urteil nicht außer Kraft setzen. Das wiederum bedeutet nach meiner Meinung, dass es beim 2-Schuss Eintrag in der WBK für Jäger bleiben wird. Natürlich nur, falls man sich auf Neueintrag von entsprechenden Waffen überhaupt verständigen kann.

Da es hier schon so einige poster gab, die der Meinung waren, dass es sich für 2 Schuss nicht lohnt "Patronen in die Waffe zu fummeln", dürfte der Handel mit HA auf jeden Fall stark leiden. Jede Hoffnung, man würde in kurzer Zeit zum alten status quo vor dem Urteil zurückkehren ist nicht real.

Eine Gesetzesänderung würde viele Monate dauern, mit dem Bundesverfassungsgericht kann man sich auf locker auf 2-3 Jahre einrichten, falls das BVG die Klage überhaupt annimmt.
 
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2 Patronen im Magazin hatten wir bisher auch, das ist kein Problem!
Das Probelm ist, dass feste Magazin an der Waffe. Ein Magzinwechsel wäre nicht mehr möglich.

Die Patronen dann in das feste Ausklappmagazin zu stecken wird wirklich eine Fummelei, mindestens bei der Sauer 303.
Andere HA kenne ich diesbezüglich nicht von der Handhabung.

Ich denke auch, dass der Markt für diese Waffen dann sehr klein wird. Ziel erreicht!

TH
 

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